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Weilheim Aktuell: Weilheim an der Teck

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Aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 22.04.2015

Bürgerfragerunde
Von den anwesenden Zuhörern werden folgende Fragen gestellt.

Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern
Ein Zuhörer erkundigte sich nach den über 2016 hinausgehenden Zuweisungen. Bürgermeister Johannes Züfle erläuterte, dass derzeit nur anhand von Prognosen geplant werden kann. Diese liegen für 2016 bei 30 Personen. Bezüglich möglicher Zahlen für 2017 wies er darauf hin, dass sich viele diese Personen noch nicht in Deutschland befänden oder sogar noch nicht einmal auf der Flucht seien. Über größere Zeiträume könnten daher keine Prognosen getroffen werden. Bei Bedarf muss die Stadt erneut nach Lösungen für zusätzliche Aufnahmen suchen.

WC auf dem Friedhof Hepsisau
Ein Hepsisauer Bürger erkundigte sich nach der Möglichkeit, ein WC auf dem Friedhof Hepsisau einzurichten. Dies wurde in einer früheren Sitzung aus den Reihen des Ortschaftsrats angefragt. Bürgermeister Züfle antwortete, dass die Kosten hierfür bei rund 35.000 € lägen. Angesichts dieser Zahl habe im Ortschaftsrat keine weitere Diskussion zu diesem Thema stattgefunden.

Einbau von Wohnungen im Rathaus Hepsisau
Ein Zuhörer machte darauf aufmerksam, dass beim geplanten Einbau der Wohnungen geprüft werden solle, ob die -technische Installation im Haus diese Nutzung zulässt. Die Verwaltung erläuterte, dass dies bei allen Bauvorhaben standardmäßig geprüft und bei den weiteren Planungen berücksichtigt wird. Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Einrichtung zusätzlicher Bäder und Küchen als unproblematisch angesehen.

Vorschlag zur dauerhaften Nutzung des Gebäudes Rathaus Hepsisau
– Barrierefreie Unterbringung der Verwaltungsstelle im EG
– Zusammenfassung der Garagen für die Feuerwehr im Gebäude Mittlere Ortsstraße 4
– Nutzung des 1. und 2. OG mit städtischen Wohnungen
Bürgermeister Johannes Züfle führte einleitend aus, dass Flüchtlinge und Asylbewerber nach deren Einreise in das Bundesgebiet zunächst auf die Landkreise im Rahmen der Erstunterbringung verteilt werden. Hierfür hat die Stadt dem Landkreis in der Nähe des Stadions eine Fläche verpachtet, auf welcher in Wohncontainern in Modulbauweise 100 -Personen aufgenommen werden können. Nach der Erstunterbringung sind die Kommunen verpflichtet, bestimmte Kontingente in die Anschlussunterbringung zu übernehmen. Dies muss wohnungsähnlich erfolgen und kann in diesem Jahr noch in städtischen Wohnungen erfolgen. In wenigen Monaten werden alle städtischen Wohnungen belegt sein. Ab 2016 sind aber weitere Personen aufzunehmen, die im teilweise leerstehenden Rathaus in Hepsisau untergebracht werden könnten. Alternativ kämen hierfür Privatwohnungen, die aber derzeit nicht in ausreichendem Maße angeboten werden, oder ein Neubau in Frage.
In Hepsisau könnte mit dem Rathausumbau der langgehegte Wunsch, die Ortschaftsverwaltung behindertengerecht zu gestalten, in Erfüllung gehen. Gleichzeitig würde das untergenutzte Rathaus mit seinen großen Flächen auf den aktuellen technischen Stand gebracht. Durch die Synergieeffekte von Anschlussunterbringung, Verwaltungsstellenverlegung sowie der außerdem geplanten Konzentrierung der Feuerwehr im Nachbargebäude Mittlere Ortsstraße 4, kann ein schlüssiges Gesamtpaket geschnürt werden. Die Investitionskosten bezifferte der Bürgermeister auf ca. 650.000 €, wovon ca. 80.000 € für die Verlegung der Feuerwehrgarage, ca. 90.000 € für die Umsetzung der Ortschaftsverwaltung, für die ohnehin anfallende Unterhaltung ca. 50.000 € und für die Wohnungen ca. 430.000 € Kosten erwartet werden.
Der Sachverhalt wurde bereits im Ortschaftsrat Hepsisau beraten und bei einer Gegenstimme dem Gemeinderat empfohlen, die Maßnahme so umzusetzen. (Siehe hierzu die Ausführungen zur Ortschaftsratssitzung im Mitteilungsblatt der vergangenen Woche.)
Ortsvorsteher Hummel betonte die Bereitschaft, den Flüchtlingen positiv entgegentreten zu wollen und den Wunsch des Ortschaftsrates, diesen sehr eng in die Planungen einzubinden. Die Stadträte stellten sich klar hinter die Empfehlungen von Verwaltung und Ortschaftsrat und stimmten dem Gesamtprojekt einstimmig zu.

Neues städtisches Betreuungsangebot für U3-Kinder am Egelsberg
Die Rasselbande gGmbH, welche derzeit als freier Träger in den Räumen des Kindergartens Egelsberg eine Krippe mit verlängerten Öffnungszeiten betreibt, wird zum Ende des Kindergartens ihr Angebot mangels Wirtschaftlichkeit beenden. Zur Aufrechterhaltung eines breiten Betreuungsangebots und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz, schlägt die Verwaltung vor, in den vorhandenen Räumen eine Krippe mit verlängerten Öffnungszeiten in städtischer Regie anzubieten. Hierzu müssten für ca. 80.000 € die Räume adäquat umgebaut werden und eine in den Folgejahren geplante Innendachdämmung sollte im Zuge der Arbeiten gleich miterledigt werden. Zur Finanzierung dieses ungeplanten Umbaus könnten andere Kleinunterhaltungsmaßnahmen verschoben werden. Bürgermeister Züfle verwies auf die einstimmige Beschlussempfehlung des Kindergartenausschusses, der den Vorschlag der Verwaltung befürwortete. (Weitere Details sind dem Bericht über den Kindergartenausschuss der vergangenen Woche zu entnehmen.)
Von den Stadträten wurde begrüßt, dass die Stadt auch, um die Quote für die U3-Plätze weiterhin erfüllen zu können, in die -Bresche springen will. Das Vorziehen der künftig geplanten Sanierung mache Sinn, um nicht nochmals in den Innenbereich eingreifen zu müssen. Darüber hinaus wurde im Gremium positiv aufgenommen, dass für die Übergangszeit bis zur Eröffnung im Oktober bei Bedarf eine Betreuung ermöglicht werden kann.
Bedauert wurde indessen, dass im Gegensatz zur Lerchenstraße und Bahnhofstraße für die Investition aller Voraussicht nach keine Zuschüsse fließen werden, weil kein neues Angebot geschaffen würde, sondern nur ein bestehendes eines freien Trägers von der Kommune weitergeführt werde. Bürgermeister Züfle wird hierzu beim Regierungspräsidium nochmals nach-haken.
Danach wurde einstimmig beschlossen, ab 1. Oktober 2015 eine VÖ-Krippengruppe am Egelsberg einzurichten und eine Übergangslösung bis dahin anzubieten. Die neue VÖ-Krippe ist von 7.30 bis 14 Uhr geöffnet, es wird ein Mittagessen ange-boten und sie kann fünf, drei oder zwei Tage gebucht werden.
Die Aufnahme von VÖ-Kindern in der Krippe des Kindergartens Lerchenstraße entfällt künftig. Es werden 85.000 € für den Umbau und 18.000 € für die partielle Dachsanierung außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Aufhebung der Zweitkraftregelung in den Kindertageseinrichtungen
Die Stadt Weilheim arbeitet derzeit wie viele andere Kommunen in den Kindergartengruppen mit einer Gruppenleitung und -weiteren sogenannten Zweitkräften. Für die unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden die Kräfte unterschiedlich bezahlt. Der Arbeitsmarkt für Erzieher/-innen ist geprägt durch die außergewöhnlich starke Anhebung der Fachkräfteschlüssel, z. B. in Regelgruppen von 1,5 auf 1,8 Kräfte und der landauf landab eingerichteten Ganztags- und Krippenbetreuungen. Dadurch ist eine sehr hohe Nachfrage entstanden. Gleichzeitig war die Erzieherausbildung nicht mehr in der Lage, den Bedarf zu decken. In der Zwischenzeit wurde die Ausbildung aber auf Landesebene durch Um-strukturierungen und die Einführung einer Bezahlung attraktiver gestaltet. Dennoch besteht ein Mangel an Fachkräften. Um diesem besser begegnen zu können, also als Arbeitgeber attraktiver zu sein, schlug die Verwaltung vor, die Zweitkräfteregelung aufzuheben und aller Erzieherinnen gleich zu bezahlen. Hierfür fallen je nach Personalkonstellation zwischen 17.000 € und 55.000 € an jährlichen Zusatzkosten an. In diesem Zuge ist es außerdem erforderlich, nicht nur die Bezüge, sondern auch Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie Vorbereitungszeiten anzugleichen. Diese Änderung gilt aber aus rechtlichen Gründen nur für Erzieherinnen und nicht für anerkannte Zweitkräfte und Kinderpfleger/-innen.
Es war laut Bürgermeister Züfle der einhellige Beschlussvorschlag des Kindergartenausschusses an den Gemeinderat, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.
Die Stadträtinnen und Stadträte bekräftigten mit ihren Wortmeldungen die Notwendigkeit der Angleichung der Bezüge aller Erzieherinnen mit Wirkung zum 1. September 2015 und es erfolgte hierzu der einstimmige Beschluss. (Details sind dem Bericht der Kindergartenausschusssitzung aus der Vorwoche zu entnehmen.)

Anpassung der Kindergarten- und Krippengebühren zum 1. September 2015
– Satzung zur Änderung der Gebührenordnung
Bürgermeister Züfle stellte dar, dass die Gebührenstruktur überarbeitetet wurde und die Kostenanteile für das Mittagessen aus den Gebühren herausgerechnet wurden. Insgesamt ist es Ziel, mindestens 20 % der Kosten über die Gebühren abzu-decken. Dies ist laut dem Stadtoberhaupt auch mit der vorgeschlagenen durchschnittlichen 7-%-Steigerung bei einer 2-jährigen Laufzeit nicht möglich. In den letzten Jahren liegt der Kostendeckungsgrad zwischen 16,7 und 19,1 %. (Weitere Details sind dem Sitzungsbericht zur Kindergartenausschusssitzung und der Veröffentlichung der Gebührensatzung zu entnehmen.)
Die wenigen Wortmeldungen bedauerten zwar die Gebührenanhebung, brachten aber im Ergebnis klar zum Ausdruck, dass derzeit rund 300.000 € Gebühren von den Eltern getragen, allerdings auch 1,4 Millionen € vom allgemeinen Steuerzahler aufgebracht werden. Pro Platz und Monat sind dies rund 330 €. Um auch weiterhin eine angemessene Beteiligung der Eltern an den Gesamtkosten zu erreichen, beschloss der Gemeinderat einstimmig auf Vorschlag der Verwaltung und des Kindergartenausschusses, die Gebühren durchschnittlich um 7 % für zwei Jahre zu erhöhen und Verpflegungskosten separat zu berechnen.

Kanalsanierungen im Zuge der EKVO
– Beauftragung Planungsbüro
– Vergabe Kanalsanierung Brunnenstraße
Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung fand in den Jahren 2011 bis 2013 die 2. Kamerabefahrung von 63 der ca. 72 Kilometer Kanallänge Weilheims statt. Darüber hinaus wurden die hydraulischen Kapazitäten des Kanalnetzes geprüft und -rechnerische Problembereiche dargestellt. Im Ergebnis sind der höchsten Schadensklasse 0 nur 2 % der 2.160 Haltungen zuzuordnen. Allerdings sind 32 % in der Schadensklasse 1 eingereiht und ebenfalls kurz- und mittelfristig zu beheben. Diese Daten wurden dem Ratsgremium bereits im Herbst letzten Jahres ausführlich vorgestellt. Das Landratsamt hat inzwischen dem eingereichten Sanierungskonzept in vollem Umfang zugestimmt. In der Finanzplanung sind ab 2015 jeweils jährlich 150.000 € für Reparaturen und 200.000 € für Renovierungen vorgesehen. Insgesamt muss die Stadt in den kommenden Jahren rund 11 Millionen € für ihr Kanalnetz aufwenden.
Nach wenigen Detailfragen wurden einstimmig die Weber Ingenieure aus Pforzheim mit der Planung und Bauleitung der Kanalsanierungen von 2015 bis 2019 beauftragt. Die Firma Moll aus Gruibingen erhielt den Auftrag zur Auswechslung zweier Kanalhaltungen im Bereich des zentralen Bushaltes zum Preis von ca. 61.000 €.

Sanierung Max-Eyth-Straße
– Vergabe
Laut Bürgermeister Züfle sind im Bereich der Max-Eyth-Straße sowohl die Wasserleitung dringend auszutauschen als auch die Straße schadhaft. Im Rahmen dieser Sanierung können auch die im Rahmen der Eigenkontrollverordnung festgestellten Schäden und hydraulischen Überlastungen dieses Bereiches überwunden werden. Darüber hinaus könne eine Synergie durch Einlegung eines Stromkabels der EnBW bei den Kosten erzielt werden. Die Maßnahme ist laut Bürgermeister Züfle in zwei Bauabschnitten geplant, sodass die Anwohner möglichst wenige Beeinträchtigungen erfahren werden und das Seniorenzentrum am Kalixtenberg jederzeit angefahren werden kann. Baubeginn ist am 4. Mai und die Maßnahme wird sich über ca. sechs Monate erstrecken. Die Tiefbauarbeiten wurden einstimmig an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma G. Moll aus Gruibingen, zum Bruttoangebotspreis von 813.177,38 € vergeben.

Zentraler Bushalt
– Vergabe Fußgängersteg
Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

Genehmigung von Spenden
– Pauschale Annahmeentscheidung für das 1. Quartal 2015
– Einzelgenehmigung zur Annahme von Spenden
Der Gemeinderat genehmigte einstimmig die Annahme von Kleinspenden und die dreier größerer Sachspenden für den Kindergarten Öhrich (Wert 1.450 €) und den Jugendraum der Feuerwehr (579,95 €).

Bekanntgaben und Anfragen
Baubeginn Flüchtlings-Erstunterkunft beim Stadion
Bürgermeister Züfle informierte darüber, dass das Landratsamt mit dem Bau der Unterkunft für 100 Personen am 27. April 2015 beginnen werde.

Schüleranmeldezahlen
An der Limburg-Grundschule haben sich 87 Schüler angemeldet und es entstehen daher wiederum vier erste Klassen. Die Werkrealschule verzeichnet erfreuliche 19 Anmeldungen, somit kommt wieder eine fünfte Klasse zustande. An der Realschule werden aufgrund der 69 angemeldeten Schüler drei fünfte Klassen gebildet.

Radwanderbus Schwäbische Alb
Kreise Esslingen und Göppingen
Bürgermeister Züfle gab bekannt, dass der Kreistag auf Anregung der Stadt einem Probebetrieb mit täglich fünf Fahrten-paaren für einen Freizeitbus in den Monaten Mai bis Oktober zugestimmt hat. Dieser Bus wird in beiden Landkreisen verkehren, Haltestellen in Weilheim anfahren und das Vorland mit den Albhöhen verbinden. Damit können für Tagestouristen wie Einheimische attraktive Verbindungen zu Freizeitmöglichkeiten angeboten werden ohne dass diese den Pkw benutzen -müssen.

Haushaltsplan 2015
Der erste städtische Haushaltsplan nach dem Neuen Haushaltsrecht wurde vom Landratsamt am 14. April 2015 genehmigt.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

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  • Montag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

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  • Dienstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
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