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Aus dem Gemeinderat
Bürger sollen über Turn- und Festhalle entscheiden
Die Turn- und Festhalle an der Lindach und die Limburghalle standen im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung. Einstimmig beschlossen wurde, einenBürgerentscheid über die Turn- und Festhalle an der Lindach befinden zu lassen. Vertagt wurde die Entscheidung darüber, wie die exakte Fragestellung des Bürgerentscheids lauten wird. Auch über den Zeitpunkt des Bürgerentscheids wird der Gemeinderat erst in einem nächsten Schritt entscheiden.
Zu Beginn der Sitzung hatte die Bürgerinitiative Limburghalle Gelegenheit, ihr Anliegen nochmals mündlich vorzutragen und zu begründen. Gesetzlich vorgegeben ist lediglich eine schriftliche Stellungnahme, die Stadtverwaltung kam hier der Bürgerinitiative entgegen. Einleitend begründete der Gutachter der Stadt, Dr. Uwe Lipinski, weshalb das Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig ist. So sei den Unterzeichnern des Begehrens bei ihrer Unterschrift die Begründung des Begehrens nicht zur Verfügung gestanden. Der Kurztext im Kopf der Unterschriftenliste sei zu wenig inhaltlich bestimmt, um den Sachverhalt im Wesentlichen zu erfassen. Außerdem genüge die Fragestellung „Ich bin für den Erhalt der Limburghalle“ nicht den rechtlichen Anforderungen.
Ohne Begründung sei unklar, was in dieser Frage beinhaltet sei, nämlich der Erhalt der Limburghalle im heutigen Zustand oder die Zustimmung zur Sanierung. Schließlich seien die Vertreter der Bürgerinitiative nicht – wie rechtlich gefordert – für die Unterzeichner ersichtlich gewesen. Das Landratsamt Esslingen habe die Rechtsauffassung des Gutachters als „nachvollziehbar“ bezeichnet. Da der Gemeinderat keine rechtswidrigen Beschlüsse fassen dürfe, bleibe kein anderer Weg, als die Unzulässigkeit des Begehrens festzustellen. Für die Bürgerinitiative Limburghalle trug Dr. Walter Sigel vor, diese Argumente seien lebensfremd, da die Bürgerschaft die Diskussion um die Limburghalle in der Presse und im Mitteilungsblatt verfolgt habe. „Das Recht gilt aber auch in Weilheim!“, konterte der Gutachter. Der Gemeinderat folgte dem Gutachter und erklärte das Bürgerbegehren aus rechtlichen Gründen für unzulässig. Um dennoch die weitreichende Entscheidung über den Bau einer Turn- und Festhalle an der Lindach und damit den Abriss der Limburghalle der Bürgerschaft zu überlassen, beschloss in der Folge der Gemeinderat einstimmig, dem Paragraphen 21, Absatz 1 der Gemeindeordnung folgend, einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Vertagt wurde die Entscheidung über die Fragestellung des Bürgerentscheids, den Termin und die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses. Der Gemeinderat nahm danach eine Beton- und Schadstoffuntersuchung zur Kenntnis, die ein Sachverständiger zwischenzeitlich erstellt hatte. Bisher waren der Zustand des Betons und mögliche Schadstoffe aus damals üblichen Baumaterialien bei den Sanierungsplänen nicht berücksichtigt worden. Entwarnung gibt es bei den Schadstoffen. Raummessungen ergaben keine Luftbelastung mit Schadstoffen. Der Sachverständige kam zum Ergebnis, dass eine umfassende Sanierung der Limburghalle den Rückbau bis auf den Rohbau und eine grundlegende Sanierung aller Bauteile des Rohbaus erfordert. Er riet angesichts des Umfangs der nötigen Maßnahmen und der Risiken ausdrücklich von einer Generalsanierung ab. Eine abschnittsweise Sanierung hält der Sachverständige nicht für möglich. Die Kosten der Sanierung würden von 7,2 Millionen Euro auf mindestens 9 Millionen Euro steigen. Kostensteigernd wirkt sich vor allem der Zustand des Betons aus, der teilweise erhebliche Schäden aufweist, was vor allem auf das Alter der Halle zurückzuführen ist. Die Nutzungsdauer von derartigen Hallen liege bei 50 Jahren. Teilweise wird zudem eine unsachgemäße Bauausführung bemängelt. Auf Nachfrage betonte der Sachverständige, dass die von ihm ermittelten Kosten lediglich stichprobenartig untersuchte Bauteile umfasst. Bei einer Generalsanierung wäre also mit weiteren Kosten zu rechnen. Die Stadtverwaltung kündigte an, die Information der Bürgerschaft fortzusetzen. Sowohl über die Turn- und Festhalle an der Lindach als auch den baulichen Zustand der Limburghalle wird es umfangreiche Informationsmöglichkeiten geben.
Gemeinderat beschließt Koordinationskraft Asyl
Die Stadt Weilheim will die ehrenamtliche Arbeit des Arbeitskreises Asyl noch besser unterstützen. Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat daher einstimmig die Schaffung einer Personalstelle mit 50 % Stellenumfang zugestimmt. Bürgermeister Johannes Züfle nahm Bezug auf die Situation im August 2015, als 99 Asylbewerber in die Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises am Stadion eingezogen sind. Es sei eine große Herausforderung gewesen, den Männern einen guten Start in Weilheim zu ermöglichen. Dies sei jedoch zweifelsohne gelungen. Heute gibt es Sprachkurse, Sportangebote, eine Kleiderkammer, eine Fahrradwerkstatt und vieles mehr. Die Flüchtlinge konnten sich in Weilheim einleben und es sind viele private Kontakte entstanden. Für die großartige ehrenamtliche Leistung bedankte sich das Stadtoberhaupt bei allen in der Flüchtlingsarbeit Aktiven. In der Verwaltung bedankte er sich namentlich bei Ordnungsamtsleiter Helmut Burkhardt für seinen herausragenden Einsatz. Der Gemeinderat schloss sich dem durch spontanen Applaus an. Das Ratsrund betonte, dass es wichtig sei, das Ehrenamt nicht zu überlasten. Damit die Arbeit nachhaltig erfolgen kann, bedarf es daher einer zusätzlichen hauptamtlichen Unterstützung. Die Verwaltung zeigte mehrere Möglichkeiten auf, wie dies geschehen kann. Favorisiert wurde die Einstellung einer Person mit sozialpädagogischem oder verwaltungsrechtlichem Hochschulabschluss. Dafür kann die Stadt umfangreiche Zuschüsse erhalten. Dieses Modell würde rund 11.500 € Landesmittel und 17.500 € Eigenmittel, bezogen auf eine 50-%-Stelle, erfordern. Parallel soll die Stelle aber auch für Personen ohne Hochschulabschluss ausgeschrieben werden. Hier kann sich die Verwaltung vorstellen, dass es eventuell Personen gibt, die bereits über Erfahrungen in der Flüchtlingsarbeit verfügen und durch ihre Persönlichkeit in der Lage sind, die Koordinationsstelle gut auszufüllen. Allerdings erhält die Stadt in diesem Fall keine Zuschüsse. Sollte aufgrund der Arbeitsmarktsituation keine geeignete Person gefunden werden, könnte sich die Stadt bei einem Anbieter der freien Wohlfahrtspflege entsprechende Personalkapazitäten einkaufen. Hier würden rund 23.000 € an jährlichem Aufwand für die Stadt entstehen. Einsatzschwerpunkt soll in erster Linie die Flüchtlinge der Anschlussunterbringung sein, von denen sich derzeit 71 in dezentraler Unterbringung befinden. Weitere 50 sollen der Stadt noch in diesem Jahr zugewiesen werden. Hinzu kommen noch minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, die z. B. im Schullandheim Lichteneck untergebracht sind.