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Weilheim Aktuell: Weilheim an der Teck

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Aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 24.05.2017

Bürgerfragerunde
Aus den Reihen der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt.

Umwandlung der Regelgruppen in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten im Kindergarten Egelsberg
Nach den bestehenden Kitas Bahnhofstraße und Lerchenstraße ging im Oktober 2015 die dritte städtische Krippengruppe am Egelsberg in Betrieb. Die beiden erstgenannten Krippen sind Ganztageseinrichtungen. Der Bedarf geht jedoch in Richtung VÖ-Krippenplätze. Deshalb wurde die Einrichtung am Egelsberg als Krippe mit verlängerten Öffnungszeiten von 7.30 bis 14 Uhr ausgestaltet.
Da der Übergang von der Krippe in den Ü3-Bereich meist in derselben Einrichtung stattfindet liegt es nahe einheitliche Öffnungszeiten einzurichten. Zumal die verlängerten Öffnungszeiten gut angenommen werden. Dadurch können beispielsweise auch Geschwisterkinder gemeinsam gebracht und abgeholt werden. Dies wünschen sich auch zahlreiche Eltern, woraufhin der Elternbeirat einen entsprechenden Antrag gestellt hat.
Für eine Umstellung auf verlängerte Öffnungszeiten spricht auch, dass immer weniger Kinder den Nachmittagskindergarten besuchen. Die Anzahl der Kinder sinkt zeitweise auf zehn Prozent der tatsächlich angemeldeten. Trotzdem muss das volle Personal vorgehalten werden.
Die Anmeldezahlen belegen auch, dass die Normal- und die Kleinkindgruppe (28 und 12 Plätze) zusammen die Kinderzahlen ab Februar 2018 nicht mehr aufnehmen können.
Um diesen Entwicklungen gerecht zu werden, schlug die Verwaltung daher vor, die beiden Regelgruppen im Kindergarten Egelsberg in normale VÖ-Gruppen (2 x 25 Plätze) umzuwandeln, so dass die gesamte Einrichtung ausschließlich verlängerte Öffnungszeiten anbietet. Damit ist eine Vereinheitlichung geschaffen, die das Personal sinnvoller auslastet und den Wünschen der Eltern entgegenkommt.
Die Vorschläge wurden im Kindergartenausschuss mit den Elternvertretern vorberaten und stehen damit auf einer breiten Basis. Auch im Gemeinderat fand der Vorschlag gute Resonanz und wurde einstimmig mitgetragen.
Damit folgt die Umwandlung der beiden Regelgruppen zum neuen Kindergartenjahr 2017/18 in Normalgruppen mit verlängerten Öffnungszeiten. Die Verwaltung beantragt die entsprechende Betriebserlaubnis und setzt die erforderliche Aufstockung des Fachkräfteschlüssels um. Dies bedeutet eine Aufstockung des Personals um eine 75-%-Stelle. Die Arbeit-geberkosten betragen zwischen 30.000 Euro und 35.000 Euro pro Jahr.

Neues städtisches Betreuungsangebot für U3-Kinder
Der Bund gibt eine durchschnittliche Bedarfsquote von 34 bzw. 35 % an Krippenplätzen für U3-Kinder pro Jahrgang vor. Viele Kommunen haben große Schwierigkeiten, diese Quoten zu erfüllen. Der Stadt Weilheim ist dies in der Vergangenheit durch kontinuierlichen eigenen Ausbau und Förderung freier Träger jedoch zufriedenstellend gelungen.
Insbesondere durch die Inbetriebnahme der Krippe in der Kita Lerchenstraße, die Umwandlung einer Gruppe zur Krippe in der Bahnhofstraße und die Übernahme der Krippengruppe von der Rasselbande gGmbH am Egelsberg hat die Stadt Weilheim rund 40 Plätze im U3-Bereich geschaffen. Aber auch dank Aufstockung der Unterstützung freier Träger und Stärkung des Tageselternangebots konnten Kapazitäten geschaffen werden.
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage reichen die bisher angebotenen U3-Plätze trotzdem auf Dauer nicht aus. Die Warte-zeiten liegen im Moment bei 5 bis 6 Monaten. Dies liegt daran, dass in immer mehr Familien beide Elternteile einer Be-schäftigung nachgehen und daran, dass – erfreulicherweise – die Geburtenzahlen 2015 und 2016 entgegen den Vorjahren deutlich angestiegen sind.
Die Verwaltung hat zunächst dem Kindergartenausschuss, dem Ortschaftsrat und nun dem Gemeinderat daher ver-schiedene Möglichkeiten aufgezeigt, kurzfristig reagieren zu können. Favorisiert wurde der Vorschlag der Einrichtung einer Krippe in der vorhandenen, aber nicht belegten 2. Gruppe in der Kita Hepsisau. Zwar liegt der Standort nicht zentral, da zu erwarten ist, dass berufstätige Eltern ihre Kinder ohnehin mit dem Auto zur Kita bringen, erscheint dies aber tragbar. Die vergleichsweise niedrigen Kosten und geringe Umsetzungsdauer sprechen eindeutig für diese Lösung. Für 75.000 € Investitionskosten könnten zum Jahreswechsel 10 Plätze geschaffen werden (mit Sharingplätzen sogar 13). Hinzu kommen jährliche Personalkosten in Höhe von rund 80.000 Euro pro Jahr.
Gleichwohl handelt es sich bei der Krippengruppe in Hepsisau um eine Interimslösung. Mittelfristig schlägt die Verwaltung den Bau einer neuen, zweigruppigen Einrichtung in Weilheim vor. Diese Einrichtung soll so konzipiert werden, dass durch Erweiterungsmöglichkeiten zeitnah auf mögliche zukünftige Bedarfe reagiert und Gruppen hinzugebaut werden können. Der genaue Standort und die Eckdaten werden zurzeit geprüft.
Im Gemeinderat herrschte weitgehend Einigkeit darüber, dass mit dem Standort Hepsisau eine gute Zwischenlösung geschaffen wird, eine dauerhafte Lösung jedoch in Weilheim verortet sein muss, zumal der Kindergarten in Hepsisau mittelfristig stark sanierungsbedürftig ist oder gar neu gebaut werden muss.

Anpassung der Kindergarten- und Krippengebühren zum 1. September 2017
– Satzung zur Änderung der Kindergartengebührenordnung
Im Kinderbetreuungsbereich erbringen die Gebühren traditionell nur einen kleinen Teil der Betriebskosten. In Weilheim beträgt der jährliche Zuschussbedarf aus dem laufenden Haushalt rund 1,6 Mio. Euro. Das ist pro Kind und Monat im Ü3-Bereich ein Betrag von rund 600 Euro und im U3-Bereich von 900 Euro. Da die Personalausgaben aufgrund der Tarifverhandlungen regelmäßig ansteigen, müssen die Gebühren angepasst werden, um die Einnahme-Ausgaberelation und den Zuschuss aus allgemeinen Steuermitteln einigermaßen konstant zu halten. Der Anteil der Gebühren in Bezug auf die Ausgaben liegt in Weilheim derzeit bei 18,9 %. Der Landesrichtsatz gibt als Ziel jedoch einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent an.
Der Kindergartenausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Anpassung der Kindergartengebühren befasst und eine durchschnittliche Erhöhung um 8 % mitgetragen. Dies entspricht dem Vorschlag der gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände (Landesrichtsatz) und ist daher eine Zahl auf solider Grundlage.
Da Gebührenerhöhungen selten Freude auslösen, war es Verwaltung und Rat gleichermaßen wichtig zu betonen, dass die Gebühren in mehrfacher Hinsicht sozial gestaffelt sind. Seit 1995 gelten einkommensabhängige Gebühren, bei denen auch die Zahl der Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt wird. Rabatte werden beispielsweise auch für weitere Kinder in derselben Einrichtung gewährt.
Aus dem Gremium wurde auch festgestellt, dass die erwarteten Mehreinnahmen pro Jahr von rund 30.000 Euro alleine durch die Mehrausgabe für die neu zu schaffende Krippe im Kindergarten Hepsisau wieder aufgezehrt werden.
Der Gemeinderat begrüßte die Vorschläge der Verwaltung und stimmte einstimmig dafür. Im Zusammenhang mit der An-passung der Kindergartengebühren wurde auch eine Vereinheitlichung der Gebührensätze für Regelgruppen und VÖ--Gruppen beschlossen.

Bebauungsplan „Hauptstraße 60 – 68“
– Aufstellungsbeschluss
Von Seiten eines Eigentümers besteht Interesse am Bau eines Wohnhauses in zweiter Reihe. In diesem Zuge wurde überprüft inwieweit eine größere zusammenhängende Fläche erschlossen werden kann und dadurch gleich mehrere Bebauungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Dabei konnten Überlegungen aus dem im Jahr 2011 durchgeführten Programm Flächen gewinnen durch Innenentwicklung aufgegriffen werden.
Im Auftrag der Stadt hat das Büro mquadrat aus Bad Boll hierzu einen Planentwurf erstellt. Die Grundstückseigentümer -wurden bereits frühzeitig in das Verfahren eingebunden. Dadurch ergaben sich auch bereits die ersten Anpassungen.
Der Planentwurf versucht die Interessen der Grundstückseigentümer, aber auch die öffentlichen Belange (Schaffung weiterer Bauflächen, Innenverdichtung) zu berücksichtigen. Der Ortschaftsrat hat den Vorschlag der Verwaltung vorberaten und dem Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich „Haupstraße 60 – 68“ empfohlen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nun durchgeführt.

Wohnbauflächenentwicklung
– Erlass von Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht
Wohnraum ist knapp. Besonders bei der Bereitstellung von neuen Bauplätzen herrscht in der gesamten Region Stuttgart ein großer Mangel. Um in der Zukunft Flächen für Bauinteressenten vorhalten zu können, schlug die Verwaltung dem Gemeinderat die Aufstellung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht vor.
Wesentlicher Inhalt der Satzung und Zweck ist:
• Durch vorbereitenden Grunderwerb seitens der Gemeinde eine Durchführung beabsichtigter Wohnbauflächenentwicklungs-maßnahmen zu ermöglichen
• Unerwünschte Nutzungen zu verhindern
• Soweit möglich Nachbargrundstücke zu erwerben, um eine Arrondierung und sinnvolle Bodenordnung mit Neubebauung zu ermöglichen
• Bodenspekulationen zu verhindern
• Erleichterung des Grunderwerbs für Bodenordnungsmaßnahmen bei schwierigen Erschließungen

Betroffen hiervon sind Flurstücke in den Gebieten „Gänsweide III“, „Pföller, Beim Bäumle, Beim Pfarrgarten, Baumgarten“, „Kotzen“ und „Torrechtsgarten, Boden“.

Der Gemeinderat sah die Notwendigkeit der Maßnahme und stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu.

Stadtjubiläum – Sachstandsbericht
Bürgermeister Johannes Züfle informierte die Gemeinderäte über den aktuellen Stand der Planungen. Neben drei zentralen Festtagen sind besondere Veranstaltungsreihen angedacht und die ohnehin gut etablierten Veranstaltungen wie Käsemarkt oder Kirschblütentag sollen thematisch und optisch in das Doppeljubiläum integriert werden.
Die Feierlichkeiten sollen nicht in einem dezentralen großen Festzelt, sondern verteilt auf mehrere Standorte im historischen Städtle stattfinden. Bewirtet werden die Veranstaltungen durch örtliche Gastronomen, da die Vereine eine solche Mammutaufgabe nicht alleine stemmen können. Für den Festfreitag ist ein Comedy-Abend angedacht. Der Samstag steht unter dem Zeichen eines Kinder- und Familiennachmittags. Abends ist dann Live-Musik verschiedener Stilrichtungen geplant. Der Festsonntag wartet mit einem historischen Festumzug auf. Ausklingen können die Besucher das Wochenende dann mit zünftiger Musik und Bewirtung im „Zeltstädtle“.
Im Laufe des Jubiläumsjahrs sind noch drei weitere besondere Veranstaltung geplant. Unter der Regie der evangelischen Kirche ist ein Theaterprojekt angedacht. Der Kino-Kunst- und Kultur-Verein möchte sich gerne mit einem Open-Air-Kino einbringen und der Verein Stadtmarketing organisiert ein „Musiknächtle“.
Bürgermeister Züfle unterrichtete die Gemeinderäte auch darüber, dass sich die Terminfindung als schwierig erwiesen hat. Das Festwochenende sollte nicht mit dem Städtlesfest oder den Schulferien kollidieren. Ein früher Termin im Mai oder Anfang Juni könnte mit den Kommunalwahlen kollidieren, deren genauer Termin jedoch erst einige Monate vorher bekannt gegeben wird. Ein Termin im September ist zu spät, da es abends früh dunkel wird und die Temperaturen niedrig sein können.
Die Vereinsvertreter einigten sich in der Vereinsbesprechung daher darauf, das Festwochenende vom 5. bis 7. Juli 2019 durchzuführen. Dazu muss das Städtlesfest einmalig verlegt werden und wird am ersten Sonntag im Juni, also am 2. Juni 2019 gefeiert.

Freibadsanierung
– Vergabe Planungsleistungen
Bereits seit vielen Jahren ist die Sanierung des Freibades dringend geboten und wurde aus Kostengründen immer wieder verschoben. Eine Sanierungsstudie aus den Jahren 1999/2000 wurde im Jahr 2013 an die aktuellen Preise angepasst und zuletzt von der Verwaltung aktualisiert. Demnach ist mit Kosten in Höhe von 2,8 Mio. Euro zu rechnen.
Eine Verlegung des Bades an andere Standorte wurde ebenfalls mehrfach untersucht, erbrachte aber kein befriedigendes Ergebnis.
In seiner Sitzung vom 15. November 2016 hatte der Gemeinderat daher beschlossen, das Freibad am bestehenden Standort komplett zu sanieren und das Schwimmangebot mit einem Kleinkind-Planschbecken zu ergänzen. In den Haushaltsplan 2017 wurden hierfür Mittel für die notwendigen Planungsphasen eingestellt.
Die Verwaltung empfahl nun dem Gemeinderat den Planungsauftrag an die Fritz Planung GmbH, Bad Urach zu erteilen. -Dieses hat sich als fachlich versiert erwiesen und kann gute Referenzen aufweisen. Es hat mittlerweile in 40 Jahren über 150 Bäder geplant.
Das Büro soll nun verschiedene Alternativen aufzeigen, die dann mit den Beteiligten wie dem Förderverein Freibad oder der DLRG besprochen werden können, was auch dem Gemeinderat ein großes Anliegen war.
Der Gemeinderat hat entschieden, die Leistungsphasen 1 bis 3 gem. HOAI an das genannte Büro zu vergeben. Dies umfasst die Gewerke Objektplanung Gebäude, Planung Freianlagen, Planung Ingenieurbauwerke und Planung Technische Ausrüstung. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 90.000 Euro.
Auf dieser Grundlage werden die weiteren Schritte im Gemeinderat in künftigen Sitzungen sorgfältig abgewogen und ein genauer Fahrplan aufgestellt. Die Bürgerschaft soll auf Grundlage von Vorentwürfen im Herbst in den Planungsprozess einbezogen werden.

EKVO Kanalsanierung 2017 – Vergabe der Bauarbeiten
Seit 1989 bildet sie Eigenkontrollverordnung (EKVO) den rechtlichen Rahmen für den Betrieb und die Instandhaltung der -städtischen Abwasserbeseitigungsanlagen. Dadurch wird gewährleistet, dass die städtischen Kanäle regelmäßig überprüft werden.
Die Betreuung der Kanalbefahrung, sowie die Erstellung des Allgemeinen Kanalisationsplanes (AKP) erfolgte durch die Weber Ingenieure GmbH, Pforzheim. 2011 und 2013 fand eine zweite Kamerabefahrung und die Reinigung der Kanäle statt.
Die Arbeiten zur Kanalsanierung werden seither jährlich öffentlich ausgeschrieben. Die Schwerpunkte der Sanierung 2017 -liegen im Bereich Amselweg, Lerchenstraße, Vogelsangstraße, im Gewerbegebiet Au, in Häringen und Hepsisau. Fünf Bieter haben sich an der Ausschreibung beteiligt und ein Angebot abgegeben.
Der Gemeinderat hat die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Pfaffinger Rohrnetz- & Sanierungstechnik, Nagold, zum Angebotspreis von 208.450,68 Euro vergeben.

Genehmigung von Spenden
– Pauschale Annahmeentscheidung Januar bis April 2017
– Einzelgenehmigung zur Annahme von Spenden
Der Gemeinderat genehmigte die Annahme diverser Spenden einstimmig.

Bekanntgaben und Anfragen
Personalangelegenheiten
Bürgermeister Johannes Züfle gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sondersitzung am 9. Mai 2017 zwei wichtige Personalentscheidungen getroffen hat. Für die scheidenden Amtsleiter Frau Bettina Schön und Herr Marcel Launer treten jeweils zum 15. August 2017 die Nachfolger ihren Dienst bei der Stadtverwaltung an. Dies sind für die Leitung des Hauptamts Frau Daniela Braun (35 Jahre) aus Hülben und für die Stadtkämmerei Herr Fabian Kaiser (33 Jahre) aus Oberboihingen, der bereits 2010 bis 2015 bei der Stadt beschäftigt war.

Begehung des Sozialverband VDK
Als zweiten Punkt konnte Bürgermeister Züfle ebenfalls etwas Erfreuliches berichten. Gemeinsam mit dem VDK wurde eine Begehung der Stadt zum Thema Barrierefreiheit durchgeführt. Einige der Punkte konnten auch bereits abgearbeitet werden. Beispielsweise wurden Schächte, die zu hoch hinausragten, angepasst. Außerdem werden Randsteine an Fußgängerüberwegen (sofern möglich) abgesenkt. Eine solche Begehung findet nun einmal jährlich statt.

Kontaktdaten

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  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
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