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Weilheim Aktuell: Weilheim an der Teck

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Aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 20.07.2017

Aus dem Gemeinderat
Bürgerfragerunde Ein Bürger bemängelte, dass an einer Bushaltestelle in Weilheim fälschlicherweise die Linie 26 aufgeführt ist. Tatsächlich fährt jedoch die Linie 20 zwischen Weilheim und Göppingen. Die Verwaltung sicherte zu, dies an das zuständige Busunternehmen weiterzugeben. Ein weiterer Bürger erkundigte sich, inwieweit die Stadt bestrebt ist, die örtliche Musikschule e. V. am Leben zu erhalten. Bürgermeister Johannes Züfle gab zur Auskunft, dass ein runder Tisch zu diesem Thema stattgefunden habe, allerdings sei man zu keinem konkreten Ergebnis gekommen. Aufgrund der Tatsache, dass der Betrieb zum 31. Juli 2017 eingestellt wird und die Stadt erst Ende Juni hiervon erfahren hat, stellt sich die Sache gerade auch in zeitlicher Hinsicht als sehr schwierig dar.

Forsteinrichtungen für die Jahre 2017 bis 2026 im Stadtwald Weilheim an der Teck

Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, einen periodischen Betriebsplan für den Stadtwald aufzustellen. Damit soll unter anderem eine nachhaltige Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes gewährleistet werden. Außerdem wird der Betriebsablauf geregelt und eine nachhaltige Nutzung angestrebt. Daraus leitet sich dann der jährliche Betriebsplan ab. Forsteinrichter Thomas Lehn von der Forstdirektion Tübingen stellte den Plan im Gemeinderat vor und erläuterte die wichtigsten Ziele sowie den geplanten Holzeinschlag des kommenden Jahrzehnts. Insgesamt ist 2017 bis 2026 eine Nutzung von 15.500 Erntefestmetern Holz geplant. Dies entspricht rund fünf Erntefestmetern pro Hektar und Jahr und liegt leicht unter den Zahlen von 2008 bis 2016. Mit dieser Einschlagsmenge wird nicht in die Waldsubstanz eingegriffen und dem Gebot der Nachhaltigkeit bei der Bewirtschaftung des Waldes wird Rechnung getragen. Da der Einschlag unter dem laufenden Zuwachs ist, kann die Stadt mit einer Vorratsanreicherung für die kommenden Jahre rechnen. Auch in der Vergangenheit war man bestrebt, den Holzvorrat um rund 10 Prozent zu vermehren. Allerdings hat der Sturm Lothar im Jahr 2000 große Waldflächen verwüstet. Weitere 10 Prozent des Bestandes fallen zwischenzeitlich unter die Flächenstilllegung im Rahmen der Ausweisung zur Biosphärengebietskernzone. In diesen Bereichen wird keinerlei Nutzung betrieben. Für die kommenden zehn Jahre und darüber hinaus ist eine spürbare Verjüngung des Baumbestandes auf 19,4 Hektar Fläche geplant. Auf Naturverjüngung entfallen 10,2 Hektar, neu bepflanzt werden 9,2 Hektar. Damit soll einerseits der Rückgang der Nadelhölzer aufgehalten und andererseits dem Klima wandel durch klimatolerante Baumarten wie Eiche, Douglasie und Tanne Rechnung getragen werden. Langfristiges Ziel ist eine gute Durchmischung der gewünschten Baumarten. Diese Neupflanzungen werden allerdings erst kommenden Generationen als Ertrag zur Verfügung stehen. Auch der Schutz vor Verbiss ist aufwändig und teuer, aber unerlässlich. Diese Zukunftsinvestitionen gehen mit einem erheblichen Rückgang des Betriebsergebnisses einher. Bisher war es stets gelungen ein positives Bewirtschaftungsergebnis zu erzielen. Der Gemeinderat begrüßte die Festsetzungen des Betriebsplanes und beschloss einstimmig die Forsteinrichtung 2017 bis 2026 wie vorgeschlagen.

Lärmaktionsplan – Sachstand – Weiteres Vorgehen

Bürgermeister Johannes Züfle stellte voran, dass die Stadt bereits in der Vergangenheit das Thema Lärm sehr ernst ge nommen und durch Fördermaßnahmen für Schallschutz fenster in Zusammenarbeit mit dem Land Linderung ermöglicht hat. Zwischenzeitlich haben die Europäische Union und der nationale Gesetzgeber die Richtlinie 2002/49/EG zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Die Richtlinie sieht dabei ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst soll der Umgebungslärmpegel und die davon betroffenen Personen ermittelt und anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in einem Lärmaktionsplan zusammengestellt werden.
Die Verwaltung hat ein entsprechendes Lärmgutachten durch das Büro Koehler & Leutwein aus Karlsruhe erstellen lassen, welches dem Gemeinderat vorgestellt wurde. Das Problem des Verfahrens ist, dass die Kommunen zwar die Untersuchungen durchführen und ein Lärmgutachten erstellen lassen müssen, selbst aber kaum Einfluss auf die Folgemaßnahmen haben, da viele Straßen in Besitz von Bund, Land oder Kreis sind.
So ist auch die BAB 8 die stärkste Lärmquelle auf unserer Ge markung. Allerdings sind keine Wohngebiete direkt davon tangiert. Erhöhte Schwerpunkte sind vielmehr in der Zeller Straße, der Oberen Grabenstraße, der Neidlinger Straße und der Brunnenstraße verortet. Trotzdem sind im gesamten Stadtgebiet lediglich 33 Personen (im Nachtzeitraum) bzw. 63
Personen (bei einer 24-Stunden-Betrachtung) von sehr hohen Lärm emissionen, einem Schallpegel von 70 dB(A) und mehr, betroffen. Dies ist mit 0,3 % bzw. 0,6 % der Gesamtbevölkerung ein erfreulich niedriger Wert. Außerdem muss berück sichtigt
werden, dass sämtliche Immissionen lediglich berechnet werden. Die Annahmen gelten folglich nur für den ungünstigsten Fall mit entsprechender Witterung und Windrichtung. Generell liegen die Werte eher unter den Berechnungswerten.
Das Lärmgutachten kommt damit auch zu dem Ergebnis, dass kein vordringlicher Handlungsbedarf zur Aufstellung von kurz fristig wirkenden, lärmmindernden Maßnahmen, wie z. B. verkehrsrechtliche Anordnungen, besteht. Für die von den ge messenen Immissionen betroffenen Personen besteht allerdings ein genereller Handlungsbedarf. Hier kann zum Beispiel durch die Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern Abhilfe geschaffen werden. Allerdings sind die be troffenen Be reiche entlang von Landes- bzw. Kreisstraßen und damit Maßnahmen nicht von der Stadt umzusetzen. Deshalb betonte Bürger meister Johannes Züfle abschließend, dass mit dem Aufstellen des Lärmaktionsplans keine falschen Hoffnungen geweckt werden sollen. Allerdings ist die Stadt gezwungen, durch rechtliche Vorgaben von EU und Bund ein solches Planwerk zu verfassen. Wirksamer wäre es aus einer seiner Sicht nicht Auswirkungen zu lindern, sondern Ursachen zu be kämpfen, z. B. durch strengere Vorgaben für Auspuffanlagen. Nachdem der Gemeinderat von dem Lärmaktionsplan Kenntnis genommen hat, wird dieser nun für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange werden am Verfahren beteiligt.

Möglichkeiten der Errichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge

Die Elektromobilität wird auf Bundes- und Landesebene als wichtiger Beitrag auf dem Weg zu umweltschonender Mobilität gesehen. Ziel der Landesregierung ist es, Baden-Württemberg zur Leitregion für E-Mobilität zu machen. Konkretes bedeutet dies, im Umkreis von 10 Kilometern immer mindestens eine Ladestation für E-Fahrzeuge zu finden. Auf Antrag der SBV hat sich die Verwaltung mit der Errichtung einer Ladestation in Weilheim beschäftigt. Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Lademodelle, wovon die gängigere Variante die AC-Ladestation darstellt. Die DCLadestation spielt zurzeit nur eine untergeordnete Rolle. Auch bei der Montage stehen im Wesentlichen mit der Wandmontage oder als Säule zwei Optionen zur Auswahl. Die Kosten betragen je nach Modell rund 3.000 Euro bis 15.000 Euro. Als denkbare Standorte schlug Bürgermeister Johannes Züfle den Marktplatz im Bereich des Bürgerhauses, einen Parkplatz gegenüber der Kreissparkasse oder einen Stellplatz in der Tiefgarage des Rathauses vor.

Gerade im Hinblick auf die vorausgegangenen Tagesordungspunkte wägten die Gemeinderäte das Für und Wider einer
solchen Ladestation sorgsam ab. Dabei spielte der Klimaschutzgedanke und das Vermeiden von Lärm eine große Rolle.
Mit knapper Mehrheit entschied der Gemeinderat das Thema weiter zu verfolgen und Mittel einsetzen zu wollen. Die Verwaltung ist damit beauftragt, konkrete Standorte und Lademöglichkeiten vertiefend zu untersuchen.
Bebauungsplan „Zwischen den Wegen II“ – Änderung im Bereich des Flst. 9269/4 – Planaufstellungsbeschluss Die Firma Fischer Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG ist an die Stadt herangetreten, weil sie größere Investitionen am Betriebsgelände in der Carl-Benz-Straße vorhat. Um die Maßnahmen durchführen zu können ist eine Bebauungsplanänderung notwendig.
Im Wesentlichen handelt es sich um Festsetzungen in der Bezugshöhe, damit mit Sattelzügen in einer geplanten ge schlossenen Halle zur Bodenaufbereitung abladen können. Auch zur Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes ist eine Höhenanpassung erforderlich. Außerdem ist der Bau eines Parkhauses vorgesehen, wozu das Baufenster erweitert werden muss. Insbesondere den Bau eines Parkhauses begrüßten Verwaltung und Gemeinderat sehr, gelingt es dadurch doch
weniger Fläche für das Parken zu versigeln und stattdessen flächen sparend in die Höhe zu bauen.
Der Gemeinderat hat den Planentwurf beraten und die notwendigen Änderungen am qualifizierten Bebauungsplan „Zwischen den Wegen II“ beschlossen. Das Änderungsver fahren wird nach den Vorschriften des § 13 a BauGB im be schleunigten Verfahren durchgeführt. Eine Umweltprüfung ist daher nicht erforderlich.

Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche – Brücke in der Schmiedgasse

Der Gemeinderat befasste sich mit der Entwidmung der Brücke in Verlängerung der Schmiedgasse über den Kuhbach. Nach Auffassung der Verwaltung dient diese mittlerweile keinem öffentlichen Zweck mehr.
1926 wurde die baurechtliche Genehmigung zur Errichtung einer privaten Brücke über den Kuhbach zur Erschließung des Ge bäudes Schmiedgasse 5 erteilt. Im Jahr 1977 hat der Gemeinderat auf Antrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht beschlossen, die Brücke in die städtische Unterhaltslast zu übernehmen. Zwischenzeitlich wurden die Gebäude Schmiedgasse 5 und 7 abgebrochen und durch Neubauten ersetzt. Die Erschließung erfolgte in beiden Fällen über die Wehrstraße.
Für die öffentliche Erschließung ist die Brücke damit nach Auffassung der Verwaltung entbehrlich und könnte gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz eingezogen werden. Der Gemeinderat hätte nun das Verfahren anstoßen müssen. In einem zweiten Schritt hätte die Öffentlichkeit Einwände gegen die Entwidmung vorbringen können. Nach Entwidmung der Brücke wäre diese dennoch im Eigentum der Stadt verblieben und hätte beispielsweise auch veräußert werden können. Der Gemeinderat wäre in jedem Fall weiterhin Herr des Verfahrens gewesen.
Der Gemeinderat diskutierte den Vorschlag der Verwaltung allerdings kontrovers. Besonders die Erschließung des Ge bäudes Schmiedgasse 3 wurde als problematisch gesehen. Dabei hat die Brücke lediglich eine Traglast von rund 1,5 Tonnen, sodass es mit den meisten Pkw gar nicht möglich ist, die Brücke zu befahren. Außerdem ist die Überfahrt über das Grundstück Wehrstraße 2 nur durch ein Servitut aus dem 19. Jahrhundert gesichert. Dieses gestattete ursprünglich die Überfahrt mit Handkarren von einer Breite von maximal anderthalb Metern. Eine Befahrung mit Kraftfahrzeugen ist damit nicht gedeckt.
Mit knapper Mehrheit von zehn Stimmen entschied sich der Gemeinderat dennoch gegen den Vorschlag der Verwaltung. Die Brücke bleibt damit gewidmet und Teil des öffentlichen Verkehrsraums. Sämtliche Lasten und Pflichten verbleiben in der Verantwortung der Stadt.

Bebauungsplan Gänsweide II – Festlegung von Straßennamen

Im Gebiet des Bebauungsplans „Gänsweide II“ müssen für insgesamt drei Straßen Namen festgelegt werden. In Anlehnung an das benachbarte Baugebiet „Gänsweide I“ schlug die Verwaltung dem Gemeinderat vor, ebenfalls eine Benennung nach Weinsorten vorzunehmen, zumal an der Limburg seit jeher Wein angebaut wird. Das Gremium einigte sich nach kurzer Beratung auf die Namensgebungen Kernerweg und Rieslingweg. Die Haupterschließungsstraße wird als Limburgstraße fortgeführt.

Freies WLAN in Innenstadt und öffentlichen Einrichtungen – Sachstandsbericht Marktplatz / Stadtbücherei – Möglichkeiten der Ausdehnung

Die Stadt Weilheim hat im Januar freies WLAN im Bereich des Marktplatzes und innerhalb der Stadtbücherei in Betrieb ge nommen. Damit soll die Internetrecherche für Büchereikunden erleichtert und ein attraktives Angebot für Besucher des Städtles geschaffen werden. Die Nutzerzahlen haben sich seitdem bei rund 350 Nutzern pro Monat eingependelt, was für eine gute Akzeptanz des Angebotes spricht.
Das öffentliche WLAN ist über „weilheim-teck“ zu finden. Der Einwahlvorgang wurde bewusst einfach gehalten und erfordert kein Passwort und auch keine Registrierung. Bislang mussten auch noch keine Einschränkungen für die Nutzung getroffen werden. Die Stadt hat sich über einen Vertrag mit der Firma Hotsplots abgesichert und ist somit aus der sogenannten Betreiberhaftung ausgenommen.
Die Verwaltung hat nun auf Antrag der UWV weitere sinnvolle Standorte für freies WLAN untersuchen lassen. In Frage
kommen hier die städtischen Einrichtungen Limburghalle, Zipfel bachhalle, Lindach-Sporthalle, das Freibad sowie die zentrale Bushaltestelle.

Der Gemeinderat begrüßte den Ausbau des freien Internets und stimmte der Maßnahme mit einer Gegenstimme zu. Die Gesamtkosten für alle neuen Standorte belaufen sich auf einmalig rund 6.000 Euro. Der Löwenanteil muss dabei für notwendige Elektro arbeiten aufgewendet werden. Als Folgekosten fallen die üb lichen Gebühren für einen Internetzugang und eine
Pauschale an Hotsplots an.

Bundestagswahl am 24. September 2017 Vorbereitung der Wahl

Am 24. September wird der 19. Deutsche Bundestag gewählt. Auch die Stadtverwaltung Weilheim muss hierzu umfangreiche Vorbereitungen treffen. Formal ist der Gemeinderat für diverse Regularien zuständig. In seiner letzten Sitzung genehmigte das Gremium nun die Plakatierungsrichtlinien und die Wahlhelferentschädigung, die gegenüber vorangegangenen Wahlen unverändert bleiben.

Umbau Kanalanschlüsse im Bereich Teckstraße 18 – 22 Erschließung Schlucht – Vergabe

Die Gebäude Teckstraße 18 – 22 haben einen gemeinsamen Abwasserkanal über das Gebäude Teckstraße 12. Der Abwasserkanal läuft somit über privaten Grund ohne dingliche Sicherung. Dies widerspricht der Vorschrift, dass für jedes Gebäude ein eigener Abwasseranschluss erforderlich ist. Da es darüber hinaus in dem Bereich immer wieder zu Problemen mit der Entwässerung kommt, sieht die Verwaltung konkreten Handlungsbedarf und hat die Maßnahme ausgeschrieben.
Ausgeschrieben wurde auch die Verlängerung der Straße „Am Wasserrain“ wodurch drei Gewerbebauplätze erschlossen
werden. Neben sämtlichen Ver- und Entsorgungsleitungen und dem Straßenbau werden die erforderlichen Strom und Telekommunikations leitungen verlegt. Die Straße wäre damit vollständig nach dem Stand der Technik ausgebaut. Auch diese Maßnahme wurde von der Verwaltung ausgeschrieben. Beide Maßnahmen hatte der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen genehmigt.
Der Gemeinderat hat die beiden Lose an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Moll aus Gruibingen vergeben. Die Kosten für Los 1 betragen rund 51.000 Euro, für Los 2 rund 123.000 Euro.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Modernisierung der Elektrotechnik sowie teilweise Maschinen- und Sicherheitstechnik der Außenstationen (RÜBs, Pumpwerke) inkl. Ausrüstung mit Fernwirktechnik – Vergabe Die städtische Kläranlage betreibt mehrere Außenstationen wie Regenüberlaufbecken und Pumpwerke. Diese werden zwar regelmäßig überprüft und gewartet, jedoch kann es aufgrund äußerer Einflüsse wie Starkregen mit Hochwasser zu
schädigenden Ereignissen kommen. Insbesondere falls es aufgrund von verschmutztem Wasser beispielsweise zu einem Fischsterben kommen würde, wäre die Stadt haftbar.
In einer ersten Charge wurde die Modernisierung von vier RÜBs und zwei Pumpwerken ausgeschrieben. Aus dieser Ausschreibung ging die Firma Wittinger GmbH aus Ostfildern als wirtschaftlichster Bieter hervor. Da der Angebotspreis mit knapp 170.000 Euro sehr günstig ausfiel, schlug die Verwaltung dem Gemeinderat gleich eine Erweiterung der Beauftragung vor,
welche mit rund 33.000 Euro ebenfalls kostengünstig angeboten wurde.
Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung und beauftragte die Firma Wittinger mit der Durchführung der Ar beiten. In den kommenden Jahren werden weitere Investitionen in Höhe von rund einer Million Euro erforderlich werden.

Computerraum im Bildungszentrum Wühle – Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

Im Computerraum am Bildungszentrum Wühle sind aktuell 17 Arbeitsplätze eingerichtet. Die meisten der vorhandenen (6 bis 7 Jahre alten) PCs sind mittlerweile defekt. Da es darum geht
diesen Raum so auszubauen, dass künftig eine komplette Klasse darin unterrichtet werden kann (30 Schüler-Arbeitsplätze und ein Lehrer-Arbeitsplatz), ist ein kompletter Austausch bzw. eine Ersatzbeschaffung der Hardware erforderlich.
Hinzu kommt, dass ab dem neuen Schuljahr 2017/2018 auf Basis des neuen Lehrplans die IT-Anwendung in den Fachunterricht integriert werden soll. Dies setzt voraus, dass eine komplette Klasse im Computerraum gleichzeitig unterrichtet werden kann und die entsprechende Anzahl an PC-Arbeitsplätzen vorhanden ist.
Die für die Neubeschaffung und Installation von 31 PCs erforderlichen Kosten belaufen sich auf 25.600 Euro. Da diese Kosten im aktuellen Haushaltsplan nicht enthalten sind, sollen diese überplanmäßig bereitgestellt und im ggf. noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplan 2017 nachfinanziert und veranschlagt werden.
Der Gemeinderat sah die Notwendigkeit der Maßnahme und stellte die Mittel in Höhe von 25.600 Euro überplanmäßig bereit.

Genehmigung von Spenden – Pauschale Annahmeentscheidung 2. Quartal 2017 – Einzelgenehmigung zur Annahme von Spenden

Der Gemeinderat genehmigte die Annahme diverser Kleinspenden für die Freiwillige Feuerwehr, den städtischen Bauhof und die Werkrealschule.

Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Johannes Züfle gab bekannt, dass ab nächster Woche die Montage der LED-Altstadtleuchten beginnt.

Kontaktdaten

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