Hauptbereich
Aus dem Gemeinderat
Bürgerfragerunde
Aus den Reihen der Bürgerschaft wurde die Frage gestellt, warum in der Brunnenstraße ein Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung aufgestellt, dieses aber offensichtlich nie in Betrieb genommen wurde. Und warum stattdessen nicht besser gleich richtige Geschwindigkeitskontrollen mit Bußgeldern durchgeführt würden.
Die Verwaltung stellte klar, dass das Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung aktiviert war, bewusst jedoch die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nicht angezeigt hat. Es sollten verlässliche Zahlen des normal fließenden Verkehrs erhoben werden ohne Bremsreaktionen der Fahrer aufgrund der Anzeige. Anhand der objektiv erhobenen Daten kann dann beurteilt werden, ob es signifikante Überschreitungen gibt. Ist dies der Fall, können Geschwindigkeitskontrollen (mit Verwarnungsgeld) beantragt werden. Denn diese fallen in die Zuständigkeit des Landkreises und müssen von der Stadt mit belastbaren Zahlen untermauert werden.
Eine weitere Frage des Bürgers betraf den erhöhten Baustellenverkehr, der durch die Baumaßnahmen der Bahn durch Weilheim rollt.
Bürgermeister Johannes Züfle ging ausführlich auf die Problematik ein. So wurde der Aushub für den Tunnelbau tatsächlich weitgehend über die Autobahn abtransportiert. Die Bahn hat sich in diesem Punkt an ihre freiwilligen Zusagen gehalten. Der jetzt anfallende Abraum stammt jedoch nicht mehr vom Tunnel, sondern von der Neubaustrecke und sollte gar nicht durch Weilheim transportiert werden. Allerdings ist derzeit die Ortsdurchfahrt Owen gesperrt und eine Baustellenanbindung im Bereich Dettingen direkt auf die B 465 noch nicht fertig. Dies führt dazu, dass die Lastkraftwagen sich derzeit Ausweichrouten suchen. Die Stadt hat leider keine Handhabe, dies zu unterbinden. Auch im Planfeststellungsverfahren von 1999 ist keine Regelung zum Schwerlastverkehr erfolgt.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2018
– Entscheidung über die Anträge der Wählervereinigungen und des Ortschaftsrates
– Verabschiedung Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2018
– Verabschiedung Wirtschaftspläne 2018 für die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Stadtwerke
Der Haushaltsplan wurde am 16. Januar 2018 im Gemeinderat eingebracht. In der Sitzung vom 6. Februar nahmen die Wählervereinigungen dazu Stellung und stellten ihre Anträge. Nach Vorberatung im Ortschaftsrat am 26. Februar 2018 sowie im Gemeinderat am 27. Februar 2018 folgte nun die Verabschiedung des Haushaltsplanes mit Beschlussfassung über die Anträge.
Nachfolgend die Anträge der Verwaltung:
Ergebnishaushalt – Aufwendungen
• Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Bereich Arbeitsschutz. Hierzu ist die Stadt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet. Mittelansatz: 20.000 Euro.
• Höhergruppierung des stellvertretenden Stadtkämmerers nach A12. Aufgrund der Vakanz des Stadtkämmerers und den daraus entstandenen Einsparungen sind die bereits eingeplanten Mittel hierfür ausreichend. Auch für die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Stadtwerke sind dadurch keine weiteren Mittel erforderlich. Im Vollzugsdienst wurde eine Stelle um 30 Prozent aufgestockt. Eine Erhöhung der Mittel ist durch die vergleichsweise geringen Auswirkungen nicht erforderlich.
Damit erhöhen sich die ordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt um 20.000 Euro. Das veranschlagte Ergebnis verschlechtert sich dadurch auf 400.350 Euro.
Finanzhaushalt – Auszahlungen
• Die Mittel für die Abrechnung des Sanierungsgebiets „Stadtmitte II“ hätten bereits im Haushaltsplan 2017 bezahlt werden sollen. Aufgrund Verzögerungen beim Regierungspräsidium wird der Schlussbescheid erst im Sommer 2018 erwartet. Mittelbedarf rund 100.000 Euro.
• Für die Entwurfsplanung und Kostenberechnung der Turnhalle in der Limburgschule wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 400.000 Euro für 2019 in den Haushalt 2018 aufgenommen.
• Für die Beschaffung eines LF 10 für die Feuerwehr wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 Euro für 2019 in den Haushalt 2018 aufgenommen.
• Beschaffung einer neuen Funkmikrofonanlage für die Limburghalle. Mittelansatz 12.500 Euro.
Aufgrund vorgenannter Veränderungen erhöhen sich die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 20.000 Euro auf 21.716.400 Euro. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten erhöhen sich um 112.500 Euro auf 5.425.200 Euro. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 750.000 Euro auf 5.657.000 Euro.
Nachfolgend die Anträge der Wählervereinigungen mit konkreten Auswirkungen auf den Haushalt 2018:
Ergebnishaushalt – Erträge
Die FWV beantragte, keine Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer und lediglich eine Erhöhung um 20 v. H. bei der Grundsteuer B vorzunehmen. Dadurch ergeben sich jährliche Mindererträge in Höhe von 218.000 Euro, summiert auf 872.000 Euro für den gesamten Finanzplanungszeitraum. Die für 2021 vorgesehene Darlehensaufnahme muss damit voraussichtlich auf 2020 vorverlegt werden.
Die SBV plädierte dafür, mindestens diese Erhöhung vorzunehmen. Weilheim habe eine sehr gute Infrastruktur, die erhalten werden muss. Die Erhöhung des Hebesatzes um 20 v. H. stellt für den einzelnen Haushalt keine große Belastung dar, die durch den Mehrwert des überdurchschnittlich guten Angebots in Weilheim mehr als aufgewogen würde.
Die UWV hielt Steuererhöhungen in diesen Zeiten hingegen für das falsche Mittel. Deutschland habe das höchste Steueraufkommen der Nachkriegsgeschichte. Nun gelte es, sich antizyklisch zu verhalten und in ohnehin guten Zeiten nicht noch mehr abzuschöpfen.
Mit einer großen Mehrheit wurde letztlich eine Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer B um 20 v.H. beschlossen. Damit verschlechtert sich das veranschlagte ordentliche Ergebnis um 218.000 Euro auf ein Plus von nur noch 176.350 Euro. Damit einher geht eine Verringerung der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit an den Finanzhaushalt entsprechend um 218.000 Euro. Die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbedarfs zum Ende des Haushaltsjahres steigt dadurch von –2.969.680 Euro auf –3.187.680 Euro.
Das Endergebnis des Finanzhaushalts weist dadurch noch einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.432.750 Euro auf, statt der ursprünglich geplanten 1.650.750 Euro.
Folgende Anträge der Wählervereinigungen ohne konkrete Auswirkung auf den Haushaltsplan wurden beschlossen:
• Ein Antrag auf Besichtigung vergleichbarer Freibäder noch vor dem Baubeschluss wurde für erledigt erklärt, nachdem die Verwaltung ausgeführt hatte, dass die Expertise zahlreicher Beteiligter (Förderverein, DLRG, Schwimmmeister, Bürgerschaft) in die Planung miteingeflossen und der Baubeschluss in der Zwischenzeit bereits erfolgt ist.
• Der Antrag Grundstücksflächenbedarf für ein mögliches Lehrschwimmbecken bei den weiteren Planungen zum „Quartier Brückengasse“ mit zu berücksichtigen wurde in die kommenden Sitzungen verwiesen, in denen die städtebauliche Ausrichtung beschlossen werden soll.
• Eine zeitnahe Vorstellung der Pläne und Strategien der Verwaltung bezüglich der weiteren Entwicklung von Flächen für eine Wohnbebauung wurde von der Verwaltung für eine der nächsten Sitzungen zugesagt.
• Eine Neueinrichtung von Zebrastreifen an drei gewünschten Standorten kann nicht beschlossen werden, da dies in die Zuständigkeit des Landratsamtes fällt. Die gesetzlichen Vorgaben lassen dort keine Überwege zu. Dies wurde in der Vergangenheit mehrfach geprüft und im Rahmen einer Verkehrsschau bewertet. Entweder war das Verkehrsaufkommen nicht hoch genug oder zu wenige Fußgänger versuchten die Straßen an den fraglichen Abschnitten zu queren. Die Verwaltung bleibt jedoch in engem Kontakt mit dem Landratsamt, falls sich eine Neubewertung der Situation ergibt.
• Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in der Brunnenstraße können dort keine weiteren Verkehrsberuhigungsmaßnahmen realisiert werden. Außerdem wurde die Straße erst 2008 grundlegend saniert. Die Parkierung ist klar geregelt. Eine erweiterte Gehwegsicherung wird derzeit mittels Warnbaken getestet. Wenn der dort geplante Kindergarten fertiggestellt wurde, kann jedoch eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer erneut geprüft werden.
• Die Ergebnisse zur Anpassung der Hauptsatzung und zur Installation eines Ältestenrats werden dem Gemeinderat im 2. Quartal 2018 vorgestellt.
• Der Energiebericht für das Jahr 2017 wird dem Gemeinderat im 1. Halbjahr 2018 vorgestellt.
• Im Haushaltsplan sind Mittel in Höhe von 10.000 Euro für ein zentrales Fort- und Weiterbildungsmanagement für die städtischen Mitarbeiter eingestellt.
• Um die Digitalisierung voranzutreiben sind Haushaltsmittel bereit gestellt. Für die Medienentwicklung in den Schulen sollen beispielsweise Tablets beschafft werden. Die Verwaltung sagte im Sinne des Antrags zu Ausgaben erst dann zu tätigen, wenn Fördermittel zur Verfügung stehen. Diese wurden vom Land zwar angekündigt, jedoch noch nicht konkret geregelt.
• Zur Attraktivitätssteigerung der Mensa wird derzeit unter anderem nach einem neuen Caterer gesucht. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat im 2. Quartal 2018 vorgestellt.
• Die Erstellung eines Radwegekonzepts für Weilheim und Hepsisau ist bereits erfolgt. Die meisten Radwege sind gut ausgebaut oder werden derzeit erstellt bzw. erneuert. Der Gemeinderat erklärte den Antrag daher für erledigt.
• Die Schäden am Radweg im Bereich der Autobahnbaustelle bzw. die Verschmutzungen werden ständig überprüft. Die Verwaltung ist im Kontakt mit der ARGE Leonhard Weiss/Fischer Weilheim, diese führen die Instandsetzungsarbeiten sukzessive durch.
Anträge des Ortschaftsrates Hepsisau zum Haushalt und den Wirtschaftsplänen 2018:
• Der Ortschaftsrat beantragte Planungsmittel für den Einbau einer Tür zur Bürgerstube vom Rathausplatz aus. Der Gemeinderat genehmigt einen Betrag über 4.500 Euro für die Wiederherstellung der Tür vom Treppenhaus der Wohnungen zur Bürgerstube.
• Für die Errichtung von öffentlichem WLAN am Rathaus Hepsisau wird ein Betrag von 1.500 Euro bereitgestellt.
• Zur Herstellung eines Fahrradabstellplatzes an der Bushaltestelle Hepsisau wird ein Betrag über 1.500 Euro eingestellt.
• Im Rahmen der privaten Erschließung Hauptstraße 60 – 68 soll versucht werden, einen Anschluss für eine eventuell später zu installierende öffentliche Friedhofstoilette zu realisieren.
• Planungen und Kostenermittlungen für weitere Parkplätze für den Friedhof Hepsisau werden im Laufe des Jahres durchgeführt, wenn Verkaufsbereitschaft bei hierfür erforderlichen Grundstücken besteht.
• Für die Installation eines neuen Backofens in der Zipfelbachhalle werden 5.000 Euro bereitgestellt, für die Ersatzbeschaffung einer defekten Spülmaschine 3.000 Euro.
• Die Schimmelproblematik im Gymnastikraum im UG der Zipfelbachhalle wird untersucht und aus laufenden Mitteln finanziert.
• Die Lichtsteuerung im unmittelbar vor der Bühne gelegenen Bereich sowie im Saal, wird an die zentrale Lichtsteuerung gekoppelt. Hierfür werden 8.500 Euro in den Haushalt aufgenommen.
Sanierung Egelsbergstraße
– Festlegung der Sanierungsvariante
Die Sanierung der Egelsbergstraße wurde vom Gemeinderat für das Jahr 2019 beschlossen. In einer Bürgerversammlung am 28. Februar 2018 wurde das Vorhaben durch die Verwaltung vorgestellt und Anregungen aus der Bürgerschaft aufgenommen. Diese fanden Eingang in die Beratungen und Beschlussfassung des Gemeinderates.
Von der Verwaltung wurden drei mögliche Varianten vorgestellt. Der Gemeinderat erteilte die Freigabe zur Entwurfsplanung der Variante 3 mit Kosten i. H. v. 1.389.900,00 Euro (ohne den Anteil der Wasserversorgung). Diese deckt die Forderungen aller Beteiligten am besten ab und legt außerdem Wert auf Nachhaltigkeit, Funktionalität und Gestaltungsansprüche. Sie ermöglicht darüber hinaus eine Anpassung der Geschwindigkeit durch eine Verschwenkung der Fahrbahn, beinhaltet barrierefreie Bushaltestellen, Querungshilfen, eine verbesserte Parksituation und alles in allem eine optische Aufwertung des Gesamtbildes. Auch die Verkehrsbehörde hatte diese Lösung favorisiert.
In diesem Zusammenhang wird auch die Wasserleitung erneuert, Kostenpunkt rund 550.000 Euro (netto). Die angrenzenden Eigentümer werden gesondert darüber informiert.
Bebauungsplan „Sägemühle“
– Änderungen im Bereich Flst. 4587 und 4592/1
– Billigung des Entwurfs
– Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Das Anwesen Kirchheimer Straße 101 und 103 (Fachmarkt für Holz und Ausbau, Sägewerk Stiefelmaier) soll in eine Wohnbebauung umgewandelt werden. Der Bereich ist momentan noch als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Zur Umnutzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans durch den Gemeinderat erforderlich.
Der Planentwurf des Büros Rauschmaier Ingenieure GmbH aus Bietigheim-Bissingen wurde vom Gemeinderat gebilligt. Der Plan wird nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange informiert. Dadurch kann weiterer, dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden.
Sanierung Obere Mühlstraße
– Vergabe
Gemäß dem Modernisierungskonzept der Stadt steht 2018 die Obere Mühlstraße zur Sanierung an. Dabei wird auch die Hauptwasserleitung einschließlich der zugehörigen Hausanschlüsse erneuert, ebenso der komplette Straßenunterbau. Erfreut teilte Bürgermeister Johannes Züfle mit, dass die Telekom im Zuge der Sanierungsarbeiten Glasfaser-Hausanschlüsse mitverlegen wird, so dass sich erneut eine Verbesserung der Breitbandversorgung im Stadtgebiet ergibt. Die Arbeiten wurden vom Gemeinderat an die Firma G. Moll, Gruibingen zum geprüften Angebotspreis (ohne Hauptkanal) i. H. v. 1.008.534,03 Euro vergeben. Baubeginn ist der 23. April 2018, voraussichtliches Bauende Dezember 2018. Die Anlieger werden bei einer Informationsveranstaltung über den Bauablauf informiert.
Bekanntgaben und Anfragen
Bürgermeister Johannes Züfle gab bekannt, dass sich die Stadt beim Förderprogramm Integration und gesellschaftliche Teilhabe beworben hat. Sollte die Stadt zum Zuge kommen, sind entsprechende Fördermittel zu erwarten.