Hauptbereich
Aus dem Gemeinderat
Bürgerfragerunde
Von der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt.
Neue Kindertagesstätte Schellingstraße
– Freigabe Vorentwurfsplanung
– Freigabe weitere Planungsleistungen
Vom Gemeinderat wurde der Bedarf für zwei U3-Gruppen und eine Ü3-Gruppe festgestellt. Um auch steigender Nachfrage gerecht zu werden, soll allerdings gleich eine Kindertagesstätte mit einer Größe von fünf Gruppen geplant werden. Die Umsetzung wird dann in zwei Bauabschnitte aufgeteilt, wobei der zweite Bauabschnitt zunächst zurückgestellt wird. Standort für die neue Kindertageseinrichtung ist nach dem Beschluss des Gemeinderats die Schellingstraße.
Um sich ein genaueres Bild von der Ausgestaltung und den Bedürfnissen moderner Kindertagesstätten zu machen, be-sichtigte eine Delegation des Gemeinderats und der Stadtverwaltung einige Einrichtungen in Ulm. In Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Verwaltung entstanden so detaillierte fachliche, pädagogische und bauliche Anforderungen an die neu zu schaffende Einrichtung.
Die Wichtigkeit und Dringlichkeit zur Schaffung einer neuen Kindertagesstätte steht außer Frage. Zum einen sind die Geburtenzahlen nach wie vor hoch, gleichzeitig werden die Kinder immer früher für einen Betreuungsplatz angemeldet. Außerdem ist Kinderfreundlichkeit ein wichtiger Standortfaktor für eine Kommune. Auch der Umgang mit Kindern hat sich gewandelt, denn diese sollen mehr zu eigenständigem Lernen angehalten sowie Familie und Beruf in Einklang gebracht werden.
Die geplante Kindertagesstätte beinhaltet daher beispielsweise Bewegungsräume, Intensivräume, einen für die Altersgruppen getrennten Essensbereich, einen Mehrzweckraum und funktionale Personalräume.
In der Sitzung stellte die Verwaltung dem Gemeinderat nun drei planerische Varianten mit allen Vor- und Nachteilen vor. Ausgearbeitet und vorgestellt wurden die Entwürfe vom Architektenbüro Hullak-Rannow aus Ulm.
Die Gemeinderäte machten regen Gebrauch davon, Detailfragen an den Architekten zu richten und ihre Präferenzen zu äußern. So konnten beispielsweise anfängliche Bedenken gegen das geplante Flachdach ausgeräumt werden. Das Raumkonzept wurde aufgrund von Rückfragen noch einmal konkretisiert und Anregungen von der Verwaltung entgegengenommen. Hier besteht während der weiteren Planung überdies noch die Möglichkeit für kleinere Verschiebungen und Anpassungen.
Große Einigkeit bestand im Gremium darüber, dass nach der Informationsfahrt und der Aufbereitung der Arbeitsmittel eine fundierte Entscheidungsgrundlage besteht. Allerdings gingen die Meinungen der Fraktionen bei der baulichen Anordnung der Räumlichkeiten auseinander. Für alle drei Varianten fanden sich Befürworter, während das grundsätzliche Konzept insgesamt gelobt wurde.
Der Gemeinderat setzte sich intensiv mit den drei Alternativen auseinander. Die „geschlossene“ Variante konnte sich nicht durchsetzen, auch wenn sich einige Gemeinderäte für die kompakte Bauweise mit ihren energetischen Vorteilen aussprachen.
Die Varianten „lang“ und „offen“ weichen in erster Linie durch die Anordnung der Gruppenräume voneinander ab. Gemeinsam haben sie eine klare Abgrenzung zum Bildungszentrum Wühle durch mehrere Nebenräume und einen zentralen Multifunktionsraum. Der Außenbereich befindet sich in beiden Fällen auf der gegenüberliegenden Seite bei den Gruppenräumen und ist somit vom Schulbereich räumlich gut abgetrennt.
Die Entscheidung fiel letztendlich knapp zugunsten der Variante „offen“ aus, da diese in pädagogischer Sicht und im Betriebsablauf einige Vorzüge aufweist. So kann beispielsweise der Flur vielseitig in der täglichen Arbeit genutzt werden. Er hat einige Nischen, welche in die pädagogischen Angebote einbezogen werden können. Außerdem sind die Wege kürzer, als bei der Variante „lang“.
Auch der Gartenbereich erfährt bei der Variante „offen“ eine bessere räumliche Gliederung. Dadurch entstehen abgetrennte Spielbereiche und Rückzugsmöglichkeiten für die Kinder, die trotzdem gut vom Personal eingesehen werden können.
Der Gemeinderat gab die „offene“ Variante sowie das Gestaltungskonzept für die weitere Planung und die Architekten-leistungen LPH 4 bis LPH 7 gemäß HOAI frei.
Wohnbauflächenentwicklung
– weiterer Bedarf
– mögliche Gebiete
Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist seit einigen Jahren unverändert hoch. Gerade im Einzugsbereich von Stuttgart ist die Lage sehr angespannt. Auch in Weilheim sind nur noch wenige Reserven im Gebiet „Gänsweide II“ vorhanden, die in Bälde vergeben sein werden. Daher ist es unerlässlich, weitere Wohnbauflächen auszuweisen. Dies entspricht außerdem einem der Ziele des Strategischen Entwicklungskonzepts Weilheim 2025.
Die Verwaltung hat potenzielle Gebiete untersucht und eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung durchführen lassen. Die Ergebnisse und weitere wesentliche Standortfaktoren der einzelnen Gebiete wie vorhandene Schutzgebiete, Hochwassergefährdung oder schützenswerte Flora und Fauna wurden dem Gemeinderat von Bürgermeister Johannes Züfle vorgestellt.
Als mögliche Erweiterungsflächen nannte er die Gebiete Gänsweide III, Kotzen, Halde III, Torrechtsgarten und Öhrich. Gleichzeitig gab er zu bedenken, dass der Weg bis zum endgültigen Verkauf der Baugrundstücke ein langer und steiniger sei. Viele Hürden müssen überwunden werden. Daher schlug er dem Gremium vor, gleich mehrere Gebiete parallel voranzutreiben, falls das Verfahren in einem Abschnitt ins Stocken gerät.
Bei der Aussprache teilten die Stadträte die Ansicht der Verwaltung und sahen ebenfalls den dringenden Bedarf nach -weiteren Baugrundstücken. Auch der Vorschlag des Vorsitzenden, mehrgleisig zu fahren, fand großen Zuspruch.
Aus den Wortmeldungen und den Vorschlägen der Verwaltung ergab sich die folgende Priorisierung der einzelnen Gebiete: Gänsweide III, Kotzen und Halde III. Die Verwaltung wurde nun vom Gemeinderat damit beauftragt, die Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer zu ermitteln. Dies soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung je Gebiet mit anschließender Rückmeldung der Grundstückseigentümer erfolgen.
Parallel dazu soll die städtebauliche Planung der Gebiete vorangetrieben werden. Dies umfasst neben weiteren Vorunter-suchungen, den Umsetzungsbeschluss des Gemeinderats, den Aufkauf von Flächen und die Bebauungsplanung bis hin zur Erschließung.
Gemeinschaftsunterkunft Egelsbergstraße 10
– Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung
– Übernahme durch die Stadt vom Landkreis
Im Bereich der Flüchtlingsunterbringung und -integration befindet sich die Stadt Weilheim auf einem guten Weg, berichtete der Bürgermeister. So wurden beispielsweise eigens zwei Stellen bei der Stadt geschaffen, die sich um die Belange der Flüchtlinge kümmern.
Aber trotz rückläufiger Flüchtlingszahlen sei die Unterbringungssituation nach wie vor eine große Herausforderung. So muss die Stadt in den Jahren 2018 und 2019 noch mindestens 65 weitere Personen in der sogenannten Anschlussunterbringung aufnehmen. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zu finden. Trotz zahlreicher Aufrufe im Mitteilungsblatt und einer Werbeaktion mittels Flyern kann nicht genügend Wohnraum gefunden werden.
Um ihrer Unterbringungspflicht nachzukommen, erwog die Stadt daher zeitweise sogar einen Neubau für rund 50 Personen. Dieser hätte allerdings mindestens 1 Million Euro gekostet und auch die Standortfrage wäre nicht einfach zu lösen gewesen.
Allerdings kann sich der Landkreis aktuell von einigen Objekten zur Erstunterbringung trennen. Die Stadt hat dadurch die Möglichkeit, die Anlage in der Egelsbergstraße 10 zu übernehmen. Diese kann von bis zu 80 Personen in Anschlussunterbringung bewohnt werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 158.000 Euro, einschließlich der Ausstattung.
Die Anlage befindet sich in einem guten Zustand und der Zeitraum passt perfekt, erklärte der Vorsitzende, da der bestehende Pachtvertrag des Landkreises ohnehin zum 31. Dezember 2018 ausläuft. Außerdem wird der Platz aufgrund der Entscheidung im historischen Stadtkern zu feiern nicht für das anstehende Stadtjubiläum benötigt.
Weiterer Vorteil ist, dass sich der Standort in der Praxis bewährt hat und voraussichtlich zahlreiche Bewohner direkt in die Anschlussunterbringung übernommen werden. Dadurch können sie in ihrer gewohnten Umgebung bleiben, was für die Integration förderlich ist.
Im Gremium fand der Vorschlag großen Zuspruch. Bei den Wortmeldungen wurde deutlich, dass der Kauf der gut funktionierenden Anlage einem, um ein Vielfaches teureren, Neubau in jedem Fall vorzuziehen sei. Als einziger Wehrmutstropfen blieb die Tatsache, dass am Egelsberg 10 eine Unterbringung von Familien aufgrund des Zuschnitts der Räumlichkeiten sehr schwer ist. Hierzu erklärte der Vorsitzende, dass parallel weitere Unterbringungsmöglichkeiten im Stadtgebiet für den so genannten Familiennachzug gesucht wird. Dieser ist über die voraussichtliche Anzahl von 65 aufzunehmenden Personen in der Anschlussunterbingung von der Stadt zu leisten.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung damit, die Unterkunft vom Landratsamt zum 1. Januar 2019 zu übernehmen und die befristete Baugenehmigung verlängern zu lassen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 158.000 Euro werden in den Haushalt 2019 eingestellt.
Bebauungsplan „Zwischen den Wegen II – 1. Änderung“
– Abwägung von Anregungen
– Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Zwischen den Wegen II“, im Bereich des Betriebsareals der Fa. Fischer zu ändern. Im Wesentlichen handelt es sich um Festsetzungen in der Bezugshöhe, damit mit Sattelzügen in der geschlossenen Halle abgeladen und ein neues Verwaltungsgebäude errichtet werden kann. Außerdem ist der Bau eines Parkhauses vorgesehen.
Nachdem die erforderlichen Verfahrensschritte durchlaufen sind, wurden zuletzt die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Anregungen und Bedenken wurden von diesen nicht erhoben.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nun vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung stattgegeben. Gleichzeitig wurde die Verwaltung damit beauftragt, diese in den Planentwurf einzuarbeiten. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften wurden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Diese wird in einem der nächsten Mitteilungsblätter separat veröffentlicht.
Vergabe von Bauarbeiten
Los 1: Jahresbau Straßen und Schächte 2018/2019
Los 4: Deckensanierung Carl-Benz-Straße
Die Jahresbauarbeiten für Weilheim an der Teck (Los 1) sowie die Asphaltdeckensanierung der Carl-Benz-Straße (Los 4) wurden durch das Stadtbauamt öffentlich ausgeschrieben.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote ist die Firma G. Moll aus Gruibingen wirtschaftlichste Bieterin und wurde vom Gemeinderat zum geprüften Angebotspreis i. H. v. 491.202,67 Euro für Los 1 und 48.742,97 Euro für Los 4 beauftragt.
Die Asphaltdeckensanierung ist noch in diesem Jahr vorgesehen, die Jahresbauarbeiten beginnen im August. Da sich die Ausschreibung über zwei Jahre erstreckt, haben die Preise auch im nächsten Jahr noch Gültigkeit.
Auf Nachfrage erklärte Stadtbaumeister Jens Hofmann, dass die Deckensanierung in der Carl-Benz-Straße lediglich eine mittelfristige Lösung darstellt. Langfristig muss ein Vollausbau erfolgen. Da in den nächsten Jahren jedoch andere wichtige Straßenbaumaßnahmen anstehen, der Belag der Carl-Benz-Straße aber nicht mehr so lange halten wird, ist diese Zwischenmaßnahme notwendig.
Bekanntgaben und Anfragen
Wohnmobilstellplatz
Bürgermeister Johannes Züfle gab bekannt, dass vom Landratsamt noch keine Baugenehmigung für den geplanten Wohnmobilstellplatz erteilt worden sei. Aufgrund von Fachkräftemangel können die Bauanträge dort einfach nicht zügig genug abgearbeitet werden. Daher kann eine Inbetriebnahme 2018 wohl nicht mehr erfolgen.
Brücke am Tennisplatz
Der Steg zum Tennisplatz ist um fünf Zentimeter abgesackt und musste bis auf Weiteres gesperrt werden. Die Verwaltung untersucht nun, ob eine Sanierung überhaupt noch sinnvoll und wirtschaftlich ist. Notfalls muss ein Neubau beauftragt werden, so der Bürgermeister.