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Weilheim Aktuell: Weilheim an der Teck

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Aus dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 24.10.2013

Aus dem Gemeinsamen Ausschuss
der Verwaltungsgemeinschaft Weilheim

Grußwort Bürgermeister Marcel Musolf, Bissingen

Herr Musolf informierte die Runde, dass nach Abschluss der Großbaustelle in der Ortsdurchfahrt Bissingen weitere ­zentrale Maßnahmen ergriffen wurden. Die Aussegnungshalle am ­Bissinger Friedhof werde demnächst fertiggestellt und am Schulstandort konnte trotz Wegfalls der Hauptschule das Bildungs­angebot der Gemeinde attraktiv ausgebaut werden. So sind dort unter anderem Kindergarten, die Betreuung unter 3-Jähriger und Ganztagsbetreuung möglich und die bisher an einer anderen Stelle in Bissingen stationierte Ortsbücherei konnte ebenfalls integriert werden.

Neufassung der Vereinbarung

zur Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

Weilheim an der Teck

Der Vorsitzende Bürgermeister Züfle ging auf die in den 70er-Jahren entstandene Vereinbarung zur Vereinbarten Ver­waltungs­gemeinschaft ein und führte die Notwendigkeit einer grundlegenden Anpassung des überholten bzw. geänderten Aufgabenkatalogs aus. Ergänzend wurde im Jahr 2010 die Stadtverwaltung wesentlich neu organisiert, wodurch sich andere Zuordnungen ergeben haben. Somit ist auch eine neue Kostenverteilung notwendig geworden. Wesentlicher Kern sind die Aufgaben der Kämmerei und im Kassenwesen sowie der Bereich der Bezügerechnung. Weitere, bisher schon über die Vereinbarung hinaus, vereinbarte gemeinsame Aufgaben zeigen außerdem, wie erfolgreich diese Arbeit für beide Seiten, sowohl für die Stadt Weilheim als auch für die anderen Kommune ist. Beispiele sind hier der Beitritt Ohmdens zum gemeinsamen Mitteilungsblatt, die gemeinsame Geschäftsstelle des Gut­achterausschusses zentral in Weilheim, die Standesamts-Notvertretung oder die Möglichkeit der Anforderung des Gemeindevollzugsdienstes der Stadt Weilheim für den ruhenden Verkehr und Ordnungswidrigkeiten. Bürgermeister Züfle betonte, dass die Stadt Weilheim angeboten hat, weitere zentrale Aufgaben zu bündeln. Durch die große und breit aufgestellte Fachlichkeit der Stadt hätten sich hier sicher noch weitere Synergien er­geben. Der nun abgebildete Stand der Aufgaben und Kostenverteilungen ist eng mit den Bürgermeistern abgestimmt und soll nun im Rahmen der Neufassung festgeschrieben werden. Bürger­meister Züfle ergänzte, dass die Stadt Weilheim und die Gemeinden Bissingen und Holzmaden der Neufassung der Vereinbarung bereits zugestimmt haben, dies aber in Neidlingen und Ohmden noch ausstehe.

Die jeweiligen Gemeinderäte der Kommunen sind laut Bürgermeister Züfle zuständig für die Zustimmung zur Vereinbarung, der Gemeinsame Ausschuss hat keine konkrete Entscheidung zu treffen.

Im Anschluss wurde von den Bürgermeistern die gute Zusammen­arbeit mit der Weilheimer Verwaltung betont und bekräftigt, dass die Kommunen mit dem Inhalt der neugefassten Vereinbarung grundsätzlich einig seien.

Allerdings wurde sowohl von den Bürgermeistern als auch einzelnen­ Ausschussmitgliedern Unzufriedenheit in Bezug auf das aktuellste Stimmverhalten der Stadt Weilheim geäußert. In diesem Zuge wurde auch die Stimmverteilung im Gemeinsamen Ausschuss kritisiert. Diese sieht vor, dass Weilheim 14, ­Bissingen fünf und Neidlingen, Holzmaden und Ohmden jeweils drei ­Stimmen haben. Dadurch könnte die Stadt Weilheim Anträge blockieren, wie dies beim Thema Gemeinschafts­schuppen erfolgt sei.

Der Vorsitzende erläuterte, dass sich die Sitzverteilung an den Einwohnerzahlen orientiert. Dies sei eine gängige, vielfach angewandte Methode. Er bat darum, die zwei Themen Neufassung der Vereinbarung und Gemeinschaftsschuppen nicht mitein­ander zu verknüpfen. Es seien unabhängige Ent­scheidungen in der Sache zu treffen. Es war nicht die Absicht des Gemeinde­rats Weilheim etwas zu blockieren, sondern er habe nach ­intensiver Beratung in der Sache entschieden. Dieses Votum der ­demokratisch gewählten Vertreter gelte es zu respektieren.

Der Gemeinsame Ausschuss nahm von der Sachlage Kenntnis.

Flächennutzungsplan

Verwaltungsraum Weilheim an der Teck

13. Änderung „Gewerbegebiet Haldenäcker“,

Gemarkung Weilheim

– Änderung des Planungsbereichs

Bürgermeister Züfle und Stadtbaumeister Jens Hofmann er­läuterten kurz den Sachverhalt. Im Gewerbegebiet Halden­äcker auf Gemarkung Bissingen möchte die Firma Holzbau Merkle ihre Betriebsstätte erweitern. Im bereits sehr lange an­dauernden Verfahren zeigten sich immer wieder Schwierig­keiten insbesondere im Bezug auf den Naturschutz. Grund hierfür ist die Überschreitung des bislang als Grenze ange­sehenen Gießnaubaches in östlicher Richtung und die dadurch entstehenden Kollisionen mit dem Naturschutz und anderen Schutzgütern. Bürgermeister Musolf ergänzte zu diesem Punkt, dass die Eingriffe in den Gießnaubach-Bereich durch viele Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden könnten. In diesem Zug soll der Bach auch teilweise geöffnet und erlebbar gemacht ­werden.

Der Vorsitzende erläuterte, dass aufgrund der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellung­nahmen der Standort modifiziert wurde. Das Verfahren beginne daher nochmals von Neuem. Im Anschluss wurde der Planänderung und dem erneuten Verfahrensbeginn einstimmig zugestimmt.

Flächennutzungsplan

Verwaltungsraum Weilheim an der Teck


Erneuter Antrag der Gemeinde Holzmaden
auf Ausweisung eines Sondergebietes
für eine Gemeinschaftsschuppenanlage

Bürgermeister Züfle ging aufgrund der Vordiskussion unter Tagesordnungspunkt 2 ohne Umschweife auf das Votum der Stadt Weilheim ein. Die bedingungslose Ausweisung von ­Flächen für Gemeinschaftsschuppenanlagen werde weiterhin kritisch gesehen. Dies hat auch der Gemeinsame Ausschuss bei der Abstimmung über den Erstantrag mit einer Mindest­fläche von 0,3 Hektar deutlich zum Ausdruck gebracht. Die be­stehende Regelung, dass Schuppen auch ohne landwirtschaftliche ­Privilegierung bei einer Flächengröße von 1,5 ­Hektar genehmigt ­werden, wird als ausreichend und vielfach praktisch bewährt angesehen. Mit dieser auch „Privilegierung Light“ genannten Lösung bestehe bereits eine Ausnahme von der gesetzlichen Regelung. Einer Ausnahme von der Ausnahme bedürfe es daher nicht. Der erneute Antrag der Gemeinde Holzmaden verzichte nun sogar gänzlich auf eine Mindest­flächengröße. Als ziel­führend wurde auch die Fachbeurteilung durch das Landwirtschaftsamt angesehen. Bei Unterschreitung der 1,5-Hektar-Größe sei die fachliche Beurteilung durch die je­weilige Kommune zu leisten. Das Landwirtschaftsamt sei aufgrund des Fachpersonals und der vielfältigen Aufgaben hierfür besser geeignet und verfüge darüber hinaus über eine überörtliche, objektive Stellung.

Der Vorsitzende verwies nochmals darauf, dass sich die Stadt Weilheim ihre Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Letztlich sei es aber Wunsch des Gremiums, an der bewährten ­Regelung festzuhalten und damit auch Auswirkungen auf die eigene Gemarkung zu vermeiden. Bürgermeister Riehle aus Holz­maden entgegnete hierzu, dass die Holzmadener Gemeinde­räte sehr schnell eingesehen hatten, dass sie mit 0,3 Hektar nicht ­weiterkommen. Deshalb sei es auch Wunsch gewesen, eine Kompromiss­lösung zu finden, die zwischen den 0,3 Hektar und den bisherigen 1,5 Hektar liegen soll. Trotz des nun über ein Jahr laufenden Verfahrens habe man aber ­keinen ­Kompromiss finden können. Er vertrat die Meinung, dass grundsätzlich jede Gemeinde eigenständig im Sinne ihrer Planungs­hoheit ent­scheiden sollte. Die Bürgermeister Kammerlander und Funk beriefen sich auf die kommunale Planungshoheit und Selbstverwaltung und sprachen sich daher für die Aus­weisung der Gemeinschaftsschuppenfläche aus. Der Vor­sitzende erklärte, dass die kommunale Planungshoheit bereits durch das Landes­planungsgesetz und den Regionalplan eingeschränkt werde. Die Planungs­hoheit für den Flächennutzungsplan wird durch den Gemeinsamen Ausschuss und damit einem überge­ordneten Gremium ausgeübt. Am Beispiel der Windkraft habe sich gezeigt, dass übergeordnete Planungsgebiete und -ent­scheidungen ihre Berechtigung haben, da sonst viele ­Kommunen versucht sind, nach dem Sankt-Florians-Prinzip ihre Umgebung von möglichen Beeinträchtigungen frei zu halten. So könnten aber keine übergeordneten Ziele wie der Klimaschutz erreicht werden.

Im Laufe der weiteren Diskussion wurde ein Vertagungsantrag gestellt. Diesem wurde stattgegeben.

Bekanntgaben und Anfragen

Es wurden einzelne organisatorische Fragen angesprochen.


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