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Weilheim Aktuell: Weilheim an der Teck

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Aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 31.03.2014

Aus dem Gemeinderat
Bürgerfragerunde
Von den Bürgern wurden keine Fragen gestellt.

Ökokonto
– Allgemeine Eingriffs-/Ausgleichsregelung
– Kurzfristige Maßnahmen
– Zukünftige Maßnahmen
Bürgermeister Züfle führte einleitend aus, dass jedes Bauvorhaben im Außenbereich und jede Neuausweisung von Baugebieten einen Eingriff in Natur und Landschaft bedeutet. Nach Baugesetzbuch und Naturschutzgesetz sind solche Eingriffe zu vermeiden. Sind sie unvermeidbar, so sind sie zu minimieren und zu kompensieren. Um unvermeidbare Eingriffe ausgleichen zu können, gibt es das Instrument des Ökokontos. Die Besonderheit liegt darin, dass der Ausgleich nicht an selber Stelle, sondern auch andernorts erfolgen kann. Außerdem können mit dem Ökokonto ökologische Maßnahmen bereits im Vorfeld von Eingriffen durchgeführt und auf dem Konto gutgeschrieben werden. Eingriffe werden dann entsprechend dem Konto negativ belastet. Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz unterscheidet die Bereiche Pflanzen und Tiere, Erholung, Klima, Boden und Wasser.
Im März 2014 weist das Ökokonto der Stadt ein kleines Plus an Ausgleichsmaßnahmen aus. Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat vor, im Hinblick auf mögliche zukünftige Baugebiete, wie z. B. die Gänsweide II, frühzeitig weitere Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.
Hierzu stellte der von der Stadt beauftragte Agrarbiologe Heiner Landau drei Maßnahmen in der Nähe der Reitanlage am Egelsberg, im Bereich Erlenbad an der Markungsgrenze zu Bissingen und im Bereich Hungerberg in Hepsisau vor.
Bei der Reitanlage soll der aus dem nahegelegenen Teich entspringende Graben renaturiert werden, indem Rohrdurchlässe und Sohlplatten entfernt werden und eine sogenannte Hochstaudenflur angelegt wird. Nördlich davon angrenzend wird eine bislang intensiv landwirtschaftlich genutzte Grünfläche in eine sogenannte Flachlandmähwiese mit zweimaliger Beweidung durch den Stadtschäfer umgewandelt. Diese Maßnahme ist nur zu einem geringeren Teil für den Ausbau der Reitanlage erforderlich und wird in diesem Bereich auch von dem Verein getragen, während der größere Teil dem städtischen Ökokonto zugutekommen wird.
Im Bereich des Erlenbades handelt es sich um sehr feuchte Grundstücke, welche weitgehend brach liegen. Hier könnte durch eine ökologische Aufwertung und der Entwicklung von extensiven, artenreichen Wiesen, Feuchtgebüschen und einer kleinen Wasserfläche mit Verlandungszone sowie einem kleinen Erlenwäldchen mit wenig Aufwand eine ökologisch hochwertige Fläche geschaffen werden, die zugleich auch wenig Pflegeaufwand erfordern würde. Weiter nördlich konnte die Kommune zusätzliche Flächen erwerben, sodass dort noch weitere Maßnahmen, wie die Öffnung von Bachläufen oder Extensivierungen, möglich werden.
Beim Hungerberg in Hepsisau kommt es entlang des Feldweges bei stärkeren Regenfällen regelmäßig zu Überflutungen und Abspülungen von Oberboden aus den umliegenden Äckern. Deshalb sollte hier ein offener Graben angelegt werden, um das wild abfließende Wasser geordnet dem Zipfelbach zuführen zu können. Hier könnte eine Aufwertung der Ökologie einhergehen mit einer Verbesserung für die Landwirte.
Im Anschluss wurden von den Stadträten einzelne Detailfragen gestellt und insgesamt die stetige Füllung des Ökokontos mit geeigneten Flächen begrüßt. Die Stadträte unterstützten die Verwaltung in dem Ansinnen, möglichst einfach zu bewirtschaftende Flächen zu schaffen, die dann auch dauerhaft ihren ökologischen Sinn und Zweck erfüllen können und der Stadt durch das Punkteguthaben den Ausgleich für neue Baugebiete ggf. erleichtern.
Bürgermeister Züfle stellte anschließend weitere ökologische Verbesserungen vor. Gemeinsam mit der Bahn wurde ein Konzept zur Aufwertung der Lindach erstellt. Ziel ist es, hierbei die Durchgängigkeit des Gewässers für Lebewesen herzustellen, wie sie teilweise auch von der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verbindlich gefordert wird. Mit diesem Projekt könnten gleich mehrere Ziele erreicht werden: die ökologische Aufwertung der Lindach, Ausgleichsmaßnahmen für die Bahn, Ausgleichsmaßnahmen für das städtische Ökokonto und die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Ziel ist es, hierfür eine Wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen.
Im Anschluss nahm der Gemeinderat zustimmend Kenntnis von den Ausführungen zum Ökokonto, gab die drei konkret geplanten Maßnahmen an der Reitanlage, im Erlenbad und im Hungerberg frei und stimmte zu, die ökologische Aufwertung der Lindach als künftigen Schwerpunkt des Ökokontos anzusehen.

Erschließung Hegelstraße
– Freigabe Ausschreibung
Bürgermeister Züfle führte aus, dass für diese Maßnahme im Sinne der innerstädtischen Nachverdichtung nun die Ausschreibung der Erschließung anstehe. Bisher wurde vom Landratsamt Esslingen gefordert, die Entwässerung im Trennsystem auszuführen, wobei verschmutztes Abwasser und Regen- und Oberflächenwasser in getrennten Leitungen zu entwässern sind. Dies hätte die Kosten der Erschließung so weit nach oben getrieben, dass unter Umständen das Baugebiet nicht mehr wirtschaftlich darstellbar gewesen wäre. Nun ist es aber möglich, das Gebiet im Mischsystem zu entwässern, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führt. Dieses Mischsystem kennzeichnet sich durch zusätzliche Retentions- und Brauchwasserzisternen, die auf jedem Grundstück erstellt werden, um dieses Wasser entweder zur Gartenbewässerung zu verwenden oder es zurückzuhalten und langsam dem Kanal zuzuführen und dadurch die Mischwasserkanalisation zu entlasten. Diese Zisternen haben lediglich einen Notüberlauf an das Kanalnetz. Ursprünglich war lt. dem Bürgermeister angedacht, gleichzeitig mit der Freigabe der Erschließung auch den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes zu fassen. Allerdings kann dies wegen fehlender Stellungnahmen von Fachbehörden im Verfahren erst im April erfolgen. Anschließend erläuterte der Stadtbaumeister einzelne Details der Erschließung dieses Teilstücks der Hegelstraße, das den bisherigen Abzweig bis zur Ostermayerstraße verbindet. Stadtbaumeister Hofmann verweist auf den Wunsch der Verwaltung, die Ausschreibung zeitlich so einzutakten, dass die Baufirma bis März 2015 Zeit habe, die Arbeiten fertigzustellen. Dies führe in der Regel zu deutlich günstigeren Ausschreibungsergebnissen als der Zwang einer Fertigstellung noch vor dem Wintereinbruch.
Nach kurzen Detailfragen wurde die Ausschreibung der Bauarbeiten auf Grundlage der Entwurfspläne einstimmig beschlossen.

Sanierung Boslerstraße und Silcherstraße
– Freigabe Ausschreibung
Bürgermeister Züfle informierte einleitend, dass die Schäden am Straßenbelag der Boslerstraße zwischen der Einmündung Malistraße und Silcherstraße in den letzten Jahren deutlich größer geworden sind. Insbesondere weist auch die Wasserleitung im Sanierungsbereich eine erhöhte Schadensanfälligkeit auf, sodass diese inklusive der dazugehörigen Hausanschlussleitungen komplett ausgetauscht werden soll. Ein Austausch des Abwasserkanals ist grundsätzlich nicht erforderlich, allerdings müssen die Schachtbauwerke und Einläufe im Zuge der Baumaßnahme erneuert werden. Noch vorhandene Straßenbeleuchtungsüberspannungen werden durch Mastenleuchten ersetzt. Die EnBW wird für jedes Haus einen Erdstromanschluss kostenlos herstellen. Bei entsprechender hausinterner Umrüstung der Eigentümer auf deren Kosten, kann die oberirdische Stromversorgung im Anschluss abgebaut werden. Hierüber werden die Anwohner in den nächsten Wochen noch schriftlich informiert. Ebenso über die Möglichkeit, im Zuge der Baumaßnahmen kostengünstig einen neuen Wasserhausanschluss legen zu lassen.
Kennzeichnend für den Ausbau wird lt. Bürgermeister Züfle sein, dass der Gehweg auf der Nordseite mit seiner zu geringen Breite von nur ca. 50 cm wegfällt und ein durchgängiger Gehweg von der Malistraße bis zur Silcherstraße auf der Südseite mit einer Breite von 1 m angelegt wird. Das Standardmaß 1,50 m ist aufgrund der geringen Breite des öffentlichen Raumes nicht umsetzbar.
Auf Nachfrage erklärte die Verwaltung, dass sich der Gemeinderat zeitnah mit der Entscheidung über LED-Lampenköpfe aus¬einandersetzen wird, die dann sowohl im Ausschreibungsgebiet als auch im bereits letztes Jahr ausgebauten Bereich Mozart- und Beethovenstraße, wo bislang nur die Masten der Straßenbeleuchtung stehen, verwendet werden sollen.
Nach weiteren Detailfragen zur Ausführung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss zur Ausschreibung der Bauarbeiten in der Bosler- und Silcherstraße auf der Grundlage des aktuellen Entwurfsplanes.

Sanierung Kindergarten Lerchenstraße
Erneuerung Heizungsanlage durch Einsatz regenerativer Energie
Energetische und altersbedingte Dach- und Fensterteilsanierung
Lt. Bürgermeister Züfle sollen bei dieser Sanierungsmaßnahme zum einen die 36 Jahre alte Heizungsanlage im Kindergarten Lerchenstraße erneuert und zum anderen energetische und altersbedingte Dach- und Fensterteilsanierungen vorgenommen werden. Die bislang auf 230 kW ausgelegte Heizanlage ist nach den bereits in den letzten Jahren erfolgten und auch im Zuge der geplanten Sanierungen deutlich zu hoch dimensioniert. Da Altanlagen aufgrund gesetzlicher Vorgaben auszutauschen sind und durch den Einsatz regenerativer Energie einerseits Kosten und andererseits CO2-Ausstoß gespart werden, wurden Alternativen zu einem reinen Austausch der Gasheizung geprüft. Dabei ist als Ergebnis festzuhalten, dass eine Luftwärmepumpe und Geothermie sich nicht wirtschaftlich darstellen lassen und auch eine Heizungsunterstützung mit Solarthermie ohne ausreichende Brauchwassernutzung wie im Kindergarten unwirtschaftlich ist.
Stadtbaumeister Hofmann erläuterte die technischen Details der Kombination einer Holzhackschnitzelanlage mit einem zusätzlichen Gasbrenner als Zweikesselanlage. Sie habe eine hohe Versorgungssicherheit, da die Hauptlast durch einen nachwachsenden Energieträger (Holzhackschnitzel) mit entsprechender CO2-Einsparung erreicht wird und für Spitzenlasten der flexible Gasbrenner zur Verfügung steht. Die Jahresbetriebskosten stellen sich selbst bei Zukauf der Holzhackschnitzel als sehr günstig dar. Ein Holzhackschnitzelbunker könne problemlos im Keller eingerichtet werden, der von der Straße aus befüllbar ist. Im Übrigen können die im Bauhof ohnehin anfallenden Holzhackschnitzel verwertet werden.
In der nachfolgenden Diskussion wurde teilweise gefordert, die Leistung der Gasanlage statt, wie von der Verwaltung angedacht, mit 35 kW mit 80 kW zu fahren, weil der Preisunterschied mit 3 % und einer lediglich um ein halbes Jahr längeren Amortisationszeit gegenüber einer Gasanlage mehr Versorgungssicherheit garantiere. Weitere Fragen bezogen sich auf die höheren Betreuungsaufwendungen einer Hackschnitzelanlage durch den für das Gebäude zuständigen Hausmeister. Hier konnte die Verwaltung jedoch aus den Erfahrungen mit den anderen Hackschnitzelanlagen berichten, dass die Störanfälligkeit äußerst gering sei. Dies liege vor allem daran, dass die vom Bauhof produzierten Holzhackschnitzel eine hervorragende Qualität hätten.
Die Erneuerung der Heizungsanlage inkl. Zusatzmaßnahmen wie Wasserverteilung, Entsorgung Altanlage, Durchlauferhitzer etc. belaufen sich auf ca. 160.000 €.
Danach erläuterte Bürgermeister Züfle in Kürze, dass außerdem energetische und altersbedingte Sanierungsmaßnahmen im Kindergarten erforderlich sind. Im nördlichen Bauteil (Eingang und Flurbereich) soll eine Dachsanierung mit Dämmung stattfinden. Die Fenster sind im dortigen Bereich zu sanieren und im sehr dunklen Garderobengang sollen Oberlichter eingebaut werden. Darüber hinaus ist eine helle und schallabsorbierende Deckenunterschicht geplant, wodurch auch die bisher ganzjährige Flur- und Garderobenbeleuchtung reduziert werden kann. Das Bauvorhaben wurde dem Gemeinderat bereits bei einer Besichtigung im Sommer 2013 vorgestellt. Die geplanten Maßnahmen schlagen mit ca. 150.000 € zu Buche.
Im Anschluss erging ohne weitere Diskussion bei drei Enthaltungen der mehrheitliche Beschluss, die Erneuerung der Heizungsanlage als Hackschnitzel-Gas-2-Kesselanlage mit 50 kW Hackschnitzel und 35 kW Gas auszuführen und die Maßnahme mit geschätzten Gesamtkosten von 160.442 € zur Ausschreibung freizugeben.

Entgelte für öffentliche Einrichtungen der Stadt
– Änderung der Entgeltstruktur für die Lindach-Sporthalle
– Anpassung der Benutzungsentgelte für die Limburghalle
– Anpassung der Benutzungsentgelte für das Bürgerhaus
Der Vorsitzende ging zunächst auf die geplanten Änderungen bei der Lindach-Sporthalle ein. Diese entsprangen dem Wunsch des TSVs, aufgrund interner Regelungen den Wochenend-Spielbetrieb kostenmäßig um 50 % zu reduzieren und dies durch eine Erhöhung beim Trainingsbetrieb um 1,40 € auf 6,90 € pro Stunde und Hallenteil zu kompensieren. Hierdurch ergeben sich für die Stadt keine Änderungen auf der Einnahmeseite der erst 2011 beschlossenen Regelung. Der Verein argumentierte, dass hierdurch insbesondere den Jugendmannschaften die Möglichkeit gegeben werden soll, am Wochenende Spiele durchzuführen, was bisher aus Kostengründen eher selten der Fall war. Im Übrigen erhofft sich die Verwaltung dadurch auch eine größere Auslastung der Halle durch andere Nutzer, was insbesondere im Sinne des Betriebs gewerblicher Art, den die Lindach-Sporthalle darstellt, gut wäre. Der Betrieb gewerblicher Art wurde aus steuerlichen Gründen eingerichtet, um vorsteuerabzugsberechtigt zu sein.
Von mehreren Stadträten wurde generell die geringe Höhe der Nutzungsentgelte der Lindach-Sporthalle in Frage gestellt. Im Vergleich zu Vereinen mit eigenen Anlagen sei hier der TSV sehr gut gestellt. Bürgermeister Züfle fügte an, dass die Vergleichbarkeit mit anderen städtischen Einrichtungen in der Tat schwierig ist, da hier für eine neue Halle ein sehr niedriger Tagessatz verlangt werde. Zum Anliegen einiger Stadträte, die Gebühren deutlich zu erhöhen, verwies er auf die Vorberatungen zum nächsten Haushalt. Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt müsste ohnehin nochmals auf Gebühren und Entgelte ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Das Gremium verständigte sich, die Diskussion um eine Erhöhung der Nutzungsgebühren vorerst zurückzustellen.
Zur Limburghalle führte Bürgermeister Züfle aus, dass diese im Vergleich zu ähnlich ausgestatteten Hallen in der Region sehr günstig zu haben sei. Zwar sei die Halle nicht mehr auf dem allerneuesten Stand, erfülle aber die Anforderungen auch in technischer Hinsicht für eine Vielzahl verschiedener Veranstaltungen, was die hohe Auslastung belege. Deshalb sollten die Grundentgelte deutlich erhöht werden, beispielsweise soll der große Saal mit Foyer im Sommerhalbjahr statt 300 € 600 € und der kleine Saal statt 127,50 € 300 € kosten. Die Gebühren würden sich damit teilweise um mehr als 100 % erhöhen. Ähnliches gilt für die entsprechenden optionalen Zeitzuschläge und Miet¬entgelte für verschiedene Geräte und Zubehör wie Lautsprecheranlage, Beamer, Flügel, Leinwand und dgl. Der Vergleich mit anderen Hallen der Region zeige, dass diese Beträge durchaus angemessen sind, wenngleich die Erhöhung insbesondere bei den Grundentgelten sehr stark ins Gewicht falle. Der Vorsitzende stellte heraus, dass für ortsansässige Vereine, Betriebe und sonstige Mieter eine Ermäßigung von 50 % gelten soll. Bei tatkräftiger Mithilfe der Vereine bei Auf- und Abbau sowie der Grundreinigung kann eine Ermäßigung um bis zu 80 % erfolgen.
Die Stadträte schlossen sich im Grundsatz den Ausarbeitungen der Verwaltung an. Zusätzlich wurde der ergänzende Antrag gestellt, auf die Vergünstigung im Sommerhalbjahr, die überwiegend mit den in dieser Zeit entfallenden Heizkosten begründet ist, zu verzichten. Dieser Antrag wurde bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.
Als letzte Räumlichkeit sprach Bürgermeister Züfle die Erhöhung der Benutzungsentgelte beim Bürgerhaus an. Das Bürgerhaus wird unter der Woche sehr stark von Vereinen und Organisationen, insbesondere von den Senioren, für den laufenden Betrieb kostenfrei frequentiert. Überwiegend am Wochenende finden jährlich ca. 30 Vermietungen an Externe, beispielsweise Geburtstage, Feiern und dgl. Statt Diese Benutzungsentgelte sollen angehoben werden, da diese seit zehn Jahren trotz laufend gestiegener Hausmeister- und Energiekosten in unveränderter Höhe bestehen. Der bislang ebenfalls vermietbare Vereinsraum im Dachgeschoss steht seit der Einrichtung der Mundartbibliothek nicht mehr zur Verfügung. Deshalb sei es lt. Bürgermeister Züfle an der Zeit, die Grundentgelte für die Hölderlinstube von 50 € auf 60 € und die der Mörikestube von 70 € auf 85 € moderat zu erhöhen.
Im Anschluss ergingen zu den einzelnen Einrichtungen folgende Beschlüsse:
Bei der Lindach-Sporthalle wurde bei zwei Enthaltungen der Verwaltungsvorschlag mehrheitlich beschlossen, bei der Limburghalle wurde der Verwaltungsvorschlag mit Ausnahme der Gebührenreduzierung für das Sommerhalbjahr mehrheitlich beschlossen und die Anpassung der Benutzungsentgelte für das Bürgerhaus wurde bei einer Gegenstimme ebenfalls beschlossen. Die Entgeltordnungen werden in einem der nächsten Mitteilungsblätter veröffentlicht.

Anpassung Eintrittsgeld für das Freibad zur Badesaison 2014
Bürgermeister Züfle erläuterte, dass auf Basis einer Abfrage von Gebühren der umliegenden Freibäder eine Erhöhung der Eintrittsgelder des städtischen Freibades für die Badesaison 2014 durchgeführt werden könne. Damit soll auch gewährleistet werden, dass das jährliche Defizit zwischen Betriebskosten und Betriebseinnahmen von rund 220.000,– € pro Jahr nicht größer wird.
Die Verwaltung führte aus, dass insbesondere die Saisonkarten und die Familienkarten im Verhältnis zu anderen Freibädern günstig seien und man dies auch weiterhin aufrechterhalten wolle, während die Einzelkarten im üblichen Rahmen liegen.
Demnach sollen die Einzelkarten für Erwachsene um 20 Cent auf 3,40 € und für Jugendliche um 10 Cent auf 2,20 € ansteigen, die Abendkarten ab 17 Uhr zum gleichen Preis wie bisher angeboten werden und die Saisonkarten für Erwachsene um 3 € auf 45 € und bei Jugendlichen von 20 € auf 22 € angehoben werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die entsprechenden Erhöhungen. Siehe hierzu die Veröffentlichung in einem der nächsten Mitteilungsblätter.

Bekanntgaben und Anfragen
1. Rodung von Kirschbäumen im Bereich Gründener Tal
Bürgermeister Züfle beantwortete eine Anfrage aus der letzten Sitzung damit, dass im Bereich der ehemaligen Obstanlage ältere abgängige Bäume entfernt wurden, um hier die Landschaftspflegemaßnahmen besser durchführen zu können. Darüber hinaus gab Bürgermeister Züfle bekannt, dass der Verein für Naherholung sich bei der Pflege und Bewirtschaftung dieser Flächen engagieren wird. Dies komme der Stadt sehr entgegen, weil dadurch erhebliche Kosten eingespart werden können. Ergänzend führte Bürgermeister Züfle aus, dass für den Herbst in Hepsisau geplant ist, in einer Intensivanlage in der Nähe des Obst- und Gartenbauvereins ca. 150 Bäume zu entfernen. Damit soll dem Wunsch des Obst- und Gartenbauvereins Hepsisau entsprochen werden.

2. Veranstaltung mit Ministerpräsident a. D. Erwin Teufel in der Peterskirche
Ein Stadtrat erkundigte sich, warum in der Zeit vor der Veranstaltung die Zufahrt in die Marktstraße von der Brunnenstraße her blockiert wurde. Lt. dem Vertreter des Ordnungsamtes war dies die einzige Möglichkeit, um ein Verkehrschaos mit anfahrenden Autos und fehlenden Parkplätzen bei dieser sehr gut besuchten Veranstaltung zu verhindern. Im Übrigen waren die mobilen Absperrungen durch die an der Einmündung stehende Vollzugsbeamtin so durchlässig, dass Anlieger oder auch behinderte Veranstaltungsbesucher bis zur Kirche vorfahren konnten.

3. Verfall von Bundesmitteln für den Straßenbau
Ein Stadtrat erkundigte sich, ob auch die Stadt Weilheim vom Verfall der Bundesmittel im Straßenbau, welcher der Landesregierung vorgeworfen wird, betroffen sei. Bürgermeister Züfle führte hierzu aus, dass die notwendige Sanierung der Landesstraße von Holzmaden nach Weilheim, welche ursprünglich für dieses Jahr zugesagt wurde, wohl wegfallen werde. Bürgermeister Züfle wird in geeigneter Form auf das Land zugehen.

4. Leserbrief im Teckboten zur Erweiterung der GLS im Gewerbegebiet Au
Ein Stadtrat wollte wissen, ob die im Leserbrief aufgeführten Sachverhalte so korrekt seien. Bürgermeister Züfle führte aus, dass hier aus seiner Sicht eine Sperrung der Ortsdurchfahrt Jesingen aus zweierlei Gründen nicht greife. Erstens handelt es sich bei Fahrzeugen aus dem Gewerbegebiet Au um s.g. Quellverkehr, der rechtlich nicht ausgeschlossen werden könne und zum zweiten ist die Landesstraße L 1200 Ausweichstrecke der Autobahn.

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