Hauptbereich
Aus dem Gemeinderat
Von der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt.
Bebauungsplan „Sägemühle“
– Abwägung von Anregungen
– Erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Das Anwesen Kirchheimer Straße 101 und 103 (Fachmarkt für Holz und Ausbau, Sägewerk Stiefelmaier) soll in eine Wohnbebauung umgewandelt werden. Der Bereich ist momentan noch als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Zur Umnutzung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung im März das Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
Zwischenzeitlich haben die Träger öffentlicher Belange ihre Anregungen vorgebracht. Diese wurden in den Planentwurf eingearbeitet bzw. zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen der bisherigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. der öffentlichen Auslegung fordert das Landrats-amt die Festsetzung eines Geh- und Fahrrechts für die private Erschließungsstraße. Dieses Planzeichen wurde nun ergänzt und der Plan wird noch einmal öffentlich ausgelegt.
Von Seiten des Gemeinderats wurde Unverständnis darüber geäußert, dass solche Kleinigkeiten ein Verfahren verzögern.
Im Laufe des weiteren Verfahrens wird der Bebauungsplan von der Verwaltung nun erneut öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange entsprechend informiert.
Bebauungsplan „Wühle I – 4. Änderung“
– Abwägung von Anregungen
– Satzungsbeschluss
Bürgermeister Johannes Züfle gab einen kurzen Überblick zum derzeitigen Sachstand. Da in Weilheim ein dringender Bedarf an Betreuungsplätzen besteht, dem mit dem Bau der neuen Kindertagesstätte an der Schellingstraße Rechnung getragen werden soll, hat der Gemeinderat die Bebauungsplanänderung in seiner Julisitzung auf den Weg gebracht.
Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen wurden dem Gemeinderat nun zugeleitet und in der Sitzung eingehend von der Verwaltung erläutert. So enthält die Stellungnahme des Landratsamtes nur Hinweise -redaktioneller Art. Das Regierungspräsidium weißt darauf hin, dass das Plangebiet Teile des Kulturdenkmals „Merowingerzeitlicher Friedhof Kalixtenberg“ umfasst. Vor Baubeginn müssen daher archäologische Voruntersuchungen durchgeführt werden.
Der Gemeinderat hat den Anregungen stattgegeben und diese werden entsprechend in den Planentwurf eingearbeitet.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften für den Bereich „Wühle I – 4. Änderung“ wurden somit als Satzung beschlossen und werden entsprechend den Verfahrensvorschriften ortsüblich bekannt gegeben.
Freibadsanierung 2018/19
– Vergabe der Arbeiten Ausschreibungspaket II
Nachdem der Gemeinderat bereits die Leistungen Abbruch, Rohbau, Erdbau und Entwässerung sowie Edelstahlbecken vergeben hatte, beschäftigte sich das Gremium nun mit den weiteren anstehenden Gewerken.
Zuvor gab die Verwaltung einen Bericht über den Stand der Abbruch- und Abgrabearbeiten. Diese begannen ohne Zeitverlust nach dem traditionellen Abbaden am 17. September 2018. So wurde der Kiosk entkernt und die Problemstoffe fachgerecht entsorgt. Die Umkleiden wurden zerlegt und die Technik im alten Technikgebäude Zug um Zug demontiert. Mittlerweile sind alle Bestandteile bis auf das Schwimmerbecken abgeräumt womit Platz geschaffen ist für die Installation des neuen Edelstahlbeckens.
Das Stadtbauamt hat die im weiteren Verlauf zu erbringenden Leistungen ausgeschrieben und dem Gemeinderat ent-sprechend zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Vergabepaket II umfasst die Gewerke:
Zimmerer und Fassadenbekleidung
Metallbau, Verglasung
Türen und Tore
Gerüstbau
Dachabdichtung, Klempner
Sanitär
Badetechnik
Elektro/Blitzschutz
Kassenanlage
Heizung, Lüftung, Kühlung
Aus dem Ratsrund wurden einige Detailfragen zu den Angeboten gestellt. Beispielsweise ergab sich ein signifikanter Preis-unterschied bei den Bietern im Bereich Holzbau- und Fassadenarbeiten. Die Verwaltung konnte hierzu erklären, dass der günstigste Bieter ein Angebot mit einem alternativen, jedoch gleich hochwertigen Material abgegeben hat. Dies hat die -Kosten erheblich gesenkt, was letztendlich dem städtischen Haushalt zu Gute kommt.
Insgesamt zeigten sich die Gemeinderäte zufrieden mit den Ausschreibungsergebnissen, zumal die Kosten in Summe 110.000 Euro unterhalb der Kostenberechnung liegen. Die einzelnen Positionen wurden jeweils an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.
Darlehen der Stadt an den Eigenbetrieb Stadtwerke
– Festsetzung neuer Zinssätze
Zur Finanzierung des Baus der Tiefgarage hat der Kämmereihaushalt dem Eigenbetrieb „Stadtwerke Weilheim an der Teck“ insgesamt drei innere Darlehen in Höhe von zusammen 1.950.000 Euro gewährt.
Bei der Festlegung der Verzinsung hat sich der Gemeinderat an den jeweils aktuellen Konditionen am Kapitalmarkt orientiert. Seit einigen Jahren bewegen sich die Zinsen dort auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Verwaltung hat daher vorgeschlagen, den Zinssatz für alle drei Darlehen einheitlich mit 0,70 % p. a. festzulegen.
Von einem Gemeinderat wurde die Frage gestellt, ob es nicht sinnvoller wäre, den niedrigen Zinssatz möglichst lange festzuschreiben, um von den günstigen Zinsen zu profitieren. Der Stadtkämmerer wies jedoch darauf hin, dass es gerade Ziel des Darlehens sei, einen gewissen Betrag für den Kernhaushalt zu erwirtschaften. Daher möchte man flexibel bleiben, um den Zinssatz gegebenenfalls sogar nach oben korrigieren zu können, falls die Zinsen in den nächsten Jahren wieder anziehen.
Der Gemeinderat ist dem Vorschlag gefolgt und hat die Darlehen mit 0,70 % p. a. bis zum 31. Dezember 2021 festgesetzt.
Genehmigung von Spenden
Einzelgenehmigung zur Annahme von Spenden
Pauschale Annahmeentscheidung 3. Quartal 2018
Der Gemeinderat hat diverse Kleinspenden pauschal und eine Spende zur Unterstützung des Theaterprojektes in der Peterskirche genehmigt.
Bekanntgaben und Anfragen
Hauptamtsleiterin Daniela Braun konnte dem Gemeinderat einen sehr positiven Bericht über das neu ins Leben gerufene Aus- und Fortbildungsprogramm der Stadt Weilheim geben. Dieses wird sehr gut von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angenommen. Damit untermauert die Stadt Weilheim ihren Status als attraktiver Arbeitgeber und bleibt in Zeiten des Fachkräftemangels wettbewerbs- und konkurrenzfähig.
Die Verwaltung bat den Gemeinderat nun darum, dieses Pilotprojekt in eine dauerhafte Institution umzuwandeln und die jährlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mit 15.000 Euro in den jeweiligen Haushaltsplan aufnehmen zu dürfen. Die Mittel sollen bereits im Vorgriff auf das Haushaltsplanverfahren 2019 abgerufen werden können, da die ersten Schulungen schon im Januar stattfinden sollen.
Der Gemeinderat äußerte sich positiv über das Projekt und signalisierte seine volle Unterstützung.