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Sitzungsbericht des Gemeinderats
Aus dem Gemeinderat - 10.12.2019
1. Bürgerfragerunde
Aus den Reihen der Zuhörer wurden keine Fragen gestellt.
2. Einbringung Haushalt 2020
– Haushaltsrede Bürgermeister Züfle
– Erläuterungen Stadtkämmerer Bräunle
Die Haushaltsrede des Bürgermeisters finden Sie im Anschluss an den Sitzungsbericht abgedruckt.
Stadtkämmerer Dennis Bräunle erläuterte die wichtigsten Größen des druckfrischen Entwurfs näher. Zunächst blickte er auf den verbesserten Ergebnishaushalt des Jahres 2019 unter anderem durch höheren Gewerbesteuerertrag. Im Finanzhaushalt des investitionsreichen Jubiläumsjahrs ist mit einer deutlichen Reduzierung des Finanzierungsmittelbestandes zu rechnen.
Auf Basis der aktuellen Herbst-Steuerschätzungen und Vorauszahlungen an Gewerbesteuer beleuchtete der Stadtkämmerer den Haushaltsentwurf des Jahrs 2020.
Mit rund 26,77 Millionen Euro werden die Erträge um 7,5 % über den Zahlen des diesjährigen Ergebnishaushalts veranschlagt. Durch gestiegene Posten im Bereich der Personalaufwendungen sowie bei Sach- und Dienstleistungen stehen dem auch gestiegene Aufwendungen gegenüber, was wiederum ein negatives ordentliches Ergebnis in Höhe von rund -657.000 Euro bedeutet.
Der Finanzhaushalt, welcher die Bewegungen aus Investitionstätigkeit abbildet, ist nach dem aktuellen auszahlungsintensiven Investitionsjahr im Haushaltsentwurf 2020 beinahe ausgeglichen. Im Finanzplanungszeitraum werden jedoch die Auszahlungen die Einzahlungen übersteigen. Diese sinkende Liquidität führt in den Planjahren 2021 bis 2023 zu Kreditaufnahmen von rund 3 Millionen Euro pro Jahr.
Die städtischen Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und die Stadtwerke mit der Tiefgarage und der Wasserversorgung weisen in den Haushaltsentwürfen keine Besonderheiten zu den Vorjahren auf.
Die Stellungnahmen und Anträge der Fraktionen wird im Januar erfolgen, die Einbringung ins Ortschaftsratsgremium sowie die Beratung der Anträge im Verwaltungsausschuss ist für den Februar geplant. Damit steht die Verabschiedung für Anfang März auf der Agenda.
3. Strategisches Entwicklungskonzept Weilheim 2030
– Beauftragung
Bürgermeister Züfle betonte die Wichtigkeit von sachgerechten und objektiven Entscheidungsprozessen, die einer klaren Leitlinie folgen und sich an einem gemeinsamen Ziel orientieren. Das unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitete Strategische Entwicklungskonzept hat dabei bereits 2010 und 2015 gute Dienste geleistet. Gerade angesichts der in der Haushaltsrede skizzierten Herausforderungen wurde vorgeschlagen erneut das Stadtentwicklungsbüro Reschl mit der Evaluierung und Fortschreibung des strategischen Entwicklungskonzepts Weilheim zu beauftragen.
Prof. Dr. Reschl stellte den fachlichen und methodischen Ansatz des Planungsprozesses im Gremium vor. Zunächst soll eine Analyse in verschiedenen Themenbereichen wie Wohnen, Arbeit, Kultur /Soziales und Mobilität erfolgen. Eine repräsentative Bürgerbefragung soll ein möglichst breites Bild zeichnen, das die Bürger von ihrer Stadt haben. Mit diesen Ergebnissen können in einer Klausurtagung des Gemeinderats Zwischenergebnisse und Zielrichtungen erarbeitet werden, in Planungswerkstätten können sich Bürgerinnen und Bürger tiefer in die Stadtentwicklung einbringen. Mit der finalen Verabschiedung im Gemeinderat sollen erneut transparente Leitplanken und Schwerpunkte für die Weilheimer Zukunft geschaffen werden.
Das Gremium regte an, bei der Fragebogengestaltung mitwirken zu können. Prof. Dr. Reschl betonte die Notwendigkeit repräsentativ verwertbarer Ergebnisse und professionell gestellter Fragen, welche dann auch Vergleichsmöglichkeiten mit den zurückliegenden Befragungen in 2010 und 2015 ermöglichen. Gerne wurde Bereitschaft signalisiert zu neuen Themenkreisen entsprechende Fragen zu formulieren.
Das Gremium stimmte der Beauftragung von Reschl Stadtentwicklung für einen Betrag von 60.000 Euro einstimmig zu.
4. Programm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“
– Aktualisierung der Erhebungen: Ergebnisse
Im Rahmen des ersten Strategischen Entwicklungskonzepts im Jahr 2011 wurde erstmals das durch Landesmittel geförderte Programm „Flächengewinnung durch Innenentwicklung“ durchgeführt. Herr Mühlbacher von der Kommunalentwicklung KE erläuterte die vorliegende Fortschreibung des Konzepts Innenentwicklung in Weilheim. Wie bereits 2011 wurden systematisch Begehungen und schriftliche Befragungen durchgeführt und den Eigentümern Beratungen angeboten.
Aus den vielfältig aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten des ersten Innenentwicklungskonzepts 2011 konnten zwischenzeitlich zahlreiche Flächen zur Wohnbauentwicklung aktiviert werden. Mit der Schließung von Baulücken, Ersatzbebauungen sowie Instandsetzungen von leerstehenden Gebäuden konnte dem steigenden Wohnraumbedarf teilweise abgeholfen werden. Beispiele sind das ehemalige Wepamat-Gelände, die Wohnkomplexe der Baumgartenstraße oder die Bebauung im Bereich Karl-Scheufelen-Straße/Bahnhofstraße. Dementsprechend hat sich das Potenzial für Innenentwicklungsmaßnahmen verringert. Standen 2011 noch 272 Flächen mit 25 Hektar theoretisch zur Verfügung, so sind dies aktuell nur noch 165 Flächen mit rund 13 Hektar.
Ebenfalls erhoben wurden demographische Potenziale der Zukunft. Altersbedingt könnten mittelfristig in 100 Wohneinheiten ein Generationenwechsel anstehen. Längerfristig weitere 60.
Resümierend lobte Herr Mühlbacher die beinahe mustergültige Innenentwicklungsarbeit mit knapp 400 entstandenen Wohneinheiten. Durch die schriftliche Eigentümerbefragung konnte auch dafür geworben werden ungenutzte Potenziale zu aktivieren. Gleichzeitig wurde eine individuelle Beratung angeboten von der zehn Eigentümer Gebrauch machen wollen.
Trotz sehr erfolgreicher Innenentwicklung konnte auf die Ausweisung von Wohnflächen im Außenbereich nicht verzichtet werden. Die Gänsweide II ist derzeit in der Aufsiedlung und schafft rund 115 neue Wohneinheiten. Bürgermeister Johannes Züfle betonte, dass dabei auf einen Mix der Wohnangebote für möglichst breite Bevölkerungsschichten geachtet werde.
Aus dem Gemeinderat wurde Wert darauf gelegt, Flächenverbrauch auch zukünftig nur maßvoll betreiben zu wollen. Bürgermeister Johannes Züfle verwies dazu auch auf die Tatsache, dass heute vermehrt Geschosswohnungsbau betrieben werde und Grundstücke im Einfamilienbereich heute deutlich geringere Grundstücksgrößen aufweisen als früher. Hierzu hat der Gemeinderat über Bebauungspläne auch Steuerungsinstrumente, die es weiterhin zu nutzen gelte.
Die Rätinnen und Räte nahmen Kenntnis von der Fortschreibung.
5. Bebauungsplan „Gänsweide III“
– Planaufstellungsbeschluss
Als zweite Säule der Wohnraumgewinnung – neben der Innenentwicklung – bezeichnete der Vorsitzende die Möglichkeit Arrondierungen im Außenbereich vorzunehmen. Im Bereich Gänsweide III ist ein städtebaulicher Lückenschluss zwischen dem Bereich Gänsweide/Weinsteige und dem Bereich Mönchweg/Schützenwiesenweg möglich. Zur Sicherung weiteren Wohnraums hatte der Gemeinderat bereits in vorausgegangenen Sitzungen beschlossen Flächen aufkaufen zu wollen. Voraussetzung zur Realisierung weiterer Wohnbauflächen ist die Verkaufsbereitschaft aller Eigentümer. Zwischenzeitlich konnte mit knapp der Hälfe der Eigentümer Kaufverträge abgeschlossen werden. Damit der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt und durchgeführt werden kann, ist der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats vor Jahresschluss erforderlich. Sollte der Aufkauf der notwendigen Grundstücke nicht gelingen, kann das Verfahren jederzeit gestoppt werden. Aus dem Gemeinderat wurde die Wichtigkeit von Wohnbauflächen für junge Weilheimer Familien bekräftigt. Der Planaufstellungsbeschluss wurde einstimmig gefasst.
6. Bebauungsplan „Halde III“
– Planaufstellungsbeschluss
Entsprechend des vorangegangen Punktes soll auch für das Plangebiet „Halde III“ in Hepsisau ein Bebauungsplan noch im Rahmen der Möglichkeiten eines beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden. Der Ortschaftsrat hatte dem Gemeinderat bereits im Oktober einstimmig empfohlen, trotz einer fehlenden Verkaufsbereitschaft eines Randgrundstücks, die Aufstellung des Bebauungsplans zu beschließen. Das Gremium folgte dem einstimmig.
7. Betriebsplan für den Stadtwald 2020
Bürgermeister Züfle führte in die Bewirtschaftung des Stadtwaldes ein und erwähnte das 2017 verabschiedete Forsteinrichtungswerk als 10-Jahres-Plan, welches dem vorgestellten Betriebsplan zugrunde liegt. Darin wurde eine jährliche Einschlagsmenge von 1.550 Erntefestmeter festgelegt. Diese soll in der Betriebsplanung des Jahres 2020 geringfügig überschritten werden. Revierförster Markus König zeigte die Einschläge verteilt auf alle sechs Distrikte sowie eine Gliederung der Holzarten. Der Einschlag dient der Nutzholzgewinnung und zur Brennholzversorgung und wird unter Vorbehalt des tatsächlichen Verkaufs realisiert. Das Brennholz wird ebenso wie die Flächenlose im Mitteilungsblatt zum Verkauf angeboten.
Ferner erläuterte Revierförster König die Finanzzahlen 2020 näher. Die Holzernte und Verkauf bringen rund 36.100 Euro Überschuss. Davon sind rund 20.000 Euro für Neupflanzungen, 9.000 Euro für Waldschutz und Bestandspflege sowie weitere Kosten unter anderem für Erschließungsmaßnahmen, Steuer- und Versicherungsbeiträge und Verkehrssicherungsmaßnahmen abzuziehen. Zwar sei der Weilheimer Wald überwiegend von Käferbefall und Eschensterben verschont geblieben, dennoch wirke sich die weiterhin sehr schlechte Wasserversorgung in den unteren Schichten auf den Zustand aus. Gesamt verbleibt ein Finanzierungsmittelbedarf von 36.500 Euro für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes. Im Vergleich zum Vorjahr konnte der Fehlbetrag damit geringfügig gesenkt werden.
Bürgermeister Züfle hob neben dem Ziel der reinen Nutzholzgewinnung die ökologischen Aspekte und die Naherholungsfunktion des Waldes hervor. Das Gremium stimmte dem Betriebsplan einstimmig zu.
8. Neuorganisation der Forstverwaltung zum 1. Januar 2020
Die Forstreform des Landes Baden-Württemberg hat zur Folge, dass künftig die Betreuung der Staatswälder aus der Forstverwaltung des Landkreises herausgelöst wird, folglich die getrennte Verwaltung von Staatswald und Privatwald. In diesem Zuge werden Forstreviere zusammengelegt. Für Weilheim ergeben sich keine großen Änderungen, da das künftige Revier aus Kommunal- und Privatwald (Nichtstaatswald) auf den Gemarkungen Weilheim, Holzmaden, Ohmden und Bissingen besteht.
Der Landkreis bietet weiterhin ein umfassendes Beratungs- und Betreuungsangebot an. Damit könne an bestehenden Strukturen mit der Verwaltung im Landratsamt und der Betreuung in der unteren Forstbehörde weitestgehend festgehalten werden. Der Holzverkauf wird künftig für alle nichtstaatlichen Waldbesitzer über eine neue kommunale Holzverkaufsstelle des Landkreises abgewickelt.
Nach kurzer Diskussion im Gremium über die Vorteile einer Betreuung über das Landratsamt – weiterhin in Person von Herrn König – wie beispielsweise der Anspruch auf Ersatz im Krankheitsfall, folgte der Gemeinderat einstimmig dem Vorschlag der Betreuung durch den Landkreis.
9. Gebührenkalkulation Wasser für die Jahre 2020 und 2021
– Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze
– Beschlussfassung über die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 8. Dezember 2015
Stadtkämmerer Bräunle erläuterte, dass die Grund- und Verbrauchsgebühren der Wasserversorgung in Zusammenarbeit mit der Allevo Kommunalberatung überprüft und neu kalkuliert wurden. Dies ist alle drei Jahre notwendig. Für die Folgejahre wurde eine Verbrauchsgebühr von 2,56 Euro pro Kubikmeter berechnet, was eine Erhöhung von 7 Cent bedeutet. Daneben fällt eine individuelle Grundgebühr für den Wasserzähler an. Bis 2012 wurde diese als reine Zählergebühr erhoben, ab 2013 wurden auch anteilige Fixkosten der Grundgebühr zugerechnet. Für eine gerechte Lastenverteilung empfiehlt der Gemeindetag rund 30 Prozent (bisher 25 Prozent) der Fixkosten über die Grundkosten abzurechnen. Die Grundgebühr für einen üblichen QN 2,5 Wasserzähler bleibt nach der Kalkulation bei 2,04 Euro netto pro Monat.
In einer Beispielrechnung wurden dem Ratsrund die Veränderungen an einem Einfamilienhaus mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern dargestellt. Bei einem fiktiven Jahresverbrauch von 123 Kubikmetern ergibt sich eine Monatsdifferenz von rund 80 Cent. Dies führt zu einer Erhöhung von circa 9,80 Euro im Vergleich zum Vorjahr für die Beispielfamilie.
Der Gemeinderat stimmte der geringfügigen Gebührenanpassung einstimmig zu.
10. Gebührenkalkulation Abwasser für das Jahr 2020
– Beschlussfassung über die neuen Abwassergebührensätze
– Beschlussfassung über die Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 13. Dezember 2011
Neben den Gebühren aus der Wasserversorgung wurde auch die Kalkulation der Abwassergebühren aus dem Jahr 2015 überprüft. Der Stadtkämmerer erläuterte die Notwendigkeit der Neukalkulation mit der Verpflichtung Über- und Unterdeckungen aus den Gebühren binnen fünf Jahren auszugleichen.
In Zahlen entsteht beim Eigenbetrieb Abwasser ein über die Gebühren zu deckender Betrag von 2,017 Millionen Euro. Dieser wird im gesplitteten Maßstab – aufgeteilt in die Bestandteile Niederschlagswasser und Schmutzwasser – erhoben.
Für den Bereich Schmutzwasser wurde eine kostendeckende Gebühr von 2,67 Euro pro Kubikmeter kalkuliert. Für eine Gebührenkonstanz wurden die Über- und Unterdeckungen der Jahre 2015, 2016 und teilweise 2018 verrechnet. Im Bereich Niederschlagswasser wird zur Kostendeckung die Gebühr um 11 Cent je Kubikmeter erhöht. Dies ergibt eine neue Niederschlagswassergebühr von 0,46 Euro je Kubikmeter. Hier wurden Über- und Unterdeckungen der Jahre 2015 bis 2017 vollständig verrechnet.
Die Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus ergibt eine monatliche Mehrbelastung von unter einem Euro und einem Jahresplus von rund 11 Euro für die Niederschlagswasserentsorgung.
Die Verwaltung strebt mit der geringen Gebührenanpassung den kostendeckenden Betrieb der Abwasserversorgung sowie die Gutbringung der Über-/Unterdeckungen der vergangenen Jahre an. Das Gremium folgte dem Vorschlag.
11. Neuausrichtung der Gutachterausschüsse
Im Jahr 2017 wurde die Gutachterausschussverordnung des Landes grundlegend geändert, mit dem Ziel die kleinteiligen, lokalen Strukturen der Gutachterausschüsse in größeren Einheiten zu bündeln, auch um Rechtssicherheit und Professionalität zu erhöhen. Die Stadt Weilheim übernahm bislang die Aufgabe der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse der Gemeinden Bissingen, Holzmaden und Ohmden mit rund 300 Fällen jährlich. Als Orientierungswert wurden nun 1000 Kaufverträge pro Ausschuss festgelegt.
Um sich diesem Wert anzunähern und die Gutachterauschussarbeit noch besser aufzustellen ist mit dem Gemeindeverwaltungsverband Lenningen bestehend aus den Gemeinden Lenningen, Erkenbrechtsweiler und Owen eine interkommunale Zusammenarbeit geplant. Die Firma Imaka wurde mit einer Organisationsuntersuchung beauftragt, welche neben der Rechtmäßigkeit auch die notwendigen Strukturen aufzeigen sollte. Das Ergebnis prognostiziert einem gemeinsamen Gutachterausschuss rund 500 bis 600 Fälle pro Jahr. Trotz Unterschreitung des Sollwerts wurde für den Zusammenschluss von sieben Gemeinden (32.000 Einwohner) die Toleranz seitens der Aufsichtsbehörden signalisiert.
Die bislang unterschiedlichen Bestandsstrukturen fordern eine ganzheitliche Neuorganisation mit einer zentralen Geschäftsstelle. Hierzu wird eine Stellenausstattung mit 2,5 Vollzeitäquivalenten empfohlen. Das künftige Team benötigt eine zusammenhängende Büroeinheit, welche in den ehemaligen Notariatsräumen der Bahnhofstraße 6 angemietet werden könnte. Die Umsetzung mittels öffentlich-rechtlicher Vereinbarung der Gemeinden mit dazu gehöriger Erstreckungssatzung sowie einer Geschäftsordnung des gemeinsamen Gutachterausschusses scheint zum 1. März 2020 möglich.
Bürgermeister Züfle signalisiert, dass alle Amtskollegen dies in den jeweiligen Gemeinderäten baldmöglichst zur Abstimmung bringen.
Das Gremium lobte den interkommunalen Schulterschluss und zeigte sich beruhigt über die in Aussicht gestellte rechtliche Genehmigung trotz Sollwertunterschreitung der Fallzahlen. Dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zugestimmt.
12. Erneuerung Lärmschutzwand Teckstraße
– Baubeschluss
Stadtbaumeister Jens Hofmann erläuterte den witterungsbedingt schlechten Zustand der Lärmschutzwand entlang der Teckstraße. Das Büro SI Ingenieure hat drei Varianten zur Erneuerung geprüft. Neben einer Holzwand mit Betonsockel, kommt eine Gabionenwand oder eine reine Betonwand in Frage. Die Verwaltung spricht sich für Letztere aus, da eine Betonwand sehr langlebig und stabil gegenüber Gewalteinwirkungen ist. Zudem ist eine schmale Ausführung möglich, womit an der bisherigen Lage festgehalten werden kann. Gegen die kühle Optik wäre eine farbige Gestaltung, vergleichbar einer Holzwand sowie eine Vorpflanzung möglich.
Als Vorarbeit sind Rodungsmaßnahmen notwendig, welche bis Februar durchgeführt werden dürfen. Die Erneuerung könnte im April beginnen und wird etwa sechs Wochen andauern. Die Kostenschätzungen von Betonwand mit Stahlstützen oder Holzwand mit Betonsockel liegen in etwa bei jeweils 300.00 Euro.
Im Gremium wurden zahlreiche Fragen aufgeworfen und unterschiedliche Haltungen zu den unterschiedlichen Ausführungsarten geäußert. Nachdem ein Vertagungsantrag keine Mehrheit erhielt, fand ein Antrag auf Ausführung in Holz mit Betonsockel eine Mehrheit.
13.Alter Friedhof
– Mauersanierung
Die Umgrenzungsmauer des alten Friedhofs weist im westlichen Bereich beim Zugang von der Kirchheimer Straße einen sehr schlechten Zustand bis zur Einsturzgefahr auf.
Für eine Sanierung dieses denkmalgeschützten Abschnitts bedarf es einer Genehmigung, welche bereits vorliegt. Die schlechtesten vorderen Abschnitte sollen abgetragen und neu aufgebaut werden, im rückwärtigen Bereich sollen in diesem Zuge lose Steine befestigt und Fugen vermörtelt werden. Dies verhindert einen weiteren Wassereintritt ins Mauerwerk. Die Bau- und Ingenieurleistungen werden mit 190.000 Euro veranschlagt.
Der Ratsrund zeigte sich angesichts der hohen Kosten uneins über die Notwendigkeit der Sanierung. Einerseits wurde der Alte Friedhof als wenig besuchter öffentlicher Ort gesehen. Andererseits wurde gefordert auch in den Erhalt von Kulturgütern zu investieren. Die Verwaltung gab zu bedenken, dass jegliches Zuwarten den Sanierungsaufwand deutlich erhöht und ggf. weitere Kostensteigerungen mit sich bringt.
Mit vier Gegenstimmen und vier Enthaltungen wurde die Ausschreibung zur Mauersanierung beschlossen.
14. Sanierung Amselweg
– Beauftragung Ingenieurleistungen
In der zurückliegenden Sitzung wurde dem Gremium das Modernisierungskonzept mit den priorisierten Maßnahmen zur Kenntnis vorgelegt. Aus dieser Planungsgrundlage steht die Sanierung des Amselwegs im kommenden Jahr an. Die Netze BW legt neue Stromleitungen, Hausanschlüsse sowie erstmals auch eine Gasleitung. Die Stadt möchte in diesem Zuge die dortige schadenanfällige Wasserleitung sanieren. Zur Vermeidung eines flickenteppichartigen Asphaltbelags sowie unterschiedlichen Verdichtungsgraden im Untergrund wird ein Vollausbau vorgeschlagen. Bei dieser Entscheidung könnte möglich in Zusammenarbeit mit der Telekom eine Leerrohrinfrastruktur für spätere Glasfaser-Breitbandversorgung gelegt werden. Aufgrund des Maßnahmenumfangs soll das Büro SI Ingenieure mit den Ingenieurleistungen beauftragt werden.
Eine Stimme aus dem Rund äußerte Unverständnis über die Notwendigkeit, eine erst 2007 sanierte Straße nun im Vollausbau zu planen. Stadtbaumeister Hofmann gab das Ergebnis einer Baugrunduntersuchung zu bedenken, wonach die Straße keinen frostsicheren Aufbau vorweist. Zudem führe die Erneuerung lediglich der Tragschicht in den Leitungsgräben früher oder später unumgänglich zu Rissen aufgrund der unterschiedlichen Untergrundverdichtungen. Seit vielen Jahren würden Sanierungsmaßnahmen ganzheitlich gesehen womit künftig solche Abläufe verhindert werden. Der Planungsbeauftragung wurde einstimmig zugestimmt.
15. Bekanntgaben und Anfragen
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass in der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung der letzte Gewerbebauplatz in der Au zugeteilt wurde.