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Weilheim Aktuell: Weilheim an der Teck

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Aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 22.01.2015

Bürgerfragerunde
Von den Bürgern wurden keine Fragen gestellt.

Einbringung Haushaltsplan 2015
– Haushaltsrede Bürgermeister Züfle
Bürgermeister Züfle hielt die Haushaltsrede unter dem Titel „Neues Haushaltsrecht – viel Arbeit, gleich viel Geld“. Die Ein-bringung dieses ersten Haushaltes nach dem neuen Haushalts- und Rechnungswesen in doppischer Form erforderte deutlich mehr Vorbereitung in der Stadtkämmerei und der ganzen Verwaltung, sodass entgegen der bisherigen Übung die Einbringung nicht schon im Dezember erfolgen konnte. Die Umstellung auf das neue Haushalts- und Rechnungswesen wird auch im laufenden Jahr noch einige Zeit binden. (Die Haushaltsrede des Bürgermeisters ist nachfolgend abgedruckt.)
Stadtkämmerer Schneider erläuterte anhand einer PowerPoint-Präsentation den kommenden Haushalt 2015 sowie die neue Haushaltsstruktur und gab ergänzende Erläuterungen zu den vorgestellten Planzahlen. Es gibt künftig drei Komponenten, den Finanzhaushalt (bisher Vermögenshaushalt) zur Darstellung der Liquidität, den Ergebnishaushalt (bisher Verwaltungshaushalt) zur Darstellung der Ressourcenverbräuche und neu die Vermögensrechnung als Bilanz des kommunalen Haushaltes. In diesem Zusammenhang stellte der Stadtkämmerer auch einige Vergleiche von bisherigen und neuem Haushaltsrecht an und verwies auf die Unterschiede im Zahlenwerk des Haushaltes 2014 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2015. Insbesondere wirken sich die guten Steuereinnahmen aufgrund der Finanzarithmetik immer auf das übernächste Jahr negativ aus. Deshalb gab es bereits 2014 und wird es auch 2015 weniger Zuweisungen aufgrund mangelnder Steuerkraft geben. Der Ergebnishaushalt (laufender Betrieb) weist ein Defizit in Höhe von 1,105 € aus. Dies ist u. a. der Tatsache geschuldet, dass im NKHR keine Haushaltsreste gebildet werden können. Deshalb müssen zur Fortsetzung begonnener Maßnahmen aus 2014 neue Haushaltsansätze in 2015 gebildet werden. Mit dem NKHR verschärft sich auch die Abgrenzung zwischen Unterhaltungsarbeiten und Investitionen. Dadurch wird der Ergebnishaushalt stärker belastet. Größtes Beispiel hierfür ist die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED (1,1 Mio. €), die im laufenden Aufwand verbucht werden muss. Der Finanzhaushalt weist ein Minus von 4,709 Mio. € aus. Daher ist eine Kreditaufnahme über 1,126 Mio. € erforderlich und der Rücklage werden 3,583 Mio. € entnommen. Wenngleich der Rücklage mit dem Rechnungsabschluss 2014 nochmals 500.000 € bis 700.000 € zugeführt werden können, wird der Bestand laut Planwerk in den Folgejahren weiter deutlich schrumpfen.

Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss
– Anpassung der Gebührensätze
– Satzungsänderung
Bürgermeister Züfle führte aus, dass im Januar 1999 letztmals die Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss geändert wurden und zum 30. Oktober 2001 lediglich eine Umrechnung der Gebührensätze im Rahmen der Euro-Anpassung erfolgte. Die Entschädigung der Mitglieder des Gutachterausschusses wurde durch eine Anpassung der Gutachterausschussverordnung in Verbindung mit dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz des Bundes zum 1. August 2013 auf 36 € pro Stunde deutlich erhöht.
Darüber hinaus ergab die Überprüfung der Gebührenhöhe nach Auswertung der Fälle, dass die überwiegende Zahl der er-stellten Gutachten unterhalb von 500.000 € Verkehrswert liegen. Hierbei sind sehr viele Gutachten mit einem negativen Gebäudewert (Abbruchgebäude), die im Vorfeld einen hohen Aufwand für die Wertermittlung aber aufgrund des geringen Wertes eine – in Relation zum Aufwand – geringe Gebühr ergeben. Deshalb sollen insbesondere die Gebühren für Gebäude bis 25.000 €, bis 100.000 € und bis 250.000 € stärker angehoben werden.
Ergänzend wies das Stadtoberhaupt darauf hin, dass die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Weilheim auch für die Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft (außer Ohmden) diese Aufgabe wahrnimmt. Durch die örtliche Nähe, die fachliche Kompetenz und die Vertretung vieler verschiedener Berufe durch die Gutachter wird sehr gute und anerkannte Arbeit geleistet.
Der Gemeinderat beschloss ohne weitere Wortmeldungen einstimmig die 2. Satzung zur Änderung der Gutachterausschussgebührensatzung – siehe hierzu die Veröffentlichung in einem der nächsten Mitteilungsblätter.

Limburghalle Brandschutz
– Vergabe
Im Rahmen des Brandschutzes sind lt. Bürgermeister Züfle, wie bereits letztes Jahr dargestellt, Verbesserungen durchzuführen. Hierfür wird ein zweiter Fluchtweg für den kleinen Saal erstellt, Rauchmelder angebracht und Brandschutzklappen in die Lüftung eingebaut. Der konkrete Tagesordnungspunkt bezog sich auf den Einbau eines Rauch- und Wärmeabzugs im großen Saal, der beschränkt ausgeschrieben wurde. Zur Submission haben drei Firmen ein Angebot für die Metall- und Verglasungsarbeiten angeboten. Wirtschaftlichste Bieterin war die Firma Ikker Metallbau aus Welzheim mit 41.128,78 €.
Die Arbeiten wurden vom Gemeinderat einstimmig vergeben.
Auf einen Teil der Brandschutzmaßnahmen konnte außerdem verzichtet werden, weil die Stadtkapelle und die Musikschule im Januar in die umgebauten Räumlichkeiten im Untergeschoss der früheren Grundschule im BZ Wühle umgezogen sind.

Gebührenkalkulation Wasser für das Jahr 2015
– Beschlussfassung über die neuen Wassergebührensätze
– Beschlussfassung über die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 13. Dezember 2011
Der Stadtkämmerer Schneider benannte die wesentlichen Ursachen für die Neuberechnung. Hauptsächlich verantwortlich sind hier die erhöhten Kosten durch die Umlagen im Fremdwasserbezug bei der Landeswasserversorgung und der Kornberggruppe mit ca. 15.000 €, die Anpassung der Unterhaltungsaufwendungen für Rohrbrüche und sonstige Leitungs-reparaturen und weitere bislang im investiven Bereich bereitgestellte Mittel über 50.000 €, welche nun im laufenden Aufwand zu veranschlagen sind, da sie dem Unterhaltungsbereich zuzuordnen waren. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Finanz-prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt, dass in der Bilanz des Eigenbetriebes seit den 70er-Jahren ein zu hoher Wert für die Mitgliedschaft der Landeswasserversorgung im Eigenbetrieb ausgewiesen war. Der Differenzbetrag entspricht einem Investitionszuschuss an den Vorgängerverband Blau-Lauter-Gruppe für die Herstellung einer Verbindungsleitung vom Hochbehälter Wolfscherre zum Hagelholz, welcher bisher jährlich abgeschrieben wurde. Diese Sonderabschreibung belastet nun den Eigenbetrieb einmalig mit 154.000 €, was allein zu einer Wassergebührenerhöhung von rund 35 Cent pro m³ führen wird. Dies ist allerdings ein einmaliger Effekt, der bei der nächsten Gebührenkalkulation wieder entfallen wird.
Insgesamt steigt der Wasserzins um 51 Cent pro 1.000 Liter von 2,54 €/m³ auf 3,05 €/m³. Bei einem durchschnittlichen Ein-familienhaus einer Familie mit zwei Kindern und einem Verbrauch von 123 m³ ergibt sich durch die erhöhten Gebühren eine Steigerung von 5,23 € im Monat.
Einige Stadträte bedauerten den hohen einmaligen Sprung der Gebühr und regten einen Ausgleich über mehrere Jahre an. Da die absolute einmalige Belastung der Haushalte jedoch als tragbar erachtet wurde und auf jeden Fall zu erbringen ist und eine Aufteilung der Erhöhung über mehrere Jahre die Konzessionsabgabe beeinflussen würde, kam es zu keinem Änderungsantrag.
Die Anpassung der Verbrauchsgebühr inkl. MwSt. auf 3,05 €/m³ und die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wurden anschließend mehrheitlich beschlossen.

Gebührenkalkulation Abwasser für das Jahr 2015
– Beschlussfassung über die neuen Abwassergebührensätze
– Beschlussfassung über die Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 13. Dezember 2011
Stadtkämmerer Schneider führte in Kürze aus, dass sich die Aufwendungen zur Behebung der im Rahmen der Eigenkontrollverordnung festgestellten Schäden auf die Gebührenhöhe auswirken. (Über die Schäden hat die Verwaltung im Mitteilungsblatt und bei der Bürgerversammlung am 25. November berichtet.) Im Vergleich zum Vorjahr beträgt die Mehrbelastung im Bereich des Unterhalts rund 55.000 €. Weiter hinzu kommen einmalige Mehrbelastungen, z. B. eine Drossel an einem Rückhaltebecken in der Nähe der Kreissparkasse, die für 50.000 € ertüchtigt werden muss. Auf der Kläranlage fallen 20.000 € für die Reparatur eines Räumschildes sowie ca. 25.000 € für den Abbruch und die Entsorgung des außer Betrieb genommenen Tropfkörpers an. Entlastend hingegen wirken sich die Gebührenüberdeckungen aus den Vorjahren aus, die im Schmutzwasserbereich rund 105.500 € und im Niederschlagswasserbereich rund 13.600 € betragen. Diese sind auszugleichen.
Im Ergebnis steigt die Schmutzwassergebühr um 22 Cent auf 2,67 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr um 4 Cent auf 0,35 € pro m². Insgesamt bedeutet dies lt. dem Stadtkämmerer für eine Durchschnittsfamilie mit zwei Kindern in einem Ein-familienhaus bei einem jährlichen Verbrauch von 123 m³ eine Mehrbelastung von monatlich 2,60 €.
Eine weitere Satzungsänderung bezieht sich auf die Mitwirkungspflicht von Unternehmen. Laut Wassergesetz sind sämtliche Betriebe, die durch ihren Abwasseranfall einen relevanten Einfluss auf die Abwasseraufbereitung in der Kläranlage haben, in einem Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind grundsätzlich verpflichtet, der Stadt auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Aktualisierung des Katasters zu machen – dieser Bitte kommen trotz mehr-facher Aufforderung leider nicht alle Betriebe nach. Durch die Aufnahme eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes zur Lieferung der notwendigen Daten soll hier ein Druckmittel geschaffen werden.
Der Gemeinderat beschloss die Satzungsänderungen einstimmig.

Genehmigung von Spenden
– Pauschale Annahmeentscheidung für das 4. Quartal 2014
– Einzelgenehmigung zur Annahme von Spenden
Bürgermeister Züfle führte aus, dass Kleinspenden in Höhe von 500 € eingegangen sind. Darüber hinaus erhielt die Bücherei Sachspenden. Zur Einzelgenehmigung standen folgende Spenden an: 500 € für den Kindergarten Hepsisau, 1.000 € für die offene Jugendarbeit/Jugendtreff, 600 € für die Förderschule, 1.500 € für die Limburg-Grundschule und 1.000 € für die Grund- und Werkrealschule.
Der Gemeinderat genehmigte pauschal die Annahme der Kleinspenden für das 4. Quartal 2014 und einzeln die Annahme der größeren Spenden.

Bekanntgaben und Anfragen
1. Geschäftsbericht des Jahres 2014
Bürgermeister Züfle ging in Kürze auf markante Punkte der Verwaltungsstatistik ein. Sehr erfreulich ist, dass mit 9.751 Ein-wohnern zum Jahresende der höchste jemals festgestellte Stand erreicht wurde. Dies spreche sehr für die Attraktivität Weilheims, da der Zuwachs ausschließlich über Zuzüge erreicht wurde. Der Wermutstropfen dabei ist, dass der Geburtensaldo deutlich negativ ist. 62 Neugeborenen standen 104 Sterbefälle entgegen.
2. Umlegungsverfahren Schützenwiese
Die Verwaltung teilte mit, dass das Verfahren endgültig abgeschlossen werden konnte.
3. Asylbewerber in der Anschlussunterbringung
Bürgermeister Züfle gab bekannt, dass sechs Männer und eine Witwe mit drei Kindern aus Syrien zur sogenannten Anschlussunterbringung anstehen. Diese ist von der Stadt zu gewährleisten, während die Erstunterbringung dem Landkreis obliegt. Für diese Personen, die sich bereits ein bis zwei Jahre in Deutschland aufhalten, werden noch Wohnungen gesucht. Vermieter können sich beim Ordnungsamt der Stadt, Herrn Burkhardt, melden.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

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Öffnungszeiten Bürgerbüro

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  • Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
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