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Weilheim Aktuell: Weilheim an der Teck

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Aus dem Gemeinderat

Artikel vom 21.10.2020

Neubau Turnhalle Limburgschule
– Freigabe Entwurfsplanung und Kostenberechnung
– Einreichung Bauantrag

Bürgermeister Johannes Züfle erläuterte zunächst im Überblick die seit 2018 getroffenen Entscheidungen und Beauftragungen von Architekten und Fachplanern, die am Neubau der Turnhalle an der Limburgschule mitwirken. Seit der Freigabe des Vorentwurfs mit Kostenschätzung durch den Gemeinderat im Juni 2020 wurde die für gut befundene Planung in der Zwischenzeit weiter detailliert.

Den aktuellen Stand der Entwurfsplanung und Kosten­berechnung stellte Architekt Jan Elsenhans in der Sitzung vor. Besonderheiten und zugleich Gesicht des Gebäudes vor allem in Richtung Lindach sind sicherlich äußerlich die Dach­geometrie als Paralleldach und der rote Sichtbeton sowie die großen Lamellen­fenster. Auch im Inneren des Gebäudes ­dominiert optisch der Beton, im Zusammenspiel mit Terrazzoböden im offenen Foyer. Die Turnhalle ist nicht nur für Schul- und Vereinssport nutzbar, sondern ist auch für schulische Veranstaltungen ausgelegt.

Züfle betonte weiterführend die angestrebte sehr nachhaltige Gebäudetechnik: Um die Nachhaltigkeit der Schule weiter zu steigern, sieht die Stadt vor, zusätzlich zur bestehenden Hackschnitzelheizung eine Photovoltaik-(PV-)Anlage auf dem Dach der neuen Turnhalle zu errichten. So kann die neue Turnhalle einerseits über die Hackschnitzelheizung der Limburgschule beheizt werden. Andersherum versorgt die PV-Anlage auch die Schule mit Eigenstrom.

Zu den Kosten führte der Architekt aus, dass das Gesamt­budget des Bauvorhabens um rund 4 Prozent auf 5,946 Mio. Euro ge­stiegen ist. Zurückzuführen ist dies hauptsächlich auf die höheren Kosten der Dachausführungen mit rund 150.000 Euro. Die Kosten von rund 120.000 Euro für die PV-Anlage werden zusätzlich veranschlagt. Die Stadtverwaltung spricht sich zwar für die teuerste Lösung aus, die dafür aber die kürzeste Armortisations­zeit hat. So soll gleich von Beginn an mehr Strom erwirtschaftet werden und der Halle nebst Schule weitgehend Unabhängigkeit bei der Stromversorgung ermöglicht werden. Ziel ist, die aufgewendeten Anschaffungskosten aus dem damit erwirtschafteten Ertrag möglichst schnell zu decken.

Aus den Reihen des Gremiums wurde mehrheitlich ein ­schlüssiges Gesamtkonzept gelobt. Es folgten Fragen zu ­Materialien und Ausstattungsaspekten, die der Architekt ausführlich beantworten konnte. Einzelne Punkte und Anregungen sollen aber noch mit bei der Ausführungsplanung berück­sichtigt werden. Im Plenum wurde zudem die Notwendigkeit und Langlebigkeit von Stromspeichern im Zusammenhang mit der PV-Anlage diskutiert. Ein Ratsmitglied erkundigte sich überdies, ob die beiden Hallen im Untergeschoss eine flexible oder starre Wand trennt. Der Architekt erläutert, dass es sich um einen hoch- und runterfahrbaren Trennvorhang handelt, um die Halle auch im Gesamten nutzen zu können.

 

Das Gremium folgte dem Beschlussvorschlag zur Freigabe der Planungsentwürfe und zur Einreichung des Bauantrags sowie zur Kostenfreigabe für die PV-Anlage mit zwei Gegenstimmen.
Der Bauantrag soll noch im Jahr 2020 zur Genehmigung eingereicht werden. Im selben Atemzug wird die Stadtverwaltung die Fördermittelanträge einreichen.

   

Abschluss der Jahresrechnung 2019

Bericht folgt nächste Woche.

   

Klimaschutzagentur Landkreis Esslingen

–Beitritt zum Kommunalen Klimaschutzverein Landkreis Esslingen e. V.

Hierzu berichtete der Vorsitzende, dass Baden-Württemberg mit Abstand das Bundesland mit den meisten Energieagenturen ist. Mit wenigen Ausnahmen befindet sich in jedem Landkreis eine Energie- oder Klimaschutzagentur, deren Aufgaben und Angebote sich jedoch stark unterscheiden. Auch im Landkreis ­Esslingen gibt es seit 2007 eine solche Energieagentur – die Energieagentur Landkreis Esslingen gGmbH (EALKES). Ihre Aufgaben beschränkten sich mit einer Mitarbeiterin fast ausschließlich auf die kostenlose Erstberatung von Privatpersonen. Nach Ablauf der Landesförderung wurde deutlich, dass sich die Agentur finanziell nicht selbst tragen kann, wie es ursprünglich vorgesehen war. Als einer der Gesellschafter der EALKES stellte sich der Landkreis Esslingen die Grundsatzfrage, ob und in ­welcher Rechts- und Organisationsform und mit welchen Auf­gaben die EALKES weitergeführt werden soll und kann.

Zunächst wurde 2019 ein Integriertes Klimaschutzkonzept erstellt, es folgte ein Konzept zur Neuausrichtung der ­EALKES. Ziel des neuen Konzepts ist vor allem die Beratung von ­Kommunen und Gewerbetreibenden. Privatpersonen sollen auch weiterhin Rat finden. Die neue Agentur soll daher nicht mehr als reine Energieagentur agieren, sondern zu einer Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen (KLISCHA) weiterentwickelt werden.

Den fortschreitenden Klimawandel im Blick, soll die ­KLISCHA insbesondere für Städte, Gemeinde und den Landkreis Kooperations­partner bei der Umsetzung des Integrierten Klima­schutzkonzepts (IKK) sein. Die Ansätze sind vielfältig: die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden und auf Parkplätzen mit ­mindestens 75 Stellplätzen. Dazu gehört aber auch eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte. Alle Kommunen sollen zudem verpflichtet werden, künftig ihren Energieverbrauch zu erfassen, um Einsparpotenziale zu erkennen und zu nutzen.

Gerade kleinere Kommunen können so Personalkosten für eine/n Klimaschutzbeauftragte/n sparen und vom Know-how der KLISCHA profitieren. Diese kann ihrerseits einen Beitrag zur Wirtschaftsförderung leisten, wenn sich aus den Beratungen der neuen Agentur Aufträge für lokale Betriebe ergeben.

Der Vorsitzende hob die gute Erfahrung beim Zweckverband Breitbandversorgung hervor, hier hat die Stadt gute ­Erfahrungen gemacht und sieht deutliche Vorteile in der Verwaltung.

Als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) soll die ­KLISCHA innerhalb des Mantels der jetzigen EALKES untergebracht werden. Die Gesellschaftsanteile werden wie folgt getragen: 50 Prozent Landkreis Esslingen, 30 Prozent Große Kreisstädte und 20 Prozent Kommunaler Klimaschutzverein Landkreis Esslingen e. V.

Die Klimaschutzagentur soll zum Jahresanfang 2021 ihre Arbeit mit 3,5 Vollzeitäquivalenten aufnehmen.

Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt zum Kommunalen Klimaschutzverein Landkreis Esslingen e. V. und dem Erwerb eines Geschäftsanteils durch den Kommunalen Klimaschutzverein Landkreis Esslingen e. V. mit einer Gegenstimme zu.

 

Abwasseranlagen

– Vergabe der Bauarbeiten

Im Jahr 2015 wurde die Schmutzfrachtberechnung für den Einzugs­bereich der Kläranlage Weilheim zur Genehmigung beim LRA ES eingereicht. 2016 wurde die Einleiterlaubnis für sämt­liche Regenbehandlungsanlagen erteilt. Da diese ­Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2020 befristet ist, erfolgt in diesem Jahr eine Fortschreibung der Schmutzfrachtberechnung mit dem Ziel der Verlängerung der Einleiterlaubnis.

Außerdem stehen die Reparaturen bzw. Nachrüstungen von zwei Regenüberlaufbecken (RÜB) an: Zum einen soll eine beschädigte Stauklappe so erneuert werden, dass zugleich eine Messeinrichtung zur Erfassung des Entlastungsverhaltens des Beckens installiert werden kann. Bei einem anderen RÜB werden aufgrund der baulichen Situation bei jedem Stark­regen­ereignis Schwebstoffe in die Lindach eingeleitet. Das LRA ES fordert deshalb die Nachrüstung eines Grob- und Feststoffrückhalts. Da die bauliche Situation des Trennbauwerks in der ­Neidlinger Straße den Einbau dieser Einrichtung nicht zulässt, wird am Überlauf im Becken selbst eine Sieb-/Rechenanlage installiert. Auch hier wird eine Messeinrichtung zur Erfassung des Entlastungsverhaltens nachgerüstet.

Mit der Planung und Bauleitung wurde Weber-Ingenieure GmbH, Pforzheim, beauftragt. Zur Umsetzung der erforder­lichen ­Arbeiten fand eine öffentliche Ausschreibung statt. Von neun Firmen gaben zwei Firmen ein Angebot ab. Nach ­Prüfung und Wertung durch die Stadtverwaltung ist die Firma bgu-Umweltschutzanlagen GmbH, 74626 Bretzfeld, günstigste Bieterin. Der Abschluss der Arbeiten ist voraussichtlich im Jahr 2021 zu erwarten.

Die Ratsmitglieder folgten dem Beschlussvorschlag einstimmig und beschlossen somit die Vergabe der maschinentechnischen Arbeiten an bgu-Umweltschutzanlagen GmbH.

 

Gründung des Zweckverbands Klärschlammverwertung Böblingen

Die Klärschlammverordnung regelt insbesondere ­Anforderungen an die Verwertung von Klärschlämmen zu Düngezwecken auf landwirtschaftlich genutzten Böden. Mit der Gesetzesänderung 2017 wurden die bisher geltenden Anforderungen an die bodenbezogene Klärschlammverwertung verschärft. Der Gesetzgeber verbietet aus Vorsorgegründen die Verwertung von Klärschlamm, z. B. als Dünger. Neben einer Reduzierung giftiger Substanzen aus dem Klärschlamm muss der für den Menschen überlebenswichtige Rohstoff Phosphor rückgewonnen und damit wieder verwertbar gemacht werden (Kreislaufwirtschaft). Die thermische Nutzung des Klärschlamms ist für beide Ziele die effizienteste Lösung.

Mit dem Wegfall der Möglichkeit zur Ausbringung des Klärschlamms und der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung fallen jedoch auch einige Entsorgungswege weg. Dies führt zu gestiegenen Entsorgungskosten. Ein Zusammenschluss ­mehrerer Landkreise, Kommunen und Zweckverbände strebt daher zur Klärschlammentsorgung eigene Verbrennungs­kapazitäten an. Diesem Vorhaben möchte sich auch das Gruppen­klärwerk Wendlingen anschließen. In diesem ist die Stadt Weilheim über die Entsorgung des Gewerbegebiets Au Mitglied. Konkret zu entscheiden war daher, wie der Bürger­meister als Vertreter der Stadt in der Zweckverbandsversammlung des Gruppenklärwerks abstimmen soll.

Aus den Reihen der Rätinnen und Räte kam die Frage auf, warum die Stadt Weilheim selbst ihren Klärschlamm nicht auch zukünftig in der geplanten Verbrennungsanlage verwertet. Stadtbaumeister Jens Hofmann erläutert, dass die Stadt in den vergangenen Jahren keine Probleme bei der Entsorgung hatte und mit Blick auf die Kosten ein Absetzen des Klärschlamms in Böblingen nicht vorgeschlagen wird.

Das Gremium ermächtigte den Bürgermeister in der Verbandsversammlung des Gruppenwerks der Gründung eines Zweckverbands zuzustimmen. Zur Bevollmächtigung zählt auch die Zustimmung zu den erforderlichen Entscheidungen.

 

Bebauungsplan „Zeller Straße 18“

– Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat hat am 22. September 2020 die Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplans „Hinter der Ziegelhütte – 2. Änderung“ beschlossen. Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass es bereits einen gleichlautenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1996 gibt. Der Geltungsbereich bezieht sich jedoch auf eine andere Fläche. Mit Blick auf eine rechtssichere Aufstellung des neuen Bebauungsplans muss auch der Titel des Bebauungsplanverfahrens ausreichend bestimmt sein. Der Bebauungsplan erhält den Titel „Zeller Straße 18“.

Bereits im Rahmen der Grundstückszuteilung wurde dem Gemeinderat die Planung der „FRA Fischer Rüdenauer ­Architekten PartmbB“ vorgestellt. Die Konzeption wurde ­positiv bewertet. Um die planungsrechtlichen Festsetzungen aus städte­baulicher Sicht sinnvoll mit der vorliegenden Planung zu harmonisieren, muss der rechtskräftige Bebauungsplan ge­ändert werden.

Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für die Aufhebung der Beschlüsse aus, sodass der Bebauungsplan „Zeller Straße 18“ aufgestellt wird. Dem Entwurf des Bebauungsplans in der ­Fassung vom 18. Oktober 2020 wird ohne Gegenstimmen zugestimmt.

 

Genehmigung von Spenden

Pauschale Annahmeentscheidung 3. Quartal 2020

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme von vier Spenden unter 300 Euro. Die Gelder werden wie üblich im Sinne der Spender verwendet.

 

Bekanntgaben

Gewässerschau: Am 10. November 2020 findet die nächste Gewässerschau statt. Dabei besichtigen Vertreter des Landrats­amts und der Stadt Weilheim Fließgewässer, um zu überprüfen, ob dort alle Bestimmungen eingehalten sind. Auch Ver­besserungen, z. B. zur Durchgängigkeit oder zum Hoch­wasser­schutz, sollen so erkannt werden.

Minispielfeld an der Lindach-Sporthalle: Das Feld wurde im Oktober 2020 erstmals grundlegend saniert. Dazu wurde sowohl der Kunstrasenteppich, als auch die darunterliegende Elastikschicht erneuert. Das Spielfeld kann ab sofort wieder genutzt werden.

Schafstall: Die Hubfenster auf der Bergseite und die Fenster am First sind fertig montiert. Nächste Woche folgen die Hub­fenster auf der Talseite. Die „Hardware“ ist damit fertig, der Schäfer kann den Stall ab Ende nächster Woche vollumfänglich nutzen. Lediglich die elektrische Steuerung wird noch nachgerüstet. Zwei Ratsmitglieder erkundigten sich, ob bei den Arbeiten im Schafstal alles plangemäß und zur Zufriedenheit des Schäfers läuft. Baumeister Jens Hofmann antwortete, dass es sogar schneller als geplant voranging. Ein vorhandenes Schiebetor soll noch durch ein Rolltor ausgetauscht werden. Die Planung wurde im Vorfeld mit dem Pächter abgestimmt. Es dürften daher keine offenen Punkte mehr bestehen.

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