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Gemeinderat Archiv: Weilheim an der Teck

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Aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 17.05.2018

Bürgerfragerunde
Von der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt.

Neufassung der Friedhofsordnung
Die Nachfrage der verschiedenen Grabformen hat sich über die Jahre zunehmend gewandelt. Der Trend geht generell hin zu weniger pflegeintensiven Ruhestätten. Außerdem wird die Urnenbestattung nach wie vor häufig gewählt.
Die Stadt Weilheim möchte sich diesen gesellschaftlichen Veränderungen und neuen Bedürfnissen anpassen. Der Gemeinderat hat daher bereits in den vergangenen Sitzungen die Weichen für zeitgemäße und weniger kostenintensive, aber dennoch hochwertige Grabformen gestellt. Außerdem soll der Friedhof Weinsteige mit seinen beiden Friedhofsteilen künftig eine gestalterische Gesamtheit bilden.
Von der Verwaltung wurde daher sukzessive ein Gesamtkonzept entwickelt, welches vom Gemeinderat intensiv beraten und nun in der vergangenen Sitzung in Form einer neuen Friedhofsatzung endgültig auf den Weg gebracht wurde. Die neue Satzung tritt zum 1. Juli 2018 in Kraft. Sie basiert auf einer an die Weilheimer Bedürfnisse angepassten Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg und verbindet damit Bewährtes mit den örtlichen Besonderheiten.
Wesentliche Punkte sind unter anderem eine Verkürzung der Ruhezeiten und die Aufnahme neuer Grabarten wie gärtner-gepflegten Urnengemeinschaftsgräbern, Erdgräbern in Sonderlage oder Wahl- und Reihengräbern sowie Urnengräbern im gestaltungsfreien Feld. Außerdem wurden einige gestalterische und organisatorische Belange angepasst.
Die Satzung wird in einem der kommenden Mitteilungsblättern abgedruckt.

Satzung zur Bestattungsgebührenordnung
Mit der Änderung der Friedhofsatzung geht auch eine Anpassung der Bestattungsgebührenordnung einher. Nicht nur die vorangehend dargestellten Änderungen der Ruhezeiten und neuen Grabarten, sondern vor allem auch die Einstellung von städtischem Personal und die Beschaffung der erforderlichen Maschinen für den Friedhof seit 2015 machten eine grundlegend neue Berechnung der Gebühren erforderlich. Dass die Stadt die Bestattungen seit dem mit eigenem Personal durchführen muss, zeigt sich als deutlicher Knick in der Kurve des Kostendeckungsgrads. Die Umstellung auf das neue Haushaltrecht mit der Erwirtschaftung der geforderten Abschreibungen tat ihr Übriges.
Die Gemeinde hat zwar einen Ermessensspielraum hinsichtlich des Kostendeckungsgrades von Friedhöfen, zuletzt wurden jedoch nur noch deutlich unter 50 % der Aufwendungen erwirtschaftet. Der Rest musste dem allgemeinen Haushalt ent-nommen werden. Bürgermeister Johannes Züfle wies darauf hin, dass die Stadt verpflichtet ist, Gebühren zu erheben. Sie muss zunächst Einnahmen generieren, die für bestimmte Leistungen erbracht werden. Erst danach dürfen die allgemeinen Steuermittel herangezogen werden.
Der Vorsitzende erläuterte ausführlich die Anpassungen der Gebühren in den wichtigsten Bereichen. Dabei wird zwischen Verwaltungsgebühren, Bestattungskosten, Gebühren für die Aussegnungshalle, Grabnutzungsgebühren, Trittplattengebühren und Pflegegebühren unterschieden. Dies schafft Transparenz und erleichtert eine verursachergemäße Abrechnung.
In der anschließenden Diskussion wurde Lob für die gute Aufarbeitung der Kalkulation geäußert. Die Anpassung der Ge-bühren wurde wegen des geringen Kostendeckungsgrads als notwendig betrachtet. Aus dem Gremium wurde betont, dass die Gebühren im direkten Vergleich zu vielen anderen Kommunen dennoch moderat ausfallen.
Die einstimmig beschlossene Gebührensatzung wird separat in einem der nächsten Mitteilungsblättern abgedruckt.

Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt daher in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Über das Mitteilungsblatt und die städtische Webseite wurde ein entsprechender Aufruf veröffentlicht, worauf sich 23 Personen für das Amt beworben haben. Aus diesen Bewerbern hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung die geforderte Anzahl von elf Personen (in geheimer Wahl) gewählt.
Die gewählten Bewerber werden nach öffentlicher Auslegung dem Amtsgericht vorgeschlagen. Aus dieser Vorschlagsliste wählt ein Wahlausschuss des Amtsgerichts wiederum letztendlich die erforderliche Anzahl an Schöffen.
Der Hinweis zur Veröffentlichung der Vorschlagsliste erfolgt gesondert im nächsten Mitteilungsblatt.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Modernisierung der Elektrotechnik
sowie teilweise Maschinen- und Sicherheitstechnik der Außenstationen (RÜBs, Pumpwerke) inkl. Ausrüstung mit Fernwirktechnik
– Vergabe BA 2
Die städtische Kläranlage unterhält einige Außenstationen wie Regenüberlaufbecken und Pumpwerke. Diese werden zwar regelmäßig von den Mitarbeitern begangen und auf Auffälligkeiten überprüft, im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses könnte jedoch hoher Schaden entstehen. Die Stadt ist voll haftbar, sollte es beispielsweise zu einem unkontrollierten Ablauf von Abwässern kommen.
Um die Betriebssicherheit weiter zu verbessern ist daher vorgesehen, die Außenstationen mittels sogenannter Fernwirktechnik an das Prozessleitsystem der Kläranlage anzuschließen. Der erforderliche Aufwand wurde bereits durch Weber Ingenieure erhoben.
Die Modernisierung der Elektrotechnik sowie teilweise Maschinen- und Sicherheitstechnik der Außenstationen wurden öffentlich ausgeschrieben und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Als wirtschaftlichste Bieterin für die EMSR-Arbeiten ging die Firma Wittinger aus Ostfildern hervor, Angebotspreis 207.540,76 Euro.
Für die maschinentechnischen Arbeiten wurde die Firma Eliquo Stulz GmbH aus Grafenhausen beauftragt, mit dem wirtschaftlichsten Angebot über 69.814,50 Euro.
Haushaltsmittel in entsprechender Höhe sind eingestellt.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Sanierung Faulturm
– Vergabe Betoninstandsetzungsarbeiten
Der Faulbehälter der städtischen Kläranlage stammt noch aus den Jahren 1963/64. Nach einer Sanierung im Jahr 2000 wurde der Zustand 2016 letztmalig untersucht. Die Prüfung ergab zahlreiche Schäden, die zwar nicht gravierend sind, allerdings zu schwerwiegenden Schäden führen können, falls sie nicht zeitnah behoben werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2017 die Planungsleistungen vergeben. Nun wurden die auszuführenden Arbeiten ausgeschrieben. Als günstigste Bieterin ging die Firma Lach GmbH aus Winden hervor. Zur Vergabesumme von rund 240.000,00 Euro kommen noch kleinere bauseitige Leistungen sowie die Honorarkosten i.H.v. rund 30.000,00 Euro hinzu. Die Mittel stehen im Haushaltsplan bereit.
Durch die Maßnahme werden weitere Folgekosten vermieden und die Verwaltung erhofft sich eine weitere Nutzungsdauer von 30 Jahren, wenn die komplette Innensanierung abgeschlossen ist.

EKVO-Kanalsanierung 2018
– Vergabe der Bauarbeiten
Die Eigenkontrollverordnung setzt den rechtlichen Rahmen für Betrieb und Instandhaltung der städtischen Abwasser-beseitigungsanlagen. Als Pflichtaufgabe der Stadt ist eine regelmäßige Überprüfung und Sanierung der Kanäle erforderlich.
Die für 2018 vorgesehenen Sanierungsarbeiten wurden an neun leistungsfähige Firmen versandt, von denen alle ein Angebot abgegeben haben. Als günstigste Bieterin ging die Firma Rohr- Fuchs GmbH aus Filderstadt-Plattenhardt hervor. Die Angebotssumme lag bei 200.961,01 Euro und wurde vom Gemeinderat vergeben.
Schwerpunkte der Arbeiten sind die Bereiche Kernstadt, Lerchenstraße – Wermeltswiesenweg und Egelsbergstraße. Die Kosten liegen im Rahmen der Haushaltsmittel.

Bekanntgaben und Anfragen
Bürgermeister Johannes Züfle gab bekannt, dass im Baugebiet Gänsweide II vier weitere Grundstücke vergeben werden konnten.
Außerdem gab er bekannt, dass der Baubeginn für die Sanierung der Oberen Mühlstraße auf den 22. Mai 2018 vorgezogen wird.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

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