# Analytics ID: UA-54734766-1

Dienstleistungen Service-BW: Weilheim an der Teck

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Chatbase
Chatbase ist eine Plattform zum Erstellen, Trainieren und Verwalten von KI-Chatbots mit verschiedenen Datenquellen.
Verarbeitungsunternehmen
Chatbase.co Inc.
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Wir setzen Chatbots ein, um mit Ihnen zu kommunizieren. Chatbots sind in der Lage, ohne menschliche Hilfe auf Ihre Fragen und sonstigen Eingaben zu reagieren.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Hierzu analysieren die Chatbots neben Ihren Eingaben weitere Daten, um passende Antworten zu geben (z. B. Namen, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, Kundennummern und sonstige Identifikatoren, Bestellungen und Chatverläufe). Ferner können über den Chatbot Ihre IP-Adresse, Logdateien, Standortinformationen und andere Metadaten erfasst werden. Diese Daten werden auf den Servern des Chatbot-Anbieters gespeichert.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für den Einsatz von Chatbots ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern der Chatbot zur Vertragsanbahnung oder im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt wird. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In allen anderen Fällen erfolgt der Einsatz auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer möglichst effektiven Kundenkommunikation (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Ort der Verarbeitung
Chatbase verarbeitet im Rahmen der Interaktion mit Ihnen alle eingegebenen Daten und leitet diese an unsere internen Chatsysteme weiter.Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten nach Kanada erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2001) 4539 der Europäischen Kommission.
Datenempfänger

Chatbase.co Inc., 4700 Keele Street, 215 Bergeron Centre, Toronto, ON, Canada, M3J 1P3

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Weilheim an der Teck
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Jobs
Digitale Prozesse

Hauptbereich

Medizinische Rehabilitationsmaßnahme beantragen

Eine medizinische Rehabilitation (Reha) bezeichnet Maßnahmen zur Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der Gesundheit nach einer Krankheit, einer Operation oder einem Unfall. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen werden grundsätzlich in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt, mit denen der zuständige Versicherungsträger einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat.


Eine Rehabilitation kann Ihnen helfen, den dauerhaften Eintritt einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder mit den Folgen Ihrer Erkrankung besser zurechtzukommen. Die Kosten übernimmt in diesem Fall Ihre Krankenkasse.

Soll eine Rehabilitation dazu dienen, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von der Rentenversicherung erbracht.

Bei einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall ist die Unfallversicherung als Leistungsträger zuständig.

Die Leistungen können stationär, zunehmend aber auch ganztägig ambulant durchgeführt werden und dauern circa drei Wochen. Sie können – wenn es medizinisch notwendig erscheint – verkürzt, aber auch verlängert werden.

Zu den häufigsten rehabilitationsbedürftigen Erkrankungen gehören:

  • Gelenk­ und Wirbelsäulenerkrankungen
  • Krankheiten des Herz-­Kreislaufsystems
  • psychische Erkrankungen
  • Krebserkrankungen

Für besondere Formen der Vorsorge beziehungsweise Rehabilitation wie Mutter oder Vater-Kind-Kur oder geriatrische Reha ist die Krankenkasse zuständig.

Wunsch und Wahlrecht
Gern können Sie Ihrem Versicherungsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung et cetera ) Ihre Wünsche zu einer bestimmten Rehabilitationseinrichtung nennen. Ihr Versicherungsträger prüft, ob diesen Wünschen entsprochen werden kann. Dabei wird auch Ihre persönliche Lebens- und Familiensituation beachtet.

Wichtig ist jedoch immer, dass das Rehabilitationsziel in der von Ihnen gewählten Reha-Einrichtung mit der gleichen Wirkung und in der gleichen Qualität erreicht werden kann, wie in der Einrichtung, die Ihr Versicherungsträger ausgewählt hätte.

Krankenversicherung: Sollte für Ihre Auswahl einer teureren Einrichtung kein ausreichender Grund vorliegen, können Sie diese dennoch auswählen , wenn sie medizinisch geeignet ist und über einen Versorgungsvertrag verfügt. In diesem Fall sind bei der Krankenkasse die Mehrkosten bis zu Hälfte durch Sie selbst zu tragen. Die gesetzliche Zuzahlung ist davon unabhängig gegenüber der Reha-Einrichtung zu leisten.

Voraussetzungen

  • Ärztliche Empfehlung/Verordnung
  • Erfüllung der Wartezeit (vom Grund und dem Rehabilitationsträger abhängig)
    Grundsätzlich gilt: Wenn Sie bereits eine stationäre medizinische Rehabilitationsleistung in Anspruch genommen haben, haben Sie erst nach einer Dauer von vier Jahren erneut Anspruch darauf. Bei ambulanten Maßnahmen beträgt die Wartezeit drei Jahre. Ist eine frühere medizinische Rehabilitationsleistung medizinisch dringlich erforderlich, können Sie auch früher einen Antrag auf eine erneute Reha-Maßnahme stellen.

Verfahrensablauf

Der Arzt bestätigt Ihnen seine Empfehlung für eine medizinische Rehabilitationsleistung auf einem Formblatt.

  • Dieses Formblatt reichen Sie gemeinsam mit dem Rehabilitationsantrag bei der zuständigen Stelle ein. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare.
  • Der zuständige Rehabilitationsträger kann eine körperliche Untersuchung anordnen, um Ihren Anspruch auf eine medizinische Rehabilitationsleistung zu prüfen.
  • Nach Prüfung des Anspruchs bewilligt der zuständige Rehabilitationsträger Ihre medizinische Rehabilitationsleistung oder lehnt Ihren Antrag ab.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Formblatt mit ärztlicher Empfehlung
  • Antrag auf medizinische Rehabilitation

Kosten

Für das Antragsverfahren: keine

Wegen Zuzahlungen für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen beziehungsweise ambulante medizinische Reha-Maßnahmen informieren Sie sich direkt beim jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse beziehungsweise . Rentenversicherung et cetera ).

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, die der Unfallversicherungsträger leistet, sind zuzahlungsfrei.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V ) - Gesetzliche Krankenversicherung:

  • § 27 Krankenbehandlung
  • § 40 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • § 41 Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
  • § 61 Zuzahlungen
  • § 111 Versorgungsverträge mit Vorsorge- oder Rehabiltationseinrichtungen

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI ) - Gesetzliche Rentenversicherung:

  • § 9 Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe
  • § 13 Leistungsumfang
  • § 15 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • 17 Leistungen zur Nachsorge
  • § 20 Anspruch
  • § 21 Höhe und Berechnung
  • § 28 Ergänzende Leistungen
  • § 31 Sonstige Leistungen
  • § 32 Zuzahlung bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und bei sonstigen Leistungen

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung:

  • § 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
  • § 26 Grundsatz
  • § 33 Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen

Zuständigkeit

  • für die ärztliche Empfehlung: Ihr behandelnder Arzt beziehungsweise . Ärztin.
  • für den Antrag auf medizinische Rehabilitationsleistungen:
    • für rentenversicherte Berufstätige: die gesetzliche Rentenversicherung
    • für Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit: die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft
    • für Wehrdienst- und Kriegsgeschädigte und Opfer von Gewalt: das Versorgungsamt (Landratsamt)
    • für alle bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherten (sofern nicht ein anderer der unten genannten Träger zuständig ist): ihre Krankenkasse
    • Personen, die weder renten- noch krankenversichert sind, aber als bedürftig im Sinnes des Sozialhilfegesetzes gelten: das Sozialamt
      Sozialamt ist,
      • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
      • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (zum Beispiel Kranken-, Renten-, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet. Die Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe vermitteln barrierefreie Informationsangebote für Leistungsberechtigte und Arbeitgebende.

Freigabevermerk

23.05.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
zum Seitenanfang