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Dienstleistungen Service-BW: Weilheim an der Teck

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555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

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Vereinigte Staaten von Amerika

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Chatbase
Chatbase ist eine Plattform zum Erstellen, Trainieren und Verwalten von KI-Chatbots mit verschiedenen Datenquellen.
Verarbeitungsunternehmen
Chatbase.co Inc.
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Rechtsgrundlage für den Einsatz von Chatbots ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern der Chatbot zur Vertragsanbahnung oder im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt wird. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In allen anderen Fällen erfolgt der Einsatz auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer möglichst effektiven Kundenkommunikation (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Ort der Verarbeitung
Chatbase verarbeitet im Rahmen der Interaktion mit Ihnen alle eingegebenen Daten und leitet diese an unsere internen Chatsysteme weiter.Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten nach Kanada erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2001) 4539 der Europäischen Kommission.
Datenempfänger

Chatbase.co Inc., 4700 Keele Street, 215 Bergeron Centre, Toronto, ON, Canada, M3J 1P3

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Stadt Weilheim an der Teck
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Digitale Prozesse

Hauptbereich

Energieversorgung - Genehmigung des Netzbetriebs (Land) beantragen

Leistungsfähige und zuverlässige Energieversorgungsnetze sind Voraussetzung für eine Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Die Versorgung soll folgenden Anforderungen genügen:

  • sicher
  • preisgünstig
  • verbraucherfreundlich
  • effizient
  • umweltverträglich

Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes muss genehmigt werden. Eine Genehmigung ist für jedes einzelne Netz erforderlich. Die räumliche Abgrenzung wird bei einem Verteilernetz durch das jeweilige Konzessionsgebiet bestimmt.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Elektrizitäts- oder Gasversorgungsnetz ist in Baden-Württemberg gelegen
  • Ausreichende personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Betreibers

Verfahrensablauf

Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag stellen, der Angaben zu folgenden Punkten enthält:

  • Gebiet des Energieversorgungsnetzes
  • Handelt es sich um ein Übertragungs- oder Elektrizitätsverteilernetz?
  • Handelt es sich um ein Fernleitungs- oder Gasverteilernetz?
  • Handelt es sich um ein Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern?
  • Anzahl der Hausanschlüsse
  • Anzahl der Anschlüsse an Erzeugungsanlagen
  • Ein- und Ausspeisepunkte
  • Vorsorge zur Beschaffung von Regelenergie und von Energie für Ausgleichsleistungen
  • Maßnahmen zur Behebung von Störungen
  • wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers

Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Fristen

Antrag: rechtzeitig vor der geplanten Aufnahme des Netzbetriebs

Unterlagen

  • Darstellung des eigenen Unternehmens unter Angabe von Beteiligungen
  • Gesellschaftsvertrag (beziehungsweise Satzung) und gegebenenfalls Konsortialvertrag
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben:
      • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug
      • bei eingetragenen Genossenschaften: Genossenschaftsregisterauszug
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
  • Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Benennung der kaufmännischen und technischen Führungskraft sowie deren Befähigungsnachweis und Lebenslauf
  • Nachweis über die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. beziehungsweise der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (VDE-AR-N 4001 (S 1000) / DVGW-Arbeitsblätter G 1000 und G 1200 beziehungsweise G 1040), gegebenenfalls TSM-Bestätigung
  • Betriebsführungsverträge, sofern abgeschlossen
  • Konzessionsvertrag (Wegerechtsvertrag), sofern abgeschlossen
  • Kauf- oder Pachtvertrag über das Netz, sofern abgeschlossen
  • Darstellung des Risikomanagements für den Netzbetrieb (Störungsüberwachung und -behebung)
  • Für den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: aktuelle Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Gewinnabführungsverträge und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Für den Nachweis der Umsetzung des IT-Sicherheitskatalogs der BNetzA ( § 110 Absatz 1 EnWG): ISMS- Bescheinigung/ Zertifizierung

Kosten

Der Gebührenrahmen beträgt EUR 300,00 bis EUR 50.000.

Bearbeitungsdauer

Entscheidung des Ministeriums: innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage vollständiger Antragsunterlagen

Sonstiges

Keine

Rechtsgrundlage

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):

  • § 4 Genehmigung des Netzbetriebs

Gebührenverordnung Umweltministerium (GebVO UM):

  • Nummer 14.1 der Anlage zu § 1 Leistungsbereichsbezogene Gebührentatbestände

Zuständigkeit

Das Umweltministerium Baden-Württemberg

Vertiefende Informationen

Das Land Baden Württemberg bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Netzbetreibern umfassende Informationen rund um die Energieversorgung in seinem Versorgerportal an. Dort finden Sie allgemeingültige Festlegungen, Leitfäden und Hinweise und können Anträge herunterladen.

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

05.05.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

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Öffnungszeiten Bürgerbüro

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