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Dienstleistungen Service-BW: Weilheim an der Teck

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Chatbase
Chatbase ist eine Plattform zum Erstellen, Trainieren und Verwalten von KI-Chatbots mit verschiedenen Datenquellen.
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Chatbase.co Inc.
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Rechtsgrundlage für den Einsatz von Chatbots ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern der Chatbot zur Vertragsanbahnung oder im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt wird. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In allen anderen Fällen erfolgt der Einsatz auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer möglichst effektiven Kundenkommunikation (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Ort der Verarbeitung
Chatbase verarbeitet im Rahmen der Interaktion mit Ihnen alle eingegebenen Daten und leitet diese an unsere internen Chatsysteme weiter.Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten nach Kanada erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2001) 4539 der Europäischen Kommission.
Datenempfänger

Chatbase.co Inc., 4700 Keele Street, 215 Bergeron Centre, Toronto, ON, Canada, M3J 1P3

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Stadt Weilheim an der Teck
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen

Wenn Sie eine Baumaßnahme planen, können Sie Ihr Grundstück im Vorfeld durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst untersuchen lassen. Dieser Dienst prüft anhand von Luftaufnahmen, ob Ihr Grundstück frei von Kampfmitteln ist. Die Luftaufnahmen wurden im zweiten Weltkrieg von der amerikanischen und britischen Luftwaffe gefertigt.

Ergibt sich durch die Luftbildauswertung ein Verdacht auf Kampfmittel beziehungsweise werden dort Kampfmittel vermutet oder gefunden, müssen Sie sie sachgemäß entfernen lassen.

Zuständig ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst. Er übernimmt die

  • Entschärfung von Kampfmitteln,
  • Beförderung geborgener Kampfmittel und
  • Vernichtung von Kampfmitteln, einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials.

Die Beratung über vermutete Kampfmittel sowie die Suche und Bergung von Kampfmitteln übernimmt der Kampfmittelbeseitigungsdienst im Rahmen seiner Kapazität und gegen vollständige Kostenerstattung durch die Auftraggebenden. Wenn der Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht tätig werden kann, müssen Sie für diese Arbeiten private Firmen beauftragen.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Möchten Sie den Kampfmittelbeseitigungsdienst für eine Luftbildauswertung beauftragen, benötigen Sie das Auftragsformular zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung - Luftbildauswertung (PDF).

  • Füllen Sie es in Blockschrift sorgfältig aus.
  • Senden Sie es unterschrieben mit der Post oder vorzugsweise per E-Mail an den Kampfmittelbeseitigungsdienst.
    Fügen Sie einen Lageplan mit eindeutig und genau abgegrenztem Untersuchungsgebiet bei. Genaue Informationen dazu finden Sie im beigefügten Merkblatt des Auftragsformulars.
  • Wünschen Sie eine Beratung, Suche oder gegebenenfalls Bergung vorhandener Kampfmittel, wenden Sie sich an die Zentrale des Kampfmittelbeseitigungsdienstes.

Rufen Sie unter der Telefonnummer 0711-904 400-00 an, um einen Ortstermin zu vereinbaren.
Dabei werden mit dem Auftraggeber und einem Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die örtlichen Gegebenheiten begutachtet und je nach vorgesehener Maßnahme das weitere Vorgehen besprochen.

Das Vorgehen und Verhalten im Fall des Auffindens von Kampfmitteln finden Sie unter „Bombenfund oder andere Kampfmittel melden“.

Fristen

keine

Unterlagen

Um eine Luftbildauswertung zu beantragen, benötigen Sie:

Das Auftragsformular finden Sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Kosten

Es entstehen Ihnen Kosten für:

  • Luftbildauswertung
  • Beratung
  • Suche und Bergung der Kampfmittel

Die Höhe der Kosten finden Sie in:

Für Sie kostenfrei sind:

  • Entschärfung von Kampfmitteln
  • Beförderung geborgener Kampfmittel
  • Vernichtung von Kampfmitteln einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials

Die Kostenfreiheit gilt nicht auf bundeseigenen Liegenschaften.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens in der Luftbildauswertung beträgt die Bearbeitungszeit derzeit etwa 52 Wochen.
Sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab, um eine reibungslose Abarbeitung der Anträge zu ermöglichen.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

für das gesamte Land Baden-Württemberg:

Regierungspräsidium Stuttgart
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Telefon: 0711 904400-00
E-Mail: kmbd@rps.bwl.de

Freigabevermerk

15.01.2025 Regierungspräsidium Stuttgart

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

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  • Montag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

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