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Lebenslagen Service-BW: Weilheim an der Teck

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Vereinigte Staaten von Amerika

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Chatbase
Chatbase ist eine Plattform zum Erstellen, Trainieren und Verwalten von KI-Chatbots mit verschiedenen Datenquellen.
Verarbeitungsunternehmen
Chatbase.co Inc.
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für den Einsatz von Chatbots ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern der Chatbot zur Vertragsanbahnung oder im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt wird. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In allen anderen Fällen erfolgt der Einsatz auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer möglichst effektiven Kundenkommunikation (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Ort der Verarbeitung
Chatbase verarbeitet im Rahmen der Interaktion mit Ihnen alle eingegebenen Daten und leitet diese an unsere internen Chatsysteme weiter.Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten nach Kanada erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2001) 4539 der Europäischen Kommission.
Datenempfänger

Chatbase.co Inc., 4700 Keele Street, 215 Bergeron Centre, Toronto, ON, Canada, M3J 1P3

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Stadt Weilheim an der Teck
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Digitale Prozesse

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Schwerbehindertenvertretung

Die besonderen Interessen schwerbehinderter Menschen werden in Betrieben vom Betriebsrat, in öffentlichen Verwaltungen vom Personalrat und bei kirchlichen Trägern von der Mitarbeitervertretung gewahrt. Werden ständig wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt, ist zusätzlich noch eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen. Sie wird auch Vertrauensperson genannt und muss selbst nicht schwerbehindert sein. Für die Wählbarkeit gelten die gleichen Voraussetzungen wie zur Wahl als Betriebs- oder Personalrat.

Der Arbeitgeber muss die Vertrauensperson in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe betreffen, rechtzeitig und umfassend informieren und vor Entscheidung zu folgenden Angelegenheiten hören:

  • Einstellungsverfahren
  • Versetzungen
  • Umgruppierungen und
  • Kündigungen von schwerbehinderten Menschen

Die getroffene Entscheidung muss der Arbeitgeber der Vertrauensperson sofort mitteilen. Hat der Arbeitgeber die Vertrauensperson nicht vorher angehört, darf er die Entscheidung nicht durchführen, bis eine Anhörung innerhalb von sieben Tagen nachgeholt worden ist. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist unwirksam.

Die Vertrauensperson darf an allen Sitzungen des Betriebs- oder Personalrats und an deren Ausschüssen beratend teilnehmen. Das Teilnahmerecht gilt auch für Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses.

Die Rechtsstellung entspricht der eines Betriebs- oder Personalratsmitgliedes. Sie ist beispielsweise zur Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben freizustellen und hat einen besonderen Schutz vor Kündigung.

Der Arbeitgeber trifft mit der Schwerbehindertenvertretung eine Inklusionsvereinbarung über die Eingliederung schwerbehinderter Menschen, besonders zur Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung,Gestaltung des Arbeitsumfelds, derArbeitszeit und der Arbeitsorganisation.

In Betrieben, in denen es keine Schwerbehindertenvertretung gibt, wird eine Inklusionsvereinbarung auf Antrag des Betriebs- oder Personalrates getroffen. Solche Inklusionsvereinbarungen

  • unterstützen die Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben,
  • werden zwischen Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- oder Personalrat vereinbart und
  • sind Zielvereinbarungen, die die betriebliche Integrationsarbeit unterstützen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg hat ihn am 19.07.2022 freigegeben.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
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