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Lebenslagen Service-BW: Weilheim an der Teck

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Vereinigte Staaten von Amerika

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Chatbase
Chatbase ist eine Plattform zum Erstellen, Trainieren und Verwalten von KI-Chatbots mit verschiedenen Datenquellen.
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Chatbase.co Inc.
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Rechtsgrundlage

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Rechtsgrundlage für den Einsatz von Chatbots ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern der Chatbot zur Vertragsanbahnung oder im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt wird. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In allen anderen Fällen erfolgt der Einsatz auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer möglichst effektiven Kundenkommunikation (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Ort der Verarbeitung
Chatbase verarbeitet im Rahmen der Interaktion mit Ihnen alle eingegebenen Daten und leitet diese an unsere internen Chatsysteme weiter.Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten nach Kanada erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2001) 4539 der Europäischen Kommission.
Datenempfänger

Chatbase.co Inc., 4700 Keele Street, 215 Bergeron Centre, Toronto, ON, Canada, M3J 1P3

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Stadt Weilheim an der Teck
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Testament

Möchten Sie sicher gehen, dass im Falle Ihres Todes diejenigen erben, die Ihnen am Herzen liegen, sollten Sie sich überlegen, ein Testament zu hinterlassen. Nur durch die Errichtung eines Testaments kann gewährleistet werden, dass die Vermögensnachfolge Ihren Wünschen entspricht. Außerdem verschafft es den Erben Klarheit und erspart diesen vielleicht den Klageweg.

Ehe- und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben zudem die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten.

Falls Sie kein Testament hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Hinweis: Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten praktische Vorkehrungen zu treffen und z.B. eine "Vorsorgevollmacht" oder eine "Kontovollmacht über den Tod hinaus" aufzusetzen. Mit einer "Vorsorgevollmacht" können Sie eine andere Person bestimmen, die in einer Notsituation alle oder bestimmte Entscheidungen für Sie trifft. Durch eine "Kontovollmacht über den Tod hinaus" können Ihre Erben bis zur Erteilung eines Erbscheins die ersten anfallenden Kosten begleichen.

In folgenden Fällen sollten Sie in jedem Fall ein Testament errichten:

  • Sie möchten die Nachfolge eines gewerblichen Unternehmens regeln.
  • Sie vererben größere Werte.
  • Sie möchten eine vertraute Person als Alleinerben einsetzen.
  • Sie möchten Personen bedenken, die nicht zu den gesetzlichen Erben gehören, oder die Höhe der Erbteile abweichend von der gesetzlichen Regelung festlegen.

Haben Sie ein Testament geschrieben, können Sie es jederzeit ändern oder durch eine neue Verfügung von Todes wegen widerrufen. Es genügt auch, die Testamentsurkunde zu vernichten. Ein neues Testament setzt ein älteres außer Kraft, soweit das spätere mit dem früheren in Widerspruch steht. Ein öffentliches Testament müssen Sie zuvor aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen kein Testament aufsetzen. Im Alter von 16 bis 18 Jahren können Jugendliche lediglich ein öffentliches Testament errichten.

Hinweis: Erbrechtliche Gestaltungen können sehr komplex sein. Es ist zu empfehlen, sich wegen der konkreten erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, einen Notar oder eine Notarin beraten zu lassen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 29.12.2023 freigegeben.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

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  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

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