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Lebenslagen Service-BW: Weilheim an der Teck

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Vimeo

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555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

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Vereinigte Staaten von Amerika

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Vereinigte Staaten von Amerika

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Chatbase
Chatbase ist eine Plattform zum Erstellen, Trainieren und Verwalten von KI-Chatbots mit verschiedenen Datenquellen.
Verarbeitungsunternehmen
Chatbase.co Inc.
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Wir setzen Chatbots ein, um mit Ihnen zu kommunizieren. Chatbots sind in der Lage, ohne menschliche Hilfe auf Ihre Fragen und sonstigen Eingaben zu reagieren.

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Hierzu analysieren die Chatbots neben Ihren Eingaben weitere Daten, um passende Antworten zu geben (z. B. Namen, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, Kundennummern und sonstige Identifikatoren, Bestellungen und Chatverläufe). Ferner können über den Chatbot Ihre IP-Adresse, Logdateien, Standortinformationen und andere Metadaten erfasst werden. Diese Daten werden auf den Servern des Chatbot-Anbieters gespeichert.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für den Einsatz von Chatbots ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern der Chatbot zur Vertragsanbahnung oder im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt wird. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In allen anderen Fällen erfolgt der Einsatz auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer möglichst effektiven Kundenkommunikation (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Ort der Verarbeitung
Chatbase verarbeitet im Rahmen der Interaktion mit Ihnen alle eingegebenen Daten und leitet diese an unsere internen Chatsysteme weiter.Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten nach Kanada erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2001) 4539 der Europäischen Kommission.
Datenempfänger

Chatbase.co Inc., 4700 Keele Street, 215 Bergeron Centre, Toronto, ON, Canada, M3J 1P3

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Stadt Weilheim an der Teck
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Jobs
Digitale Prozesse

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Arbeit im Ruhestand

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber darüber einig sind.

Eine weitere Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze muss nicht in vollem Umfang erfolgen. Viele ältere Arbeitnehmende möchten neben Ihrer Altersrente noch in einem geringeren Umfang hinzuverdienen.

Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber

Wenn Sie darüber nachdenken, auch im Rentenalter weiterzuarbeiten, wenden Sie sich zuerst an Ihren Arbeitgeber beziehungsweise an Ihre Personalabteilung. Es bieten sich Ihnen zwei Möglichkeiten:

  • Sie können Ihre Altersrente beziehen und nebenher arbeiten oder
  • Sie verzichten vorerst auf Ihre Rentenzahlung und schieben Ihren Rentenbeginn hinaus. Dann steigt der Rentenanspruch um monatlich 0,5 Prozent.

Wenn Sie Ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und eine Altersrente beziehen und weiter sozialversicherungspflichtig arbeiten, sind Sie als Arbeitnehmer von den Rentenversicherungsbeiträgen befreit. Sie müssen selbst keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung zahlen, Ihr Arbeitgeber aber schon, ohne dass sich dies auf Ihre Rentenhöhe auswirkt. Sie können Ihrem Arbeitgeber aber mitteilen, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter eigene Rentenversicherungsbeiträge entrichten möchten. Einmal im Jahr erhöht sich dann Ihre Rentenzahlung, und zwar nicht nur durch Ihre eigenen Beiträge, sondern auch durch die Ihres Arbeitgebers.

Sie können auch vor Erreichen der Regelarbeitszeit mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie befristet weiterarbeiten. Dies ist gegebenenfalls auch mehrfach möglich.

Weiterbeschäftigung im Rahmen von Minijobs

Auf dem Arbeitsmarkt können Seniorinnen und Senioren im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) tätig sein, beispielsweise als Haushaltshilfe, als Hilfe bei der Gartenarbeit, zur Betreuung von Kindern oder als Unterstützung in der Pflege von Angehörigen. Dabei darf das Monatsgehalt zurzeit höchstens bei EUR 556,00 (brutto) liegen. Auch kleinere Unternehmen sind an geringfügig Beschäftigten und Midijobbern interessiert.

Achten Sie darauf, dass Sie durch Ihren Arbeitgeber als geringfügig beschäftigt bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die Minijob-Zentrale zieht von Ihrem Arbeitgeber die Lohnnebenkosten ein und sorgt dafür, dass Sie während Ihrer Beschäftigung versichert sind.

Selbstständige Arbeit oder auf Honorarbasis

Wenn Sie eine Dienstleistung gegen Honorar erbringen, dann sind Sie selbstständig tätig. Diese Möglichkeit steht Ihnen auch im Rentenbezug offen. Beachten Sie dabei, dass Sie

  • Ihr Einkommen aus selbstständiger Arbeit versteuern und
  • möglicherweise ein Gewerbe anmelden müssen.

Lassen Sie sich durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beraten.

Hinweis: Bei einer vorzeitigen Altersrente müssen Sie seit dem 01.01.2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr beachtet werden. Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bleiben die Hinzuverdienstgrenzen jedoch weiterhin bestehen. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Rentenversicherungsträger.

Freigabevermerk

11.07.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

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Öffnungszeiten Bürgerbüro

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