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Lebenslagen Service-BW: Weilheim an der Teck

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Digitale Prozesse

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Handwerk

Die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist in der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Zum stehenden Gewerbe gehört jeder Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeit nicht dem Reisegewerbe oder dem Marktverkehr zuzurechnen ist. Eine gewerbliche Niederlassung ist nicht Voraussetzung.

Die Handwerks-Branche bietet eine Vielzahl an Berufsfeldern. Innerhalb der verschiedenen Gewerbe gibt es zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke.

Zulassungspflichtiges Handwerk

Ein zulassungspflichtiges Handwerk dürfen Sie nur betreiben, wenn Sie in die Handwerksrolle eingetragen sind. Dafür benötigen Sie üblicherweise einen Meisterbrief oder eine entsprechende Qualifikation.

Sind Sie einmal in die Handwerksrolle eingetragen, können Sie auch eine Ausübungsberechtigung für ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk oder wesentliche Teile eines zulassungspflichtigen Handwerks erhalten. Voraussetzung ist der Nachweis entsprechender Kenntnisse.

Zulassungsfreies Handwerk und handwerksähnliches Gewerbe

In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich im Gegensatz zu den zulassungspflichtigen Handwerken ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen. Zu den handwerksähnlichen Gewerben zählen einfache Tätigkeiten aus dem Handwerksbereich. In diesen gibt es meist keine Möglichkeit einen Meisterbrief zu erwerben.

Sie müssen ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe sofort der Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt, anzeigen. Die Handwerkskammer trägt Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das Verzeichnis der Inhaberinnen und Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ein.

Beratung für Existenzgründer im Handwerk

Das Wirtschaftsministerium fördert kostengünstige Kurzberatungen. Das Team der Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM GmbH) ist Ansprechpartner für Handwerk und Mittelstand bei Gründung oder Übernahme von Betrieben. Das Angebot reicht von der allgemeinen Gründungsberatung über Businessplan-Erstellung bis hin zur kompletten Begleitung einer Betriebsübernahme. Die Basisberatung erfolgt kostenlos über die Starter-Center der baden-württembergischen Handwerkskammern. Bei vertiefenden Fragen und der Realisierung steht die BWHM GmbH Gründern und Gründerinnen wie auch Übernehmerinnen und Übernehmern mit einer zweiphasigen, geförderten Intensivberatung zur Seite.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

06.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
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  • Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
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