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Gemeinderat Archiv: Weilheim an der Teck

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Aus dem Gemeinderat

Artikel vom 03.03.2021

Bürgerfragerunde
Es gab keine Fragen aus dem Zuschauerraum.


Haushaltsplan und Haushaltssitzung 2021
– Entscheidung über die Anträge der Wählervereinigung und des Ortschaftsrates
– Verabschiedung Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2021
– Verabschiedung Wirtschaftspläne 2021 für die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Stadtwerke


Bürgermeister Johannes Züfle erläuterte das Vorgehen der bisherigen Haushaltsaufstellung mit der Einbringung und Erläuterung des Planentwurfs in der Sitzung im Dezember 2020. Der Verwaltungsausschuss und der Ortschaftsrat hatten im Februar vorberaten, wobei der Ortschaftsrat Hepsisau keine Anträge stellte. Auf Grundlage der Entscheidungsempfehlungen der Verwaltung soll der Haushaltsplan samt Haushaltssatzung nun final beraten und letztendlich beschlossen werden. Der Vorsitzende ging die einzelnen Punkte der Sitzungsvorlage mit Erläuterungen durch und bat um Handzeichen, falls es Nachfragen oder Einwände gibt.

Beginnend mit den Änderungsanträgen der Verwaltung, wurden die Anträge zur Abstimmung gebracht. Gebäudeunterhaltung Rathaus: An den motorbetriebenen Brandschutztüren des Weilheimer Rathauses wurden Wartungsarbeiten durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass sicherheitsrelevante Reparaturen in Höhe von 13.000 Euro notwendig sind. // Kreisumlage: Im Laufe des Haushaltsplanverfahrens 2021 des Landkreises Esslingen wurde die geplante Kreisumlage in Höhe von 31 % auf 30 % gesenkt. Dadurch entsteht ein Minderaufwand von 156.400 Euro. // Geschwindigkeitsmessanlage Bissinger Straße: Die Anlage soll 2021 erneuert werden. Hierfür müssen die Fundamentarbeiten in Höhe von 7.000 Euro von der Stadt Weilheim übernommen werden. Die Kosten für die Anlage selbst werden vom Landkreis getragen. // Gebäudemanagement: Aufgrund der Umstellung auf die neue Finanzwesen-Software, geänderte Zuständigkeiten und Personalwechsel beim kaufmännischen Gebäude-management mussten weitere Haushaltsansätze in Höhe von insgesamt 24.000 Euro mit aufgenommen werden. // Verkehrsanbindung Gewerbegebiet Au: Für den zweiten Anschluss sind die Aufnahme von 129.000 Euro und Ver-pflichtungsermächtigungen von insgesamt 547.000 Euro im Kernhaushalt sowie in den Eigenbetrieben Abwasser-beseitigung und Stadtwerke zwingend notwendig. // Sanierung der L 1213: Das Land Baden-Württemberg will die L 1213 voraussichtlich im Jahr 2021 sanieren. In diesem Zuge wurde nochmals die städtische Wasserleitung be-gutachtet. Die Hauptleitung weist zwar bislang nur wenig Schadstellen auf, wenn es jedoch zu einem Rohrbruch kommt, sind die Auswirkungen immens. In Abstimmung mit der EVF erscheint es sinnvoll, die Leitung im Zuge der Straßensanierung zu erneuern. Im Eigenbetrieb Stadtwerke sind dafür zusätzlich 280.000 Euro zu veranschlagen. // Öffentliche Wallbox in der Tiefgarage des Rathauses: Im 1. UG der Tiefgarage des Rathauses ist es derzeit möglich, durch den Kauf eines Parktickets sein Elektrofahrzeug kostenlos aufzuladen. Dies wird vermehrt, auch über Nacht, in Anspruch genommen. Eine aktuelle Erhebung hat ergeben, dass an der Ladesäule jeden Monat ca. 1.700 KWh Strom entnommen werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Ladestation mit einem Bezahlsystem ausgestattet werden, damit der deutlich gestiegene Stromverbrauch nicht mehr von der Allgemeinheit getragen werden muss. Die Investition von rund 3.500 Euro im Eigenbetrieb Stadtwerke amortisiert sich in wenigen Monaten. // Erhöhung Haushaltsansätze bei den Benutzungsgebühren der KiTa Schellingstraße: Mehrerträge in Höhe von 114.100 Euro. // Pädagogische Gesamtleitung: Erhöhung des Haushaltsansatzes von 500 Euro auf 3.000 Euro. // Aufwendungen für Beschäftigte: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Wirkung vom 25. Januar 2021 die Corona-Arbeitsschutzverordnung erlassen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zusätzliche Schutzmaßnahmen umzusetzen. Insbesondere für die Schutzmasken werden weitere 12.000 Euro an Finanzmitteln benötigt. // Alle Verwaltungsanträge wurden ohne Nachfragen entsprechend der Vorberatung einstimmig mitgetragen.

Anschließend wurden die einzelnen Anträge und Anregungen der Wählervereinigungen zum Haushaltsplan 2021 beraten und abgestimmt:

Freie Wählervereinigung (FWV)
Schnellerer Ausbau der Breitbandinfrastruktur: Die Verwaltung wird mit dem Zweckverband Breitbandversorgung weitere Gespräche führen, um zu klären, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Beschleunigung möglich ist. Bürgermeister Züfle erinnert daran, dass die Verwaltung sich auch um die sogenannten weißen Flecken (unter 30 Mbit) kümmert, wenn diese erledigt sind, kommen die sogenannten grauen Flecken (über 30 Mbit) dran.

Unabhängige Wählervereinigung (UWV)
Einbindung des Gemeinderats noch vor den Sommerferien in die kommenden Schwerpunkte der Haushaltsplanung für das nächste Jahr: Die Schwerpunkte des Haushaltsplanentwurfs basieren auf dem strategischen Entwicklungskonzept sowie auf den Modernisierungskonzepte Hoch- und Tiefbau. Zu diesen Konzepten wird der Gemeinderat frühzeitig in die Haushaltsplanung eingebunden. Im Sommer liegen sowohl zur Einnahmeseite als auch zu kleineren bis mittleren Angebotssummen noch keine belastbaren Zahlen vor. // Bedarfsplanung Kinderbetreuung: Verweis auf Tagesordnungspunkt „Bedarfsplanung Kinderbetreuung 2021“. // Erhebung von Baulücken, Leerständen: Die erste Erhebung fand im Jahr 2011 statt. Eine Überarbeitung erfolgte im Jahr 2019. Die Ergebnisse wurden dem Gemeinderat Ende 2019 vorgestellt. Aus Sicht der Verwaltung kann eine Aktualisierung erfolgen, jedoch ist ein Zeitraum zwischen den Erhebungen von mindestens fünf Jahren als sinnvoll zu erachten. Eine erneute Erhebung soll im Jahr 2024 stattfinden. // Information und Einbindung bei möglichen Grundstücksverkäufen an die Stadt: Über mögliche Grundstücksankäufe, die über der Zuständigkeit des Bürgermeisters in Höhe von 25.000 Euro liegen, wird der Gemeinderat derzeit schon eingebunden. In der Praxis werden der Stadtverwaltung jedoch selten bis nie solche Grundstücke angeboten.

Soziale Bürgervereinigung (SBV)
Prüfung, ob im BZW bereits vor der eigentlichen Sanierung Lüftungsgeräte in die Klassenzimmer eingebaut werden -können: Der Einbau dezentraler Lüftungsgeräte in alle Klassenräume ist nur möglich durch einen Eingriff in die Fassade. Dies ist aktuell nicht vorgesehen. Die Installation von Lüftungsgeräten sollte in Zusammenhang mit einer Komplettsanierung der Fassade realisiert werden. // Anpassung der Vergabekriterien für städtische Bauplätze – Einpreisung Ehrenamt, Angleichung Bewertung für Hepsisauer und Weilheimer Bürger: Bereits bei der letzten Bauplatzvergabe am 22. September 2020 wurde die Überarbeitung der Zuteilungsrichtlinien seitens der Verwaltung zugesagt. Die neu zu fassenden Zuteilungsrichtlinien werden im Gemeinderat behandelt und finden voraussichtlich erstmals in den Geltungsbereichen der Wohngebiete Gänsweide III in Weilheim bzw. Halde III in Hepsisau An-wendung. // Veräußerung des letzten städtischen Bauplatzes in der Gänsweide I: Durch Gemeinderatsbeschlüsse aus 2003, 2009, 2014 wurde dieses Flurstück für den Eigenbedarf der Stadt reserviert. Über eine Vermarktung des mittlerweile letzten Wohnbauplatzes auf Markung Weilheim soll mit Blick auf einen möglichen Eigenbedarf erst bei einer abschließenden Realisierung der Wohnbauflächenentwicklung Gänsweide III entschieden werden // Veräußerung oder neue Nutzung des Gebäudes Kirchgasse 9: Die Verkaufsverhandlungen mit einem Erwerbsinteressenten sind bereits sehr weit gediehen. Parallel läuft ein Baugenehmigungsverfahren zur Sanierung des denkmalgeschützten Scheunenteils bzw. zur Errichtung eines Wohnhauses anstelle des bestehenden Wohnteils. Es ist davon auszugehen, dass das Grundstück im laufenden Haushaltsjahr veräußert werden kann. // Beantragung einer kostenlosen Initialberatung zu einer kommunalen Wärmeplanung durch die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg „KEA“: Da die Stadt Mitglied bei der Klimaschutzagentur des Landkreises ist, soll dort angeregt werden, dieses Thema interkommunal anzugehen. Weitere, zusätzliche Themen sind bei der aktuellen Anzahl an Projekten mit dem bestehenden Personal nicht möglich. // Erfassung der Leerstände von Gewerbegebäuden in Weilheim: Die Erfassung würde einen immensen Aufwand für die Verwaltung bedeuten. Dies wäre die klassische Aufgabe eines Wirtschaftsförderers, der vom Gemeinderat abgelehnt wurde. Die Erhebung der Leerstände von Gewerbegebäuden soll im Jahr 2024 bei der Erhebung von Baulücken und Leerständen einen Schwerpunkt bilden. // Prüfung der Errichtung weiterer PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden: Die Nutzung von städtischen Dachflächen für PV-Anlagen werden im Rahmen des Modernisierungskonzept geprüft // Prüfung, ob der Marktplatz an einigen Wochenenden im Sommer für Kfz gesperrt werden kann: Das ist eine Entscheidung, die der Gemeinderat vor Anhörung der Anwohner treffen muss. Der Aufwand für die Absperrung muss mitbedacht werden. An der Einfahrt zum Marktplatz würden dann versenkbare Poller installiert werden. Im Ratsrund war dies ein sehr kontroverses Thema, zudem sich einige Ratsmitglieder mit Skepsis oder Fürsprachen äußerten. Die Diskussion soll im Rahmen der angedachten Verkehrsformate (Verkehrskonferenz, Mobilitäts- und Verkehrskonzept) weitergeführt werden. // Er-richtung einer E-Ladesäule für Kfz in der Nähe der Innenstadt: Der Aufbau eines Ladenetzes ist keine kommunale Aufgabe. Nach Auskunft der EnBW muss die Stadt rund 15.000 Euro für das Aufstellen einer Ladesäule aufwenden. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten von rund 600 Euro. Die Vorreiterfunktion hat die Verwaltung in der Tiefgarage des Rathauses bereits ausgefüllt. Ein Ratsmitglied bekräftigte den Antrag hinsichtlich der Schaffung eines zweiten öffentlichen Ladeplatzes. Die Verwaltung sagt zu, weiterhin mit dem Netzbetreiber im Gespräch zu bleiben und die Ladesäule in der Tiefgarage weiterzuentwickeln. // Durchführung einer anonymen Mitarbeiterbefragung beim städtischen Personal: Wird im Rahmen des Projekts „Arbeitgebermarke“ durchgeführt.

Bürgerdemokratische Fraktion (BDF)
Umplanung der Schulturnhalle Limburgschule, um die Baukosten deutlich zu reduzieren. Mögliches Einsparpotenzial von mindestens 2 Mio. Euro: Eine Umplanung ist vor Baubeginn zwar immer möglich, jedoch rät die Verwaltung dringend davon ab. In einem Wettbewerbsverfahren wurde die beste Lösung für diesen Standort ermittelt. Daraufhin hat der Gemeinderat beschlossen, diesen Entwurf umzusetzen. Dieser Standort erfordert ein Gebäude, dass sich städtebaulich besonders gut einfügt. Die größte Schwierigkeit dabei ist, eine Halle so zu konzipieren, dass der vorhandene Maßstab nicht gesprengt wird. Der zur Umsetzung beschlossene Entwurf schafft dies in optimaler Weise. Eine Umplanung würde deutliche zeitliche Verzögerungen mit sich bringen: Zunächst wäre ein Vergabeverfahren für die Beauftragung von Planern erforderlich. Anschließend müssten die bereits geplanten Leistungsphasen nochmals durchlaufen und vergütet werden. // Der Standort der Limburgschule sollte in Zusammenhang mit der mittelfristig anstehenden Sanierung bzw. dem Neubau des BZ Wühle überprüft werden. Ein vermutlich benötigtes Interimsbauwerk bei den Bauarbeiten am BZ Wühle könnte so geplant werden, dass es im Anschluss für den Betrieb der Limburgschule verwendet werden kann: Im 2019 aufgestellten und fortgeschriebenen Modernisierungskonzept sind in den nächsten zehn Jahren lediglich „normale“ Instandhaltungsmaßnahmen enthalten. Eine Verlagerung aus Gründen des Gebäudezustands ist daher nicht erforderlich. Im Umfeld des Schulstandorts gibt es verschiedene Möglichkeiten, falls zusätzliche Räume erforderlich werden. // Für notwendige Betreuungsmöglichkeiten beantragen wir die Berücksichtigung einer Einrichtung im Baugebiet Gänsweide III mit der Option der späteren Umnutzung (Wohnraum, Seniorentreff etc.): Abgeleitet vom Verfahrensstand im „Bebauungsplanverfahren Gänsweide III“ wird bestenfalls eine Bebauung ab dem Jahr 2024 für möglich gehalten. Nachdem der Platzbedarf voraussichtlich wesentlich früher ausgelöst wird, scheidet eine Umsetzung für kurzfristige Bedarfe in der Gänsweide III aus. Die Verwaltung sagt zu, bei der Entwicklung des Baugebiets Gänsweide III weitere notwendige Betreuungsmöglichkeiten zu prüfen. // In Hinblick auf die anstehende Sanierung/Erneuerung des Kindergartens Hepsisau beantragen wir das Angebot eines Naturkindergartens mit in die Überlegungen einzubeziehen: Verweis auf Tagesordnungspunkt „Bedarfsplanung Kinderbetreuung 2021“. // Wir beantragen eine Konzeptüberprüfung und -überarbeitung zur Mensanutzung am BZ Wühle, um die Mensa durch flexiblere Buchungsmöglichkeiten und erweitertes Essensangebot attraktiver zu machen. Außerdem beantragen wir den Personaleinsatz so zu planen, dass bei unvorhersehbaren Änderungen (z. B. Covid-19), flexibel reagiert werden kann, z. B. durch Aushilfskräfte und Ehrenamt: Trotz aller Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität (Anbieterwechsel, Kioskangebot, softwaregesteuertes Bestell- und Abrechnungssystem) wird die Mensa am BZW nur von knapp 8 % der 660 Schülerinnen und Schüler genutzt. Gemeinsam mit dem Landeszentrum für Ernährung Baden-Württemberg und den Schulen möchte die Verwaltung die Mensa weiterentwickeln und das Angebot so optimieren, dass künftig die Essenszahlen wieder steigen und die Mensa ein wichtiges Element der Schulgemeinschaft darstellt. // Zügiger Abverkauf von städtischen Baugrundstücken, sofern sie nicht für zukünftige Eigenbedarfe der Stadt Weilheim benötigt werden: Über den Umfang und eine mögliche tranchenweise Vermarktung von Baugrundstücken entscheidet der Gemeinderat, sobald Baurecht geschaffen wurde und die Erschließung gesichert ist.

Mit 16 Fürstimmen und 1 Gegenstimme wurde der Haushaltsplan, die Haushaltssatzung, die Wirtschaftspläne sowie der Stellenplan und die Finanzplanung verabschiedet.

Bedarfsplanung Kinderbetreuung 2021
Zur Bedeutung und Tragweite der Bedarfsplanung künftiger Kinderbetreuungsplätze erklärte Bürgermeister Johannes Züfle eingangs: „Bei der Frage, wie sich die Gesamtbevölkerung entwickelt, stellt sich zwangsläufig die Frage, wie sich dies auf die Kinderzahlen auswirkt.“ Auch aus künftigen Baugebieten, in denen sich vorrangig junge Familien ansiedeln, lässt sich heute schon etwas abschätzen. Deshalb hat die Stadtverwaltung das Büro Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co. KG damit beauftragt, eine Kindergartenbedarfsprognose zu erstellen. Diesen theoretischen Ansatz mit verschiedenen Szenarien auf Basis von durchschnittlich zwischen 73 und 89 Geburten pro Jahr stellte Züfle zusammenfassend vor.

Demgegenüber stehen die tatsächlichen Zahlen und Fakten – somit der Blick aus der Praxis, den die Leiterin für das Sachgebiet Kindergärten, Schulen und Jugend, Ulrike Schmid, vorstellte. Um den Bedarf zu ermitteln, wurde die aktuelle Platzsituation in den Einrichtungen und die voraussichtliche Belegung der Gruppen bis zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025 fortgeschrieben. Basis sind die aktuell gemeldeten Kinder des jeweiligen Geburtsjahrganges. Künftige Veränderungen durch Zuzüge bzw. Wegzüge wurden nicht berücksichtigt.

Für Kinder über 3 Jahren sieht die Bedarfsplanung wie folgt aus: In den innerstädtischen Kitas sind bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres von 319 Plätzen 312 Plätze belegt. Auch bei den freien Trägern sind alle Plätze nahezu belegt. Im Kindergartenjahr 2021/2022 soll die fünfte Gruppe in der KiTa Schellingstraße als VÖ-Gruppe mit 25 Plätzen in Betrieb genommen werden. Dann stehen im Stadtgebiet 344 KiTa-Plätze zur Verfügung, von denen bereits heute 325 belegt sind. Gleichzeitig leben in Weilheim derzeit 40 Kinder, die im Kindergartenjahr 2021/2022 Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben, aber noch keine Vormerkung abgegeben haben. 21 Kindern kann also kein Platz in einer Kita im Stadtgebiet angeboten werden.

Im darauffolgenden Kindergartenjahr 2022/2023 erhöht sich der Bedarf der zusätzlich benötigten Plätze auf voraussichtlich insgesamt 47 Plätze. Zur Deckung dieses Bedarfes der fehlenden 47 Betreuungsplätze sind je nach Betreuungsform zwei KiTa-Gruppen erforderlich.

Für Kinder unter 3 Jahren im Krippenbereich ergibt sich eine ähnliche Situation. Hier sieht die Belegung aktuell wie folgt aus: Geburtsjahrgang 2018: 21 Kinder besuchen aktuell die Krippe. Geburtsjahrgang 2019: 26 Kinder besuchen aktuell die Krippe bzw. wurde der Platz zugesagt, 9 Kinder sind noch ohne Platzzusage angemeldet. Geburtsjahrgang 2020: 11 Kinder besuchen aktuell die Krippe bzw. wurde der Platz zugesagt, 30 Kinder sind angemeldet. Da fast alle Kinder bis zur Aufnahme in die Kita zwei Jahre lang die Krippe besuchen, besteht in den nächsten Jahren ein Bedarf von 80 bis 100 Krippenplätzen. Aktuell kann die Stadt Weilheim 60 Krippenplätze anbieten. Kurzfristig besteht somit ein Bedarf von drei zusätzlichen Krippengruppen.

„Summa summarum brauchen wir zwei Gruppen im Ü3-Bereich und drei Gruppen im U3-Bereich“, fasste Bürgermeister Züfle zusammen. Doch so ernüchternd die Erkenntnis auch ist, dass die Kita Schellingstraße gerade erst vor einem Jahr eröffnet wurde und längst nicht mehr die Bedarfe von morgen abdecken kann: „Das sollte uns Mut machen, denn wir kennen den Weg schon, wir wissen, worauf wir achten müssen“, so Züfle. Dem fügte er einen Appell an das Land Baden-Württemberg hinzu: „Mit immer weiterem Ausbau der Standards, und dabei wollen wir uns nicht gegen Qualität aussprechen, wird es zunehmend schwerer, Mehrbedarfe zu decken und auch geeignetes -Personal zu finden.“

Schließlich stellte der Vorsitzende die Lösungsansätze vor: Aus dem ermittelten langanhaltenden Bedarf heraus hat die Stadt unter anderem auch Mietlösungen geprüft. Doch konkrete Abklärungen haben nichts ergeben. Aus Sicht der Verwaltung kommt man nicht um bauliche Maßnahmen herum. Denkbar ist ein kompletter Neubau, aber es sollen auch Erweiterungsmöglichkeiten an bestehenden Einrichtungen geprüft und mit Kosten untermauert werden. Hieraus sollen Szenarien erarbeitet werden, die dann dem Gemeinderat vorgestellt werden. Die Stadtverwaltung plädiert zudem dafür, in Hepsisau eine Übergangslösung zu schaffen.

Nach konstruktivem Austausch im Ratsrund, Klärung einiger Verständnisfragen zu den Zahlen der Bedarfsermittlung und Fürsprachen hinsichtlich eines möglicherweise leichter umzusetzenden Naturkindergartens in Hepsisau, beschloss der Gemeinderat die Beauftragung der Verwaltung, mithilfe externer Unterstützung verschiedene Szenarien für die räumliche und bauliche Entwicklung der zusätzlichen Platzzahlen zu erarbeiten. Außerdem stimmte der Gemeinderat der Umwandlung der Regelgruppe der KiTa Hepsisau ab 1. September 2021 in eine altersgemischte Gruppe für einjährige Kinder bis Kinder bis zum Schuleintritt zu.


EKVO Kanalsanierung 2021
Bürgermeister Johannes Züfle stellte zunächst den Hintergrund der Beauftragung dar. Die Eigenkontrollverordnung (EKVO) bildet seit 1989 den rechtlichen Rahmen für Betrieb und die Instandhaltung der städtischen Abwasserbeseitigungsanlagen. Die EKVO schreibt vor, dass Kanäle regelmäßig überprüft werden müssen. Die aktuellste Kanalbefahrung mittels Kamera zur Aufnahme von Schäden in den Hauptkanälen erfolgte zwischen 2011 und 2013. Zusätzlich wurde im Jahr 2014 eine Fremdwasserkonzeption erarbeitet. Diese dient dazu, sog. Fremdwassereinträge (Grundwasser, sonstiges nicht verunreinigtes Wasser) zu lokalisieren. Ziel ist es, dieses Wasser nicht zur Kläranlage abzuleiten. Nach den Arbeiten an bisher sechs Bauabschnitten, die bislang 6,5 Mio. Euro gekostet haben, soll im Jahr 2021 der siebte Bauabschnitt erfolgen. Die Sanierungsbereiche liegen ausschließlich im Bereich Egelsberg. Hierzu zählen die Georg-Kandenwein-Straße, Erkenbergweg, Achalmstraße, Kornbergstraße und sowie der Hohenneuffenweg und der Hohenzollernweg. Hierfür sind 305.000 Euro veranschlagt.
Im Ratsrund gab es einige Anregungen und Verständnisfragen, die Bürgermeister Johannes Züfle und Stadtbaumeister Jens Hofmann beantworteten. Schließlich gab der Gemeinderat einstimmig die Ausschreibung der Kanalsanierung in geschlossener Bauweise gemäß den Anlagen der Sitzungsvorlage frei.

Bildungszentrum Wühle Sanierungsmaßnahmen aufgrund von Raumluftuntersuchungen
– Vergabe Bauarbeiten

Einleitend erklärte Bürgermeister Johannes Züfle den Hergang der anstehenden Maßnahmen. Da mittelfristig bauliche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind, wurde in der Gemeinderatssitzung am 17. November 2020 als Sofortmaßnahme die Variante A „Fugensanierung in den Innenräumen sowie die Aufbringung eines Sperranstriches auf die Holzrahmen der Fensterinnenseiten“ beschlossen. Ebenfalls wurde in dieser Sitzung die Ausschreibung der Bauarbeiten zur PCB-Sanierung freigegeben.

Mit der ingenieurtechnischen Betreuung ist die Firma Dr. Kolckmann beauftragt. Schließlich wurden folgende Gewerke beschränkt ausgeschrieben: Demontage/Rückbau, Malerarbeiten Fenster, Neuverfugungen. Die Fertigstellung ist auf den Schulbeginn am 13. September 2021 terminiert. Danach steht nur noch die prüfende Raumluftmessung an. Die Kosten der ausschließlichen Sanierung der PCB-Primärquellen betragen gemäß Haushaltsplanung rund 310.000 Euro.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Gewerke an die Firma ASS GmbH, Pforzheim (Demontage/Rückbau), Fr. Burkhardt GmbH, Weilheim/Teck (Malerarbeiten und Neuverfugungen).


Bekanntgaben und Anfragen
Bürgermeister Johannes Züfle informierte das Ratsrund über den Sachstand zur Behebung aktueller Störungen im Breitbandnetz der Firma Vodafone. Hierzu gab es erfreuliches bekanntzugeben: Es ist gelungen mit Vodafone ins Gespräch zu kommen und auch einen kommunalen Ansprechpartner zu ermitteln, der sich nun der Sache angenommen hat. Laut Vodafone sei der Tiefbau aktuell abgeschlossen, nun werde noch die Technik eingemessen und im Verteilerkasten zusammengeführt. Zum 9. März 2021 sollen die Arbeiten vollends abgeschlossen und die Internetanbindung gesichert sein.

Der Leiter der Bauverwaltung, Volker Sigel, informierte den Gemeinderat über ein nicht alltägliches Bauvorhaben: Der Verein Michaelshof-Ziegelhütte, Einrichtung für Erziehungshilfe, beabsichtigt die Erweiterung und den Umbau der Schule mitsamt Küche und Ganztagsbereich im Gebäude Michaelshof 6. Weiter ist der Abbruch des Fachwerkhauses, der Schule und des Schulpavillons auf dem Grundstück Michaelshof 2 vorgesehen. Gegenstand des Bauantrags ist außerdem der Neubau eines Stegs am Gebäude Michaelshof 6 sowie die Erstellung eines Müll- und Abstellraums auf dem Grundstück Michaelshof 2. Die Pläne stellte Sigel kurz vor. Da öffentliche Belange nicht entgegenstehen, spricht aus Sicht der Verwaltung nichts gegen eine Umsetzung und wird der zuständigen Baugenehmigungsbehörde (Landratsamt) ihr Einvernehmen erteilen.

Aus dem Ratsrund kam die Frage, wie lange das Corona-Schnelltestzentrum in der Limburghalle voraussichtlich zur Verfügung steht. Der Vorsitzende erklärte, dass es zunächst kein Enddatum gebe. Gegebenenfalls würde sich aus der Ministerpräsidentenkonferenz etwas ableiten, auch bezüglich der möglicherweise bald erhältlichen Selbsttests. Beobachtet werden müsste auch der Bedarf sowie die allgemeine Entwicklung der Corona-Situation.
 

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